Auffahrt (Heirat): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)|Bestattung]] = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
* [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)|Bestattung]] = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
===Verweis===
* Siehe auch:[[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]


====Beispiel eines Regelkreises====
====Beispiel eines Regelkreises====

Version vom 6. Februar 2013, 16:20 Uhr

Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...

Disambiguation notice Auffahrt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Auffahrt.

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Auffahrt (Heirat)


Einleitung

Freilichtmuseum "Erve Kots" zu Lievelde (NL)
Auffahrt: Bekränzter Hochzeitswagen mit Brautkiste u. Bett

Heirat

Beispiel eines Regelkreises

1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.

Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.

Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.