Bestattung (Münsterland und Westfalen)
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...
Bestattung ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Bestattung. |
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Amtssprache
- Bedeutung
- Ein Haus bzw. ein Hof wurden als 'stede' bzw. 'Stätte' bezeichnet. Wenn jemand (Mann oder Frau) sich durch die Verdingung der Auffahrt (bei eigenbehörigen Stätten) und nach Vereinbarung des mitzubringenden Brautschatzes durch nachfolgende Eheschließung in den (Mit-)besitz einer fremden Stätte brachte, "bestattete" er sich.
- Bedeutung von bestatten
- feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten, siehe auch Aussteuer bei Eigenbehörigkeit
- Bestattungsgut zur Leibzucht
Der bei der Einheirat eingebrachte Mehrgewinn konnte in späteren Jahren auch zur Leibzucht eingesetzt werden, hier ein Beispiel:
- Kistenfüllung, Teil des Brautschatzes
Hofsprache 04./07.10.1796, Haus Ostendorf: die verheiratete Schwester hätte noch keinen Brautschatz erhalten, außer der Kistenfüllung (Brautkiste mit Wäsche)
Beispiel
- Haus Ostendorf, Hausprotokollbuch: Anno 1624 am 2. May Habben sich die Rüther Sin Dochter Trine mit Jürgen Frantz Sone, Jetz Johan, sich Verglichen dergestalt, das obgt. Trine, Jürgen Frantz Stede und Hof übergelaisten, dergestalt das sie vor Ihren abstandt geben Sall drei Scheppel landes Ihr Leben lang. Zu dem hatt Trine drei Koebiester uff den Hof gebracht, weil nuhn dar ein van geschlagtet, als sall Trine die Anne Koebieste, so noch vorhanden, weyderumb ahn sich nemmen, ferner hatt Trine ver Verken gebracht, als ist Verainiget das mergewin, Wo Trine Jedes Jahrs ein Verken biß zu den ver Verken betzalt. Vordem sall Ihr Bedde und Pott gliehfalls zu sich nemmen. auch ist als wegen deß blinden Kindes verabschiedet, das Alef Rüter das selbige Kindt sein Lebelang by sich behalten, nach Seinem absterben das Kindt vom Hove oder Jürgen Franß Stede sall underhalten werden. Nachfolgenden tag, am 3. May hatt Johan, Jürgen Saliger, Sein broder, Versterf von meinem gnd. Hern verdinget vor 20 Rt. Bürgt Stoltenberg, die Rütter. [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Hausprotokoll des Hauses Ostendorf Lem. Lem.O228