GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation ==
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=== Bis zur Verwaltungsreform 1952 ===
=== Bis zur Verwaltungsreform 1952 ===

Version vom 20. Mai 2012, 17:12 Uhr

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Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO[RQ 1]) zusammengefasst.

Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53[RQ 2] Stadtkreise.

Stadtkreise sind gemäß SBO53[RQ 3] in Stadtbezirke unterteilt.

Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO[RQ 1] § 2 und KO52[RQ 4] II a) (7).

Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO[RQ 1] §4.

Historie der Strukturreformen

7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.[RQ 1]

25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. [RQ 5]

3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Gemeinde

Stadt

kreisfreie Stadt

Landkreis

Bezirk

Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehungen zu Gebäuden

Beziehungen zu Archiven

Rechtsquellen [1]

Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!