Deutscher Orden: Unterschied zwischen den Versionen
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[[ | Er wurde im Zusammenhang mit den Kreuzzügen 1190 von [[Lübeck]]er und [[Bremen (Bundesland)|Bremer]] Kaufleuten als Krankenpflegeorden gegründet und 1198 in einen geistlichen Ritterorden mit Sitz in Akko umgewandelt. Unter dem Hochmeister Hermann von Salza wurde der Dt. Orden im [[Siebenbürgen|siebenbürgischen Burzenland]] gegen die heidnischen Kumanen eingesetzt. 1226 ersuchte ihn Herzog Konrad von Masowien um Hilfe gegen die heidnischen [[Preußen|Prußen]] und überließ ihm dafür das Culmer Land. Kaiser Friedrich II. ermächtigte den Dt. Orden durch die Goldbulle von Rimini (März 1226) zu eigener Herrschaft in diesem Land, dessen Unterwerfung und Bekehrung nach 1280 vollendet war. Durch die Vereinigung mit dem Schwertbrüderorden 1237 faßte der Dt. Orden in Livland Fuß. [[Litauen]] konnte nicht bezwungen werden. Dagegen gewann der Dt. Orden 1309 Pommerellen mit [[Danzig]], 1346 das bisher dänische [[Estland]], 1398 Gotland und 1402 die Neumark; damit erreichte er seine größte Ausdehnung. An der Spitze stand der auf Lebenszeit gewählte Hochmeister, der seinen Sitz 1291 von Akko nach Venedig, 1309 auf die Marienburg und 1457 nach Königsberg in Ostpreußen verlegte. Er war als Ordensoberer nicht Reichsfürst, nicht vom Kaiser belehnt, aber reichszugehörig. Die Ordenstracht war der weiße Mantel mit schwarzem Kreuz. Die nachhaltigste Leistung war die planmäßige Kultivierung und Besiedlung des Ordenslandes mit Deutschen, mit denen die prußische Bevölkerung verschmolz. Unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode (1351-82) stand das Ordensland in hoher Wirtschafts- und Kulturblüte. Seine Städte (Danzig, [[Thorn]], [[Elbing]], [[Königsberg]] u. a.) gehörten der [[Hanse]] an. Als [[Litauen]] 1385 mit [[Polen]] vereinigt und christlich wurde, verlor der Dt. Orden seine Missionsaufgabe und geriet in einen wachsenden Gegensatz zu [[Polen]]. Nach der vernichtenden Niederlage von Tannenberg durch ein polnisch-litauisches Heer 1410 versuchte Hochmeister Heinrich von Plauen, den Orden zu reformieren und der sich gegen die Ordensherrschaft auflehnenden Stände und Städte Herr zu werden; er wurde 1413 gestürzt. Die Stände schlossen sich 1440 zum Preußischen Bund, dem auch die im "Eidechsenbund" verbundene Opposition des Adels beitrat, zusammen. Mit dem Rückhalt bei Polen bekämpfte der Preußische Bund den Dt. Orden 13 Jahre lang. Im Zweiten [[Thorner Frieden]] (1466) mußte dieser Pommerellen, das Kulmer Land und das Ermland sowie die Städte Danzig, Elbing und Marienburg dem polnischen König überlassen und dessen Oberhoheit über das übrige preußische Ordensland anerkennen. Vergebens bemühten sich die letzten Hochmeister, Herzog Friedrich von [[Sachsen-Meißen]] (seit 1498) und Markgraf Albrecht von [[Brandenburg-Ansbach]] (seit 1511), um Reichshilfe gegen [[Polen]]. Im Anschluß an die Reformation verwandelte Albrecht 1525 das preußische Ordensland in ein erbliches Herzogtum, für das er die polnische Lehnshoheit anerkannte. Der letzte livländische Ordensmeister, Gotthard Kettler, nahm 1561 Kurland als Herzogtum von Polen zu Lehen. Die Säkularisation des Ordensstaates wurde von Kaiser, Papst und dem Deutschmeister des Ordens, der seinen Sitz in [[Mergentheim]] hatte, nicht anerkannt. Der Deutschmeister führte die Tradition des Hochmeisters fort. 1530 übertrug ihm Kaiser Karl V. die Administration des Hochmeistertums (Sitz: Mergentheim). 1809 hob Napoleon den Dt. Orden in Deutschland auf. | ||
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Der Orden der Deutschritter oder Deutschherren entstand aus einem Zelthospital, welches Handel treibende Bürger aus Bremen und Lübeck während des 3. Kreuzzuges (1189–1192) vor Akkon (Belagerung von Akkon 1189–1191 ) gründeten zur ausschließlichen Pflege deutscher Kampfteilnehmer, die sich auch gerne als „Pilgrime“ bezeichneten. Herzog Friedrich V. von Schwaben stellte den Verein sofort nach seiner Ankunft vor Akkon unter seinen Schutz. So konnte mit seiner Unterstützung am 19.11.1190 während der Belagerung von Akkon ein Ritterverein entstehen, welcher von Papst Klemens III. (1187-1191) am 06.02.1191 wie von Heinrich VI. (1190-1197) Anerkennung und Bestätigung erhielt. | |||
Bei Festsetzung der Statuten diente die Regel der [[Johanniterorden|Johanniter]] sowie die der [[Templer]] als Vorbild: Pflege der Kranken und Kampf gegen die Feinde des Kreuzes (seit März 1198) | |||
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===Bezeichnungen=== | ===Bezeichnungen=== | ||
*Deutscher Orden | *Deutscher Orden | ||
*Deutschherrenorden | *Deutschherrenorden | ||
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Der Deutsche Orden ist der jüngste der drei großen [[Geistliche Ritterorden|geistlichen Ritterorden]]. | Der Deutsche Orden ist der jüngste der drei großen [[Geistliche Ritterorden|geistlichen Ritterorden]]. | ||
===Ordenstracht=== | ===Ordenstracht=== | ||
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===[[Preußen]] im Visier=== | ===[[Preußen]] im Visier=== | ||
In Aussicht erfolgversprechenderer und nachhaltigerer Eroberungen in heimischeren Landen zog ein Teil der [[Kreuzritter]] unter dem vierten Hochmeister Hermann von Salza ( | In Aussicht erfolgversprechenderer und nachhaltigerer Eroberungen in heimischeren Landen zog ein Teil der [[Kreuzritter]] unter dem vierten Hochmeister Hermann von Salza (1210–1239) nach Preußen. Der Deutsche Kaiser Friedrich II. ermächtigte den Orden durch die Goldene Bulle von Rimini 1226 das Land in Besitz zu nehmen. Die Christianisierung diente dem Orden als Vorwand. Im Jahre 1237 verbanden sie sich zu diesem Zweck mit den in [[Livland]] entstandenen „[[Schwertbrüder|Schwertbrüdern]]“ und unterjochten in sechzigjährigem Kampf die Bevölkerung in ihrem neuen Herrschaftgebiet und zwangen der Bevölkerung das Christentum auf. Der [[Deutscher Orden|Deutsche Orden]] eroberte in der Zeit von 1231-1283 trotz mehrer Rückschläge das Kulmerland, Ost- und Westpreußen. Zuletzt zahle er für Pomerellen 10.000 Mark Silber an den Markgrafen von Brandenburg und ließ sich den Besitz Pomerellens 1313 von Kaiser Heinrich VII. (1308–1313) bestätigen. Damit hatte der Orden den [[Deutschordensstaat]] begründet und das Land vom [[HRR|Reich]] bis nach Livland in seinem Besitz und damit die Voraussetzung für einen ungestörten Zuzug von Kolonisten für die Besiedlung seines neu eroberten Gebietes, was ihm vorher am Mittelmeer nicht gelungen war. | ||
====Geistliche und weltliche Einflußbereiche==== | ====Geistliche und weltliche Einflußbereiche==== | ||
Papst Innozenz IV. (Fiesco, 1243-1254) beauftragte 1243 Bischof Wilhelm von Modena als [[Lagat|Legaten]], Preußen in die Bistümer | Papst Innozenz IV. (Fiesco, 1243-1254) beauftragte 1243 Bischof Wilhelm von Modena als [[Lagat|Legaten]], Preußen in die Bistümer | ||
* [[Bistum Kulm|Kulm]] | * [[Bistum Culm]], Bischofssitz [[Kulm (an der Weichsel)|Kulm]], später [[Löbau (Neumark)|Löbau]], [[Domkapitel]] in [[Kulmsee]] | ||
* [[Bistum Pomesanien | * [[Bistum Pomesanien]], Bischofssitz in [[Riesenburg]], [[Domkapitel]] in [[Marienwerder]] | ||
* [[Bistum Ermland| | * [[Bistum Ermland]], Bischofssitz in [[Braunsberg (Ostpreußen)|Braunsberg]] > [[Wormditt]] > [[Heilsberg (Ostpreußen)|Heilsberg]], [[Domkapitel]] in [[Frauenburg (Kreis Braunsberg)|Frauenburg]] | ||
* [[Bistum Samland| | * [[Bistum Samland]], Bischofssitz in [[Fischhausen/ Samland|Fischhausen]], [[Domkapitel]] in [[Königsberg in Preußen|Königsberg]] <br/> | ||
aufzuteilen. In der Kulmischen Diözese sollte der Bischof 600 Hufen und den Zehnten in der Gestalt des Pflugkorns, in den drei übrigen in Drttel des Gebietes mit vollen Herrschaftsrechten und dem Zehnten haben. Zwei Drittel verblieben unter den gleichen Bedingungen dem '''[[Deutscher Orden|Deutschen Orden]]'''. Später haben die Bischöfe ein Drittel ihres Gebietes an die jeweiligen Domkapitel abgetreten. | aufzuteilen. In der Kulmischen Diözese sollte der Bischof 600 [[Hufe|Hufen]] und den [[Zehnt|Zehnten]] in der Gestalt des [[Pflugkorn|Pflugkorns]], in den drei übrigen in Drttel des Gebietes mit vollen Herrschaftsrechten und dem Zehnten haben. Zwei Drittel verblieben unter den gleichen Bedingungen dem '''[[Deutscher Orden|Deutschen Orden]]'''. Später haben die Bischöfe ein Drittel ihres Gebietes an die jeweiligen [[Domkapitel]] abgetreten. | ||
Da der [[Deutscher Orden|Deutsche Orden]] sowohl die Domkapitel als auch die Bischofsitze bis 1466 mit Priesterbrüdern aus dem Orden besetzen konnte und besetzte, wirkte sich diese Aufteilung des Landes real nicht aus sondern | Da der [[Deutscher Orden|Deutsche Orden]] sowohl die Domkapitel als auch die Bischofsitze bis 1466 mit Priesterbrüdern aus dem Orden besetzen konnte und besetzte, wirkte sich diese Aufteilung des Landes real nicht aus sondern diente der Versorgung der Verwandtschaft mit Präbanden. | ||
===Verlegung des Hauptsitzes=== | ===Verlegung des Hauptsitzes=== | ||
Nach Verlust des sogenannten „Heiligen Landes“ mit Jerusalem kam der Hauptsitz des Ordens der Deutschritter nach kurzem Aufenthalt in [[Venedig]] 1309 nach [[Marienburg]] an der | Nach Verlust des sogenannten „Heiligen Landes“ mit Jerusalem kam der Hauptsitz des Ordens der Deutschritter nach kurzem Aufenthalt in [[Venedig]] 1309 nach [[Marienburg]] an der Nogat. | ||
===Kriegerische Besitzanhäufungen=== | ===Kriegerische Besitzanhäufungen=== | ||
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Da um 1300 der Orden in Europa ca. 300 [[Kommende|Kommenden]] zählte, setze der Hochmeister in einigen Ordensprovinzen (Balleien) Statthalter ein, die sogenannten Landmeister. Der Landmeister für Deutschland erhielt später die Bezeichnung "Deutschmeister". Die älteren [[Kommende|Kommenden]] wurden mit Geld, Grundstücken, mit großen Herrschaften, Kirchen, Klöstern und Spitälern beschenkt. | Da um 1300 der Orden in Europa ca. 300 [[Kommende|Kommenden]] zählte, setze der Hochmeister in einigen Ordensprovinzen (Balleien) Statthalter ein, die sogenannten Landmeister. Der Landmeister für Deutschland erhielt später die Bezeichnung "Deutschmeister". Die älteren [[Kommende|Kommenden]] wurden mit Geld, Grundstücken, mit großen Herrschaften, Kirchen, Klöstern und Spitälern beschenkt. | ||
In mehreren Kriegen gelang es den Deutsch-Ordens-Rittern die Prußen zu unterwerfen. Sie eroberten ein zum Teil noch unbewohntes und unfruchtbares Land, welches in den folgenden Jahrhunderten kultiviert wurde, zahlreiche Städte und Burgen (z.B. Danzig, Thorn, Kulm, Königsberg u.v.a.m.) wurden ausgebaut bzw. errichtet. Das Territorium, welches heute Teile Nordpolens, Russlands, Litauens, Lettlands und Estlands umfaßt, wurde zum selbständigen Deutsch-Ordens-Staat, der bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts Bestand hatte. | In mehreren Kriegen gelang es den Deutsch-Ordens-Rittern die [[Prußen]] zu unterwerfen. Sie eroberten ein zum Teil noch unbewohntes und unfruchtbares Land, welches in den folgenden Jahrhunderten kultiviert wurde, zahlreiche Städte und Burgen (z.B. Danzig, Thorn, Kulm, Königsberg u.v.a.m.) wurden ausgebaut bzw. errichtet. Das Territorium, welches heute Teile Nordpolens, Russlands, Litauens, Lettlands und Estlands umfaßt, wurde zum selbständigen Deutsch-Ordens-Staat, der bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts Bestand hatte. | ||
===Profit durch Einverleibung=== | ===Profit durch Einverleibung=== | ||
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===Polnische Lehnspflicht=== | ===Polnische Lehnspflicht=== | ||
Die päpstliche Bulle von Rieti im Jahre 1234 erklärte das [[Kulmerland]] und alle Eroberungen in [[Preußen]] als '''''Eigentum des heiligen Petrus''''' uns übetrug die Länder dem Orden zum ewigen Besitz mit allen Rechten und Einkünften. Zur Anerkennung der päpstlichen Hoheit sollte ein jählicher Zins nach Rom gezahlt werden. In fortwährenden | Die päpstliche Bulle von Rieti im Jahre 1234 erklärte das [[Kulmerland]] und alle Eroberungen in [[Preußen]] als '''''Eigentum des heiligen Petrus''''' uns übetrug die Länder dem Orden zum ewigen Besitz mit allen Rechten und Einkünften. Zur Anerkennung der päpstlichen Hoheit sollte ein jählicher Zins nach Rom gezahlt werden. In fortwährenden heftigen Kämpfen mit [[Polen]] (1327-1343) und zuletzt in der Schlacht bei Tannenberg (1410) verlor der Deutsche Orden einen Teil dieses Territoriums und wurde so geschwächt, daß es 1466 zur Teilung des Landes und zur Unterstellung des westlichen Teiles unter den polnischen König kam. | ||
===Werbung von Siedlern im [[HRR]]=== | |||
Der Deutscher Orden nutzte seine familiären Verbindungen zur Anwerbung deutsche Siedler im [[HRR]], um die unbewohnten Gebietteile welche unbewohnt oder durch Kämpfe wüst geworden waren, zu besiedeln. Siedlungswilligen Rittern und Edlen wurden Güter nach Magdeburgischem Recht mit einer Größe von 15 bis 20 Hufen, aber meistens nach Kulmischem Recht mit einer Größe von 5 bis 10 Hufen, angeboten und zugeteilt. Diese geworbenen Ritter und Edlen (später auch gemeiner Adel) besiedelten damals zunächst nur einen ziemlich kleinen Teil des Landes. In der Regel wurden Zinsdörfer gegründet, in denen der ernannte [[Schulte|Schulze]] als unterste kommunale Verwaltungsbehörde das Pflugland (das unter dem Pflug bewirtschaftete Land) gemäß der vertraglichen Festschreibung in 2 bis 3 Hufen große Höfe für die Bauern zu freiem Besitz aufzuteilen hatte. Mit diesem Anspruch auf freien Besitz hat der Orden geworben. Im [[HRR|Reich]] lag die Abhängigkeit der Bauern von ihren jeweiligen Herren im Bereich der [[Fronhofwirtschaft]] und [[Eigenbehörigkeit]]. | |||
* '''''Beispiel der Landbesiedlung:''''' [[Petershagen (Eylau)/Handfeste]] | |||
====Besiedlungsgrundlagen==== | |||
Der [[Komtur]] einer regionalen [[Kommende]] in den eroberten Gebieten des [[Deutscher Orden|Deutschen Ritterordens]] schloß in einem zu besiedelnden Gebietsteil der Kommende einen Vertrag mit dem zukünftigen lokalen [[Schulte|Schulzen]] ab, welcher diesen Ort mit Bauern besetzen und damit gründen sollte. Der jeweilige [[Schulte|Schulze]] und seine gesetzlichen Erben erhalten für ihre Tätigkeit nach [[Kulm (an der Weichsel)|Kulmischem Recht]], 10 [[Hufe|Hufen]] aus der Landvergabe abgabenfrei und das lokale Amt des [[Schulte|Schulzen]] als erbliches Recht für immer abgabenfrei zu Besitz. | |||
Die Eigentümer der übrigen neu anzusiedelnde Bauer sollen ihre zugewiesenen Hufen zunächst 17 Jahre abgabenfreien genießen nach deren Ablauf im 18. und so in jedem weiteren einzelnen Jahre zum Fest der - Reinigung der seligen Jungfrau" (02.02. d.J.) verpflichtet sein, ½ Mark in handelsüblicher Münze und zwei Hühnchen von jeder Hufe als Abgabe der zuständigen Kommende zu bringen und die Abgabenschuld zu bezahlen. | |||
Wenn es gelungen war, die vorgesehenen Hufen im lokalen Dorf zu vermessen, und mehrere davon zu besetzen, von da an sollten die die Abgaben nicht zurückgehalten werden, sondern mit den üblichen Abgaben (=Kontributionen) belegt sein. | |||
Dem lokalen [[Schulte|Schulzen]] wurde das Recht zur Einrichtung eines Kruges (=Wirtshaus) übertragen, über den hinaus kein anderer eröffnet werden durfte. Dieser Krug genoß eine sechjährige Abgabenfreiheit, während ab dem siebenten Jahr und danach jeweils zwei Mark und drei gut gemästete Gänse der zuständigen Kommende zum vorgenannten Fest dargebracht werden mussten. | |||
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Der [[Schulte|Schulzen]] und seinen Nachfolger übente die '''niedere Gerichtsbarkeit''' aus, während ''die hohe Gerichtsbarkeit (Hals und Hand abschlagen)'' dem Urteil der Ordensbrüder (in der Kommende) vorbehalten blieb. An den lokalbezogenen Gerechtseinnahmen bestätigter Rechtssprechung wurden die lokalen [[Schulte|Schulzen]] zu 1/3 beteiligt. | |||
Ebenso teilte der [[Deutscher Orden|Deutschen Riiterordens]] dem lokalen [[Schulte|Schulzen]] mit, wenn in seinem Dorf eine Kirche erbaut werden sollte. Zur Unterstützung des jeweiligen Pfarrers sollten vier Hufen aus der Landvergabe, frei von allen Ababen, zum Lobe des allmächtigen Gottes und der glorreichen Jungfrau Maria, seiner Mutter, als Gabe zur Verfügung gestellt werden, | |||
===Ordenssitz [[Königsberg]]=== | ===Ordenssitz [[Königsberg]]=== | ||
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* [[Landkommende Ellingen]] | * [[Landkommende Ellingen]] | ||
* [[Kommende Oettingen]] | * [[Kommende Oettingen]] | ||
=== [[Ballei Utrecht]] === | |||
War vor 1805 mit 15 Komtureien eine der größten Balleien, | |||
Zur Zeit der Reformation riß sich die Ballei vom Hochmeistertum in Megentheim los und wurde von den Staaten der Provinz Utrecht in ein protestantisches Institut verwandelt. 1900 bestanden 10 Komtureien. | |||
Nach Meyers Konversationslexikon, 5. Auflage. | |||
==Statuten== | ==Statuten== | ||
* [http://www.digam.net/dokument.php?ID=3481&PHPSESSID=ca02a1a43598c9e5708d9f76d0ac9640 Ein Statutenbuch des Deutschen Ordens ist im Staatsarchiv Marburg erhalten, eine Pergamenthandschrift mit farbigen Abbildungen: Geschrieben nach 1606. Bestand H Nr. 83. Die Handschrift enthält die auf dem Generalkapitel zu Mergentheim 1606 reformierten und neu beschlossenen Statuten des Ordens. Es handelt sich bei der vorliegenden Handschrift offensichtlich um das für die Ballei Hessen bestimmte Musterexemplar, mit beigefügten farbigen Zeichnungen der Kleidung für Ordensritter und Ordenspriester sowie der Ordenskreuze (vgl. Noflatscher S. 278!).] | * [http://www.digam.net/dokument.php?ID=3481&PHPSESSID=ca02a1a43598c9e5708d9f76d0ac9640 Ein Statutenbuch des Deutschen Ordens ist im Staatsarchiv Marburg erhalten, eine Pergamenthandschrift mit farbigen Abbildungen: Geschrieben nach 1606. Bestand H Nr. 83. Die Handschrift enthält die auf dem Generalkapitel zu Mergentheim 1606 reformierten und neu beschlossenen Statuten des Ordens. Es handelt sich bei der vorliegenden Handschrift offensichtlich um das für die Ballei Hessen bestimmte Musterexemplar, mit beigefügten farbigen Zeichnungen der Kleidung für Ordensritter und Ordenspriester sowie der Ordenskreuze (vgl. Noflatscher S. 278!).] | ||
==Archiv== | == Bibliografie == | ||
* Deutscher Orden, Deutscher Ritterorden (Orden, Reichsfürst [Deutschmeister seit 1494 Reichsfürst, Hochmeister nicht belehnbar, aber den Reichsfürsten gleichgestellt])), in: {{Köbler Territorium}} | |||
* [http://www.deutscher-orden.at/content/site/literatur/literaturzurgeschichte/index.html Literatur zur Geschichte] | |||
* Wieser, Klemens O.T. / Arnold, Udo (Hrsg.): [http://www.fordham.edu/mvst/magazinestacks/qst_do.html Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens] | |||
* Noflatscher, H., Maximilian der Deutschmeister (1558-1618), Marburg 1987 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 11). | |||
* Holthaus: Die Georgskommende in Münster, eine Niederlassung des Deutschen Ritterordens in Heft 30 der Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens. | |||
* Steuer, Matthias: "... wider den allgemeinen Erbfeindt". Ellwanger Fürstpropst führt Regiment Hoch- und Deutschmeister'' ([[Fürstentum Pfalz-Neuburg]], [[Fürstpropstei Ellwangen]], Deutscher Orden)''; in: [[Zeitschrift ostalb/einhorn|ostalb/einhorn]], Vierteljahreshefte für Heimat und Kultur im Ostalbkreis; Heft 149 2011, S. 21-23 | |||
* Müller, Ulrich: Der Deutsche Orden und seine Niederlage vor 600 Jahren in der Schlacht von Tannenberg im Jahre 1410'' ([[Schwäbisch Gmünd]], [[Polen]], [[Deutscher Orden]], [[Kommende Kapfenburg]], [[Palästina]], [[Ungarn]], [[Danzig]], [[Preußen]], [[Tannenberg (Ostpreußen)|Tannenberg]])'', in: [[Verein Rieser Kulturtage]] (Hrsg.): [[Ries]]er Kulturtage, {{#ifeq:{{PAGENAME}}|Verein Rieser Kulturtage/Dokumentation|Dokumentation|[[Verein Rieser Kulturtage/Dokumentation|Dokumentation]]}}, Band XVIII/2010; Nördlingen 2012, S. 35-52 ({{UBA|urn:nbn:de:bvb:384-uba007635-5#0034|Kat=no}}) | |||
== Archiv == | |||
* Haupt Staatsarchiv Koblenz, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim | * Haupt Staatsarchiv Koblenz, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim | ||
* Staatsarchiv Münster, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim - Ballei Westfalen, 1809 aufgehoben. Übersicht: 33 Kartons, darin [[Kommende|Kommenden]] zu Münster, Brackel, Mahlenburg, Mühlheim (Warstein), Welheim und Ootmarsum. Findbuch A 35 | * Staatsarchiv Münster, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim - Ballei Westfalen, 1809 aufgehoben. Übersicht: 33 Kartons, darin [[Kommende|Kommenden]] zu Münster, Brackel, Mahlenburg, Mühlheim (Warstein), Welheim und Ootmarsum. Findbuch A 35 | ||
* [http://www.gsta.spk-berlin.de/index.html Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz] | * [http://www.gsta.spk-berlin.de/index.html Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz] | ||
* [[Wien/Archive#Deutscher Ritter Orden / Deutscher Orden (Zentralarchiv - DOZA)]] | |||
** [[Wien/Archive/Bestände Deutsches Ordensarchiv]] | |||
* [[Deutscher Orden/Ordensüberlieferung]] | * [[Deutscher Orden/Ordensüberlieferung]] | ||
== | * {{Monasterium.net|sammlung=DO|Sammlung Deutscher Orden|Kat=no}} | ||
* | ** {{Monasterium.net|archiv=AT-DOZA|Wien, Deutschordenszentralarchiv (DOZA) (AT-DOZA)|Kat=no}} | ||
* [[Staatsarchiv Ludwigsburg]]: Ahnenproben (1565–1805), [https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=17094 Digitalisate] des Bestands B 241 a. | |||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* {{ | === Offizielle Webseiten === | ||
* [http://www.deutscher-orden.at www.deutscher-orden.at] | |||
<!-- === Genealogische Webseiten === --> | |||
=== Historische Webseiten === | |||
* [http://www.deutscher-orden.at/content/site/geschichte/ueberblick/index.html Ein kurzer Blick in die Geschichte] | |||
* {{BLO-HistLex|Deutscher_Orden:_Politische_Geschichte_(Mittelalter)|Dieter Weiß, Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter)|26.04.2016}} | |||
* {{BLO-HistLex|Deutscher_Orden:_Territorium_und_Verwaltung|Dieter Weiß, Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung|26.04.2016}} | |||
* {{BLO-HistLex|Deutscher_Orden_(19.-21._Jahrhundert)|Udo Arnold, Deutscher Orden (19.-21. Jahrhundert)|26.04.2016}} | |||
* {{BLO-HistLex|Ritterorden|Dieter Weiß, Ritterorden|26.04.2016}} | |||
=== Weitere Webseiten === | |||
* {{Wikipedia-Link}} | |||
* {{Wikipedia-Link|Liste_der_Kommenden_des_Deutschen_Ordens|Balleien und Kommenden des Deutschen Ordens}} | * {{Wikipedia-Link|Liste_der_Kommenden_des_Deutschen_Ordens|Balleien und Kommenden des Deutschen Ordens}} | ||
* [http://www.alden-biesen.be/depaginas/index.php Landkommende Alden Biesen in Belgien] | * [http://www.alden-biesen.be/depaginas/index.php Landkommende Alden Biesen in Belgien] | ||
* {{DNB|004100034}} | |||
== Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis == | == Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis == | ||
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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2023, 17:47 Uhr
Einleitung
Der Orden der Deutschritter oder Deutschherren entstand aus einem Zelthospital, welches Handel treibende Bürger aus Bremen und Lübeck während des 3. Kreuzzuges (1189–1192) vor Akkon (Belagerung von Akkon 1189–1191 ) gründeten zur ausschließlichen Pflege deutscher Kampfteilnehmer, die sich auch gerne als „Pilgrime“ bezeichneten. Herzog Friedrich V. von Schwaben stellte den Verein sofort nach seiner Ankunft vor Akkon unter seinen Schutz. So konnte mit seiner Unterstützung am 19.11.1190 während der Belagerung von Akkon ein Ritterverein entstehen, welcher von Papst Klemens III. (1187-1191) am 06.02.1191 wie von Heinrich VI. (1190-1197) Anerkennung und Bestätigung erhielt.
Bei Festsetzung der Statuten diente die Regel der Johanniter sowie die der Templer als Vorbild: Pflege der Kranken und Kampf gegen die Feinde des Kreuzes (seit März 1198)
Bezeichnungen
- Deutscher Orden
- Deutschherrenorden
- Deutschritterorden
- Kreuzritterorden
- lateinisch: "Ordo Domus Sanctae Mariae Theutonicorum"
Der Deutsche Orden ist der jüngste der drei großen geistlichen Ritterorden.
Ordenstracht
Ordenstracht war ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuz.
Hochmeister
Erster Hochmeister war Heinrich I. Walpót von Bassenheim (1191-1200).
Eroberungswillen
Ungebrochen im Machtstreben beteiligten sich die Ritter als Vorkämpfer der Kaufleute noch bei der Eroberung von Damiette.
Preußen im Visier
In Aussicht erfolgversprechenderer und nachhaltigerer Eroberungen in heimischeren Landen zog ein Teil der Kreuzritter unter dem vierten Hochmeister Hermann von Salza (1210–1239) nach Preußen. Der Deutsche Kaiser Friedrich II. ermächtigte den Orden durch die Goldene Bulle von Rimini 1226 das Land in Besitz zu nehmen. Die Christianisierung diente dem Orden als Vorwand. Im Jahre 1237 verbanden sie sich zu diesem Zweck mit den in Livland entstandenen „Schwertbrüdern“ und unterjochten in sechzigjährigem Kampf die Bevölkerung in ihrem neuen Herrschaftgebiet und zwangen der Bevölkerung das Christentum auf. Der Deutsche Orden eroberte in der Zeit von 1231-1283 trotz mehrer Rückschläge das Kulmerland, Ost- und Westpreußen. Zuletzt zahle er für Pomerellen 10.000 Mark Silber an den Markgrafen von Brandenburg und ließ sich den Besitz Pomerellens 1313 von Kaiser Heinrich VII. (1308–1313) bestätigen. Damit hatte der Orden den Deutschordensstaat begründet und das Land vom Reich bis nach Livland in seinem Besitz und damit die Voraussetzung für einen ungestörten Zuzug von Kolonisten für die Besiedlung seines neu eroberten Gebietes, was ihm vorher am Mittelmeer nicht gelungen war.
Geistliche und weltliche Einflußbereiche
Papst Innozenz IV. (Fiesco, 1243-1254) beauftragte 1243 Bischof Wilhelm von Modena als Legaten, Preußen in die Bistümer
- Bistum Culm, Bischofssitz Kulm, später Löbau, Domkapitel in Kulmsee
- Bistum Pomesanien, Bischofssitz in Riesenburg, Domkapitel in Marienwerder
- Bistum Ermland, Bischofssitz in Braunsberg > Wormditt > Heilsberg, Domkapitel in Frauenburg
- Bistum Samland, Bischofssitz in Fischhausen, Domkapitel in Königsberg
aufzuteilen. In der Kulmischen Diözese sollte der Bischof 600 Hufen und den Zehnten in der Gestalt des Pflugkorns, in den drei übrigen in Drttel des Gebietes mit vollen Herrschaftsrechten und dem Zehnten haben. Zwei Drittel verblieben unter den gleichen Bedingungen dem Deutschen Orden. Später haben die Bischöfe ein Drittel ihres Gebietes an die jeweiligen Domkapitel abgetreten.
Da der Deutsche Orden sowohl die Domkapitel als auch die Bischofsitze bis 1466 mit Priesterbrüdern aus dem Orden besetzen konnte und besetzte, wirkte sich diese Aufteilung des Landes real nicht aus sondern diente der Versorgung der Verwandtschaft mit Präbanden.
Verlegung des Hauptsitzes
Nach Verlust des sogenannten „Heiligen Landes“ mit Jerusalem kam der Hauptsitz des Ordens der Deutschritter nach kurzem Aufenthalt in Venedig 1309 nach Marienburg an der Nogat.
Kriegerische Besitzanhäufungen
Da um 1300 der Orden in Europa ca. 300 Kommenden zählte, setze der Hochmeister in einigen Ordensprovinzen (Balleien) Statthalter ein, die sogenannten Landmeister. Der Landmeister für Deutschland erhielt später die Bezeichnung "Deutschmeister". Die älteren Kommenden wurden mit Geld, Grundstücken, mit großen Herrschaften, Kirchen, Klöstern und Spitälern beschenkt.
In mehreren Kriegen gelang es den Deutsch-Ordens-Rittern die Prußen zu unterwerfen. Sie eroberten ein zum Teil noch unbewohntes und unfruchtbares Land, welches in den folgenden Jahrhunderten kultiviert wurde, zahlreiche Städte und Burgen (z.B. Danzig, Thorn, Kulm, Königsberg u.v.a.m.) wurden ausgebaut bzw. errichtet. Das Territorium, welches heute Teile Nordpolens, Russlands, Litauens, Lettlands und Estlands umfaßt, wurde zum selbständigen Deutsch-Ordens-Staat, der bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts Bestand hatte.
Profit durch Einverleibung
Mehrere Ritterorden lösten sich im 14. und 15. Jahrhundert auf - zwei Orden wurden bereits im 13. Jahrhundert in den Deutschen Orden eingegliedert (Ritterorden der Dobriner und der Orden der Schwertbrüder). Der Deutsche Orden war zum selbständigen Staat geworden und hatte sich in nahezu allen europäischen Ländern gefestigt. Aber auch der Deutschordensstaat blieb nicht von Kriegen verschont.
Polnische Lehnspflicht
Die päpstliche Bulle von Rieti im Jahre 1234 erklärte das Kulmerland und alle Eroberungen in Preußen als Eigentum des heiligen Petrus uns übetrug die Länder dem Orden zum ewigen Besitz mit allen Rechten und Einkünften. Zur Anerkennung der päpstlichen Hoheit sollte ein jählicher Zins nach Rom gezahlt werden. In fortwährenden heftigen Kämpfen mit Polen (1327-1343) und zuletzt in der Schlacht bei Tannenberg (1410) verlor der Deutsche Orden einen Teil dieses Territoriums und wurde so geschwächt, daß es 1466 zur Teilung des Landes und zur Unterstellung des westlichen Teiles unter den polnischen König kam.
Werbung von Siedlern im HRR
Der Deutscher Orden nutzte seine familiären Verbindungen zur Anwerbung deutsche Siedler im HRR, um die unbewohnten Gebietteile welche unbewohnt oder durch Kämpfe wüst geworden waren, zu besiedeln. Siedlungswilligen Rittern und Edlen wurden Güter nach Magdeburgischem Recht mit einer Größe von 15 bis 20 Hufen, aber meistens nach Kulmischem Recht mit einer Größe von 5 bis 10 Hufen, angeboten und zugeteilt. Diese geworbenen Ritter und Edlen (später auch gemeiner Adel) besiedelten damals zunächst nur einen ziemlich kleinen Teil des Landes. In der Regel wurden Zinsdörfer gegründet, in denen der ernannte Schulze als unterste kommunale Verwaltungsbehörde das Pflugland (das unter dem Pflug bewirtschaftete Land) gemäß der vertraglichen Festschreibung in 2 bis 3 Hufen große Höfe für die Bauern zu freiem Besitz aufzuteilen hatte. Mit diesem Anspruch auf freien Besitz hat der Orden geworben. Im Reich lag die Abhängigkeit der Bauern von ihren jeweiligen Herren im Bereich der Fronhofwirtschaft und Eigenbehörigkeit.
- Beispiel der Landbesiedlung: Petershagen (Eylau)/Handfeste
Besiedlungsgrundlagen
Der Komtur einer regionalen Kommende in den eroberten Gebieten des Deutschen Ritterordens schloß in einem zu besiedelnden Gebietsteil der Kommende einen Vertrag mit dem zukünftigen lokalen Schulzen ab, welcher diesen Ort mit Bauern besetzen und damit gründen sollte. Der jeweilige Schulze und seine gesetzlichen Erben erhalten für ihre Tätigkeit nach Kulmischem Recht, 10 Hufen aus der Landvergabe abgabenfrei und das lokale Amt des Schulzen als erbliches Recht für immer abgabenfrei zu Besitz.
Die Eigentümer der übrigen neu anzusiedelnde Bauer sollen ihre zugewiesenen Hufen zunächst 17 Jahre abgabenfreien genießen nach deren Ablauf im 18. und so in jedem weiteren einzelnen Jahre zum Fest der - Reinigung der seligen Jungfrau" (02.02. d.J.) verpflichtet sein, ½ Mark in handelsüblicher Münze und zwei Hühnchen von jeder Hufe als Abgabe der zuständigen Kommende zu bringen und die Abgabenschuld zu bezahlen.
Wenn es gelungen war, die vorgesehenen Hufen im lokalen Dorf zu vermessen, und mehrere davon zu besetzen, von da an sollten die die Abgaben nicht zurückgehalten werden, sondern mit den üblichen Abgaben (=Kontributionen) belegt sein.
Dem lokalen Schulzen wurde das Recht zur Einrichtung eines Kruges (=Wirtshaus) übertragen, über den hinaus kein anderer eröffnet werden durfte. Dieser Krug genoß eine sechjährige Abgabenfreiheit, während ab dem siebenten Jahr und danach jeweils zwei Mark und drei gut gemästete Gänse der zuständigen Kommende zum vorgenannten Fest dargebracht werden mussten. . Der Schulzen und seinen Nachfolger übente die niedere Gerichtsbarkeit aus, während die hohe Gerichtsbarkeit (Hals und Hand abschlagen) dem Urteil der Ordensbrüder (in der Kommende) vorbehalten blieb. An den lokalbezogenen Gerechtseinnahmen bestätigter Rechtssprechung wurden die lokalen Schulzen zu 1/3 beteiligt.
Ebenso teilte der Deutschen Riiterordens dem lokalen Schulzen mit, wenn in seinem Dorf eine Kirche erbaut werden sollte. Zur Unterstützung des jeweiligen Pfarrers sollten vier Hufen aus der Landvergabe, frei von allen Ababen, zum Lobe des allmächtigen Gottes und der glorreichen Jungfrau Maria, seiner Mutter, als Gabe zur Verfügung gestellt werden,
Ordenssitz Königsberg
Der Orden verlegte seine Residenz in den nördlichen Teil des Landes, nach Königsberg. Der Hochmeister Albrecht von Brandenburg unterwarf sich nach einem weiteren Krieg dem König von Polen, der ihm zugestand, das Ordensland als weltliches Fürstentum zu regieren. Somit legte Markgraf Albrecht von Brandenburg - Culmbach den Ordensmantel und die Hochmeisterwürde ab (1525) und wurde erster Herzog von Preussen. Die nunmehr vakante Führung des Ordens übernahm der bisherige Deutschmeister Walter von Cronberg. Er verlegte die Ordensresidenz nach Mergentheim und nahm den Titel "Hoch- und Deutschmeister" an.
Das 16. Jahrhundert brachte für den Orden schwere Zäsuren. Nicht nur das preussische Ordensland ging verloren, auch aus anderen Provinzen mußte sich der Orden zurückziehen. Die Reformation brachte es mit sich, daß Ordensbesitzungen unter die Herrschaft evangelischer Fürsten kamen. Einige Ordensritter und Ordensbrüder wechselten zu den neuen Bekenntnissen über und bald gab es lutheranische und kalvinistische Mitglieder des Deutschen Ordens.
Struktur und Leitung
- Deutscher Orden/Hoch- und Deutschmeister
- Deutscher Orden/Deutschmeister in Alemannien
- Deutscher Orden/Landmeister in Preußen
- Deutscher Orden/Landcomthure in der Ballei Koblenz
- Deutscher Orden/Landcomthure in der Ballei Etsch
- Deutscher Orden/Landcomthure in der Ballei Österreich
- Deutscher Orden/Landcomthure in der Ballei Elsaß und Burgund
Von Kriegern zu Verwaltern
Dem Kampf an der Seite der kaiserlichen Truppen gegen die Türken galt ein großer Teil der Mittel und der Kraft des Deutschen Ordens im 17. und im 18. Jahrhundert. Zwischen 500 und 1.000 Mann stellte der Deutsche Orden regelmäßig für die Truppenkontingente gegen die Türken.
Nach den Türkenkriegen erhielten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die rein weltlichen Aufgaben der Ritterorden immer größere Bedeutung. Auch beim Deutschen Orden beschäftigte man sich mit der Verwaltung der Ordensbesitzungen und nach außen hin zeigte sich der barocke Glanz des Ritterordens mit reger Bautätigkeit von Schlössern und dem Ausbau der Komtureien zu herrschaftlichen Gutsbesitzungen.
Seelsorge und Verwaltung
Die Priesterbrüder kümmerten sich um Seelsorge und um die Verwaltung der Kirchen und Pfarreien.
Teilweise säkularisiert
Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 verordnete zwar ausdrücklich die Beibehaltung des Deutsch-Ordens, doch das Zeitalter Napoleons brachte schwere Zeiten für den Orden: Er wurde verboten, seine Besitzungen in den napoleonischen Gebieten aufgehoben und der jeweiligen Landesherrschaft unterstellt. Die neuen Landesherren hatten ab 1806 Güter diverser Kommenden ohne besondere Erlaubnis eingezogen, diese Vorgehensweise wurde nun im Nachhinein sanktioniert.
Zeitzeichen 1785
- Der hohe Deutsche Orden.
Hoch- und Deutschmeister
- 1785 Hoch- und Teutschmeister Ihro Kurfürstliche Durchlaucht der Hochwürdigst Durchlauchtigster Fürst und Herr, Herr Maximilian Franz, Ertbischof und Kurfürst zu Köln, Bischof zu Münster, Königlicher Prinz von Ungarn und Böheim (Böhmen), Erzherzog von Österreich etc. pp., ward zum Coadjutor erwählt den 3ten October 1769, und wirklich als Hoch- und Teutschmeister installirt zu Mergentheim den 23. October 1780.
Regionales
Fürstbistum Münster
Im Jahre 1657 wurde die St. Georgskommende in Münster aus dem Besitz des verbotenen St. Georg Ritterorden einverleibt. Der daraus entstandene Gesamtbesitz im Fürstbistum Münster, ohne Berücksichtigung des verlehnten Besitzes, war nicht unerheblich.
Eigenbehörige
Herzogtum Westfalen
Ballei Franken
Ballei Utrecht
War vor 1805 mit 15 Komtureien eine der größten Balleien, Zur Zeit der Reformation riß sich die Ballei vom Hochmeistertum in Megentheim los und wurde von den Staaten der Provinz Utrecht in ein protestantisches Institut verwandelt. 1900 bestanden 10 Komtureien.
Nach Meyers Konversationslexikon, 5. Auflage.
Statuten
Bibliografie
- Deutscher Orden, Deutscher Ritterorden (Orden, Reichsfürst [Deutschmeister seit 1494 Reichsfürst, Hochmeister nicht belehnbar, aber den Reichsfürsten gleichgestellt])), in: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
- Wieser, Klemens O.T. / Arnold, Udo (Hrsg.): Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens
- Noflatscher, H., Maximilian der Deutschmeister (1558-1618), Marburg 1987 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 11).
- Holthaus: Die Georgskommende in Münster, eine Niederlassung des Deutschen Ritterordens in Heft 30 der Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens.
- Steuer, Matthias: "... wider den allgemeinen Erbfeindt". Ellwanger Fürstpropst führt Regiment Hoch- und Deutschmeister (Fürstentum Pfalz-Neuburg, Fürstpropstei Ellwangen, Deutscher Orden); in: ostalb/einhorn, Vierteljahreshefte für Heimat und Kultur im Ostalbkreis; Heft 149 2011, S. 21-23
- Müller, Ulrich: Der Deutsche Orden und seine Niederlage vor 600 Jahren in der Schlacht von Tannenberg im Jahre 1410 (Schwäbisch Gmünd, Polen, Deutscher Orden, Kommende Kapfenburg, Palästina, Ungarn, Danzig, Preußen, Tannenberg), in: Verein Rieser Kulturtage (Hrsg.): Rieser Kulturtage, Dokumentation, Band XVIII/2010; Nördlingen 2012, S. 35-52 (Digitalisat der Universitätsbibliothek Augsburg)
Archiv
- Haupt Staatsarchiv Koblenz, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim
- Staatsarchiv Münster, Bestand Deutschmeister zu Mergentheim - Ballei Westfalen, 1809 aufgehoben. Übersicht: 33 Kartons, darin Kommenden zu Münster, Brackel, Mahlenburg, Mühlheim (Warstein), Welheim und Ootmarsum. Findbuch A 35
- Staatsarchiv Ludwigsburg: Ahnenproben (1565–1805), Digitalisate des Bestands B 241 a.
Weblinks
Offizielle Webseiten
Historische Webseiten
- Dieter Weiß, Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher_Orden:_Politische_Geschichte_(Mittelalter)> (26.04.2016)
- Dieter Weiß, Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher_Orden:_Territorium_und_Verwaltung> (26.04.2016)
- Udo Arnold, Deutscher Orden (19.-21. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher_Orden_(19.-21._Jahrhundert)> (26.04.2016)
- Dieter Weiß, Ritterorden, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ritterorden> (26.04.2016)
Weitere Webseiten
- Artikel Deutscher Orden. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Balleien und Kommenden des Deutschen Ordens. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Nachweis in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>object_307754</gov>