Baden/Staatshandbuch 1880/265: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Baden (1880)|264|287|266| | <noinclude>{{Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Baden (1880)|264|287|266|unkorrigiert}}</noinclude> | ||
<center> | |||
''Direktor'': | |||
</center> | |||
<tt>Dr.</tt> Karl Heinrich Frhr. ''Roth v. Schreckenstein''. Orden? | |||
<center> | |||
''Räthe'': | |||
</center> | |||
<tt>Dr.</tt> Friedrich ''v. Weech'', Geheimer Archivrath, Kammerjunker. Orden? | |||
<tt>Dr.</tt> Moriz ''Gmelin''. Orden? | |||
<tt>Dr.</tt> Ludwig ''Dietz''. | |||
<center> | |||
''Kanzlei'': | |||
</center> | |||
Registratoren: | |||
: Georg ''Lang''. | |||
: Ludwig ''Schaaff''. | |||
:: 1 Kanzleigehilfe, 1 Kanzleidiener. | |||
<center> | |||
==5. Universitäten.== | |||
</center> | |||
{{NE}}1) An der Spitze der Universität steht ein ''Prorektor'', welcher von dem Grroßherzog auf die Dauer eines Jahres nach dem Wahlvorschlag der ordentlichen Professoren bestätigt oder ernannt wird. Er besorgt mit eine, von dem akademischen Senate aus seiner Mitte gewählten Mitgliede und dem akademischen disziplinarbeamten die Immatrikulirung der Studirenden und stellt mit diesem die Abgangszeugnisse aus. Er hat die Aufsicht über das akademische Lehr- und Dienstpersonal und überwacht die Vollziehung der Gesetze, sowie die Erhltung des vorschriftsmäßigen Zustandes der Universität. Er führt die Direktion des engeren Senates undleitet die Verhandlungen der Plenarverammlung (des weiteren Senates) aller ordentlichen Professoren. | |||
{{NE}}2) Der ''Senat'' zu Freiburg wird gebildet durch den Prorektor, den Amtsvorgänger desselben (Exprorektor) und je ein aus den vier Fakultäten von diesen gewähltes Mitglied. Der ''engere Senat'' zu Heidelberg besteht aus dem Prorektor, dem Exprorektor, den vier Dekanen der vier Fakultäten und aus zwei vom großen Senat aus seiner Mitte frei gewählten Mitgliedern. | |||
{{NE}}In Disziplinarsachen hat der Disziplinarbeamte Sitz und Stimme im akademischen Senate. |
Aktuelle Version vom 16. September 2016, 10:36 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Baden/Staatshandbuch 1880 | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [264] |
Nächste Seite>>> [266] |
Datei:Baden-Staatshandbuch-1880.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Direktor:
Dr. Karl Heinrich Frhr. Roth v. Schreckenstein. Orden?
Räthe:
Dr. Friedrich v. Weech, Geheimer Archivrath, Kammerjunker. Orden?
Dr. Moriz Gmelin. Orden?
Dr. Ludwig Dietz.
Kanzlei:
Registratoren:
- Georg Lang.
- Ludwig Schaaff.
- 1 Kanzleigehilfe, 1 Kanzleidiener.
5. Universitäten.
1) An der Spitze der Universität steht ein Prorektor, welcher von dem Grroßherzog auf die Dauer eines Jahres nach dem Wahlvorschlag der ordentlichen Professoren bestätigt oder ernannt wird. Er besorgt mit eine, von dem akademischen Senate aus seiner Mitte gewählten Mitgliede und dem akademischen disziplinarbeamten die Immatrikulirung der Studirenden und stellt mit diesem die Abgangszeugnisse aus. Er hat die Aufsicht über das akademische Lehr- und Dienstpersonal und überwacht die Vollziehung der Gesetze, sowie die Erhltung des vorschriftsmäßigen Zustandes der Universität. Er führt die Direktion des engeren Senates undleitet die Verhandlungen der Plenarverammlung (des weiteren Senates) aller ordentlichen Professoren.
2) Der Senat zu Freiburg wird gebildet durch den Prorektor, den Amtsvorgänger desselben (Exprorektor) und je ein aus den vier Fakultäten von diesen gewähltes Mitglied. Der engere Senat zu Heidelberg besteht aus dem Prorektor, dem Exprorektor, den vier Dekanen der vier Fakultäten und aus zwei vom großen Senat aus seiner Mitte frei gewählten Mitgliedern.
In Disziplinarsachen hat der Disziplinarbeamte Sitz und Stimme im akademischen Senate.