Baden/Staatshandbuch 1880/264

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Baden/Staatshandbuch 1880
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[263]
Nächste Seite>>>
[265]
Datei:Baden-Staatshandbuch-1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Kommandant des II. Distrikts

(mit dem Sitze in Freiburg):

Berthold Gemehl, Hauptmann. Orden?

Das Kommando umfaßt die Bezirke der Kreise Waldshut, Lörrach und Freiburg.

Kommandant des III. Distrikts

(mit dem Sitze in Karlsruhe):

Mathias Seel, Major. Orden?

Das Kommando umfaßt die Kreise Offenburg, Baden und Karlsruhe.

Kommandant des IV. Distrikts

(mit dem Sitze in Mannheim):

Gustav Brückner, Oberstlieutenant. Orden?

Das Kommando umfaßt die Bezirke der Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach.

Jedem Distriktskommandanten ist ein Oberwachtmeister beigegeben.
Die Bezikrskommandos haben ihren Sitz an jenem der Bezirksämter und Amtsgerichte.

4. General-Landesarchiv.

       Das General-Landesarchiv besteht aus einem Urkunden- und einem Aktenarchive.

      Im Urkundenarchiv werden, nach den älteren und neueren geschieden, aufbewahrt: die Staatsverträge, die Urkunden über Erwerbungen, Tauschverträge, Veräußerungen, Ablöösungen, überhaupt über Verträge, wobei die Staatsregierung betheiligt ist.

      Alle Akten der verschiedenen Staatsbehörden sollen, sobald 50 Jahr von Erledigung des betreffenden Gegenstandes verflossen sind, und soweit nicht einzelne Akten als der ferneren Erhaltung unwerth zur Verfügung ausgeschieden werden, in das Generalarchiv zur Aufbewahrung abgeliefert werden.

      Ueber die Gesuche um Erlaubniß zur Benützung des General-Landesarchivs, sowie zur Einsichts- und Abschriftsnahme von einzelnen Urkunden oder Akten, sei es zu wissenschaftlichen oder praktischen Zwecken, entscheidet das Ministerium des Innern.