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Bede (ndd.) = Bitte = petitio (lat.) | [[Bede]] (ndd.) = Bitte = petitio (lat.) | ||
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Eine früher häufige Geld- oder Naturalabgabe, welche | Die Urbêthe oder Urbêde, Orbêde, war eine nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Abgabe, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Anerkennung der Oberherrschaft und des Eigentums der Grundherrschaft entrichtet wurde | ||
===Bede=== | |||
Eine früher häufige Geld- oder Naturalabgabe, welche „Schutzherren“ oder [[Vogt|Vögten]], Vertretern der Landesherren (Statthalter, Landdrosten), Adel und Geistlichkeit, zu Lasten der steuerpflichtigen Stadt- und Landbevölkerung regelmäßig gewährt oder vom Landesherrn selber erhoben wurde. Diese Abgabe konnten dann auch in Form von Mai-und als Herbstbede zweimal jährlich (in unterschiedlicher Höhe) erhoben weden. | |||
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===Bedelisten in Städten=== | |||
* Für die [[Siegen|Stadt Siegen]] sind Bedelisten aus der Zeit von 1455-66 erhalten. | |||
===Städtische Befreiung von der Bede=== | |||
* 1236 erfolgte die Befreiung der Bürger (cives) zu [[Recklinghausen]] von der [[Bede]] und die Erweiterung der Stadtrechte durch Erzbischof Heinrich von Müllenark. | |||
===Vogtbede=== | ===Vogtbede=== | ||
11.09.1316 Graf Engelbert von der Mark (Marka) bekundet: Die Äbtissin Beatrix von Essen hat auf seine als Vogt des Stiftes vorgetragene Bitte dem Heinrich von Oefte (Ouethe) aus der Vogtbede (?), die ihm zusteht, 60 Mark gängiger Pfennige zahlen lassen und er verspricht, keinem anderen darüber eine Urkunde ausstellen zu wollen. Er quittiert der Äbtissin und dem Kapitel die 60 Mark. - Es siegelt der Aussteller.Datum a.d. 1316 sabbato post nativitatem beate virginis. | * 11.09.1316 Graf Engelbert von der Mark (Marka) bekundet: Die Äbtissin Beatrix von Essen hat auf seine als Vogt des Stiftes vorgetragene Bitte dem Heinrich von Oefte (Ouethe) aus der Vogtbede (?), die ihm zusteht, 60 Mark gängiger Pfennige zahlen lassen und er verspricht, keinem anderen darüber eine Urkunde ausstellen zu wollen. Er quittiert der Äbtissin und dem Kapitel die 60 Mark. - Es siegelt der Aussteller.Datum a.d. 1316 sabbato post nativitatem beate virginis. | ||
** Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden. | ** Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden. | ||
===Herbs- und Maibede=== | ===Herbs- und Maibede=== | ||
* (1327) Der Ritter Dietrich der Ältere von Limburg (Lymborch) bekundet: Er hat mit Zustimmung seiner Söhne Johann, Ritter, und Dietrich, Knappe (?) (famuli), und aller Erben dem Damenkonvent des Stiftes Essen die Vogtbede des Hofes Ehrenzell (contributiones in curte dicta Yrenc(sele) ratione advocatie nostre nobis competentes) für 77 Mark zu [Essen] gängiger Pfennige, vier Pfennige auf den Königsturnosen gerechnet, verpfändet. Der Konvent darf vom kommenden Herbst an jeweils im Herbst und im Mai zwanzig Mark erheben, bis die Pfandsumme abgegolten ist. - Es siegeln der Aussteller und seine beiden Söhne. Datum a.d. 132[7]. | |||
** Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden. | ** Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden. | ||
===Verpachtung mit Bede=== | |||
1413 Juni 25. Das Kapitel zu Essen verpachtet an Werner und Hermann Hardicke, Gebrüder, das [[Overhoff (Marl-Herne)|Gut Averhof]], zum Hof Ringeldorf und Kirchspiel Hamm gehörig, auf 20 Jahre gegen eine Pachtrente von 2 Malter Roggen und '''4 Schillingen Bede'''. D. op sent Johans dach to midden somer. | |||
* Quelle: Urkunde [[Stift Essen]] | |||
===Befristete Zweckbede, === | |||
05.12.1463 Bischof Johann von Münster gibt der Wwe. Johann Tegeders, Mette Tegeder, Bürgerin zu Haltern, den [[Thier (Haltern-Sythen)|Tegethof zu Sythen]] gegen 3 Mark Pachtgeld, '''Maibede 1/2 Mark und Herbstbede 7 Schillinge''', die zur Wiedereinlösung der Schlösser Ahaus und Ottenstein verwendet werden, in Pacht. | |||
* Quelle: Westf. Archivamt, Archiv v. Galen Bestand [[Haus Sythen]]/Urkunden | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 25. Oktober 2017, 14:16 Uhr
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Bede
Erbetene Zwangsabgabe
Bede (ndd.) = Bitte = petitio (lat.)
Urbede
Die Urbêthe oder Urbêde, Orbêde, war eine nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Abgabe, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Anerkennung der Oberherrschaft und des Eigentums der Grundherrschaft entrichtet wurde
Bede
Eine früher häufige Geld- oder Naturalabgabe, welche „Schutzherren“ oder Vögten, Vertretern der Landesherren (Statthalter, Landdrosten), Adel und Geistlichkeit, zu Lasten der steuerpflichtigen Stadt- und Landbevölkerung regelmäßig gewährt oder vom Landesherrn selber erhoben wurde. Diese Abgabe konnten dann auch in Form von Mai-und als Herbstbede zweimal jährlich (in unterschiedlicher Höhe) erhoben weden.
Varianten
- Bedehafer
- Bederoggen
- Bedegeld
Bedelisten in Städten
- Für die Stadt Siegen sind Bedelisten aus der Zeit von 1455-66 erhalten.
Städtische Befreiung von der Bede
- 1236 erfolgte die Befreiung der Bürger (cives) zu Recklinghausen von der Bede und die Erweiterung der Stadtrechte durch Erzbischof Heinrich von Müllenark.
Vogtbede
- 11.09.1316 Graf Engelbert von der Mark (Marka) bekundet: Die Äbtissin Beatrix von Essen hat auf seine als Vogt des Stiftes vorgetragene Bitte dem Heinrich von Oefte (Ouethe) aus der Vogtbede (?), die ihm zusteht, 60 Mark gängiger Pfennige zahlen lassen und er verspricht, keinem anderen darüber eine Urkunde ausstellen zu wollen. Er quittiert der Äbtissin und dem Kapitel die 60 Mark. - Es siegelt der Aussteller.Datum a.d. 1316 sabbato post nativitatem beate virginis.
- Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden.
Herbs- und Maibede
- (1327) Der Ritter Dietrich der Ältere von Limburg (Lymborch) bekundet: Er hat mit Zustimmung seiner Söhne Johann, Ritter, und Dietrich, Knappe (?) (famuli), und aller Erben dem Damenkonvent des Stiftes Essen die Vogtbede des Hofes Ehrenzell (contributiones in curte dicta Yrenc(sele) ratione advocatie nostre nobis competentes) für 77 Mark zu [Essen] gängiger Pfennige, vier Pfennige auf den Königsturnosen gerechnet, verpfändet. Der Konvent darf vom kommenden Herbst an jeweils im Herbst und im Mai zwanzig Mark erheben, bis die Pfandsumme abgegolten ist. - Es siegeln der Aussteller und seine beiden Söhne. Datum a.d. 132[7].
- Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden.
Verpachtung mit Bede
1413 Juni 25. Das Kapitel zu Essen verpachtet an Werner und Hermann Hardicke, Gebrüder, das Gut Averhof, zum Hof Ringeldorf und Kirchspiel Hamm gehörig, auf 20 Jahre gegen eine Pachtrente von 2 Malter Roggen und 4 Schillingen Bede. D. op sent Johans dach to midden somer.
- Quelle: Urkunde Stift Essen
Befristete Zweckbede,
05.12.1463 Bischof Johann von Münster gibt der Wwe. Johann Tegeders, Mette Tegeder, Bürgerin zu Haltern, den Tegethof zu Sythen gegen 3 Mark Pachtgeld, Maibede 1/2 Mark und Herbstbede 7 Schillinge, die zur Wiedereinlösung der Schlösser Ahaus und Ottenstein verwendet werden, in Pacht.
- Quelle: Westf. Archivamt, Archiv v. Galen Bestand Haus Sythen/Urkunden