Thier (Haltern-Sythen)
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Thier (Haltern-Sythen)
Wohnort
- Haltern am See
- Kirchspiel Haltern, Pfarrei St. Sixtus, r.k.
- Bauerschaft Sythen (Haltern)
- Kirchspiel Haltern, Pfarrei St. Sixtus, r.k.
Historische Lage
- Thier (Haltern-Sythen)
Name
- Thier, Berufsbezeichnung aus Tegeder = Zehnter, Einzieher des Zehntherrn für den kleinen oder blutigen Zehnten und des allgemeinen Zehnten (hier für den Landesherrn).
Frühe Erwähnung
1407 Tegheder tho Sythene
Eigentümer
Belehnt
Aufsitzer
Vorgeneration
- 23.06.1348 Johan Werencze, Knappe, verspricht mit Zustimmung seiner Frau Lyse und seiner Kinder Herman und Lyse, aus dem Hofe Wolbertinc, gelegen in dem Dorpe to Siten, eine jährliche Pacht von 6 Scheffeln Halterner Maß in " dat Tegerhus tho Siten" zu zahlen, und zwar von dem Holze, das er in den "smalen Lo" verkaufte, an dem das "Tegerhus" Teil hatte und noch hat. Zeugen: Herr Heinrich,"en Kerchere tho der Tijt up den Hus tho Dulmen", Marquart van Etelingen, Droste zu Dülmen, Brun thot Ochtorpe, Knappe, Schulte und Richter zu Haltern, sowie der Schulte van Nyemhem, der Thegeder van Siten. Es siegelt Jphan Werencze.
- 1407 April 7 Dyderich van Hameren, Amtmann zu Dülmen (Dulmene) des Bischofs Otten van der Hoye zu Münster, sein Sohn Dyderich van Hameren; Johan, Richter zu Halteren; Wolter Thegeder zu Anrapen, Johan Tegheder zu Uphoven, Johan Burman, Herman van Henewych, Herman tho Bennynch, Twelfflinge und gemeine Hygen des gen. Hofes, lassen frei Johan Tegheder, den Sohn Johannes des Tegheders tho Sythene und seiner Frau Metten, frei von allen Eigentumsrechten zuständig dem Hof zu Haltern gegen einen Wiederwechsel und eine Summe Geldes an den Amtmann. Dieser empfängt für Johan als Wiederwechsel Cunne Selekinck, wohnhaft im Kirchspiel Dülmen, hofhörig jetzt in den Hof von Haltern. Es siegeln der Amtmann, sein Sohn und der Richter zu Haltern. (Quelle: Stadtarchiv Recklinghausen, Archiv Westerholt, Bestand Haus Sythen U 168)
- 27.12.1419 belehnt der Bischof von Münster den Diderich von Haghenbeke, Hinrichs Sohn, gegen 3 Mark Geldes aus dem Tegethove zu "Siitene", Kspl. Haltern, an Dienstmannstatt, dazu mit dem Zehnten im Kspl. Lippramsdorf (Werencer Zehnte), wie ihn vorher der (Johann) Werence an Mannstatt inne hatte.
- 1407 April 14 Dyderich van Hameren, Amtmann zu Dülmen (Dulmene) des Bischofs Otten van der Hoye zu Münster, sein Sohn Dyderich van Hameren; Johan Richter - Richter zu Halteren; Wolter Thegeder zu Anrapen, Johan Tegheder zu Uphoven - Tegeder des Hofes zu Haltern, Johan Burman, Herman van Henewych, Herman tho Bernynch, twelfflinge und gemeine hygen des gen. Hofes, übertragen dem Johan dem Tegheder, Sohn des † Johannes des Tegheders van Sythene, und seiner künftigen Frau den Teghethoff zu Sythen, Bauerschaft Sythen, Kirchspiel Haltern. Es siegeln der Amtmann, sein Sohn und der Richter zu Haltern.(Quelle: Stadtarchiv Recklinghausen, Archiv Westerholt, Bestand Haus Sythen U 167)
- 1424 Mai 31 (in vigilia ascensionis Domini) Herman van Senden verspricht, den Vrederik den Wullen von allem Schaden frei zu machen, den dieser wegen seiner Bürgschaft für ihn gegenüber Johan den Tegeder von Sythen (Sytene) über 36 rhein. Gulden erleiden sollte. Herman van Sendene siegelt. (Ausf., Papier; Siegel an, Rand beschädigt; Umschrift: …… HERMANN …………ENDEN; Bild: schräglinker Turnierkragen mit 4 Lätzen. – Westf. Archivamt, Archiv v. Galen Bestand Haus Sythen /Urkunden.
- 08.05.1445 Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Haltern verkaufen im Beisein von Johan von Dattelen und Hinrick Hovener, Dienern der Stadt Haltern als Zeugen, dem Johan Tegeder van Sytene und Greyten, Eheleuten, eine jährliche Rente von 1 rhein. Goldgulden für 18 goldgulden. Fällig ist diese Rente auf Pfingsten aus den städtischen Rentenupkommen und allen Verfallen.
Generationswechsel
- 05.12.1463 Bischof Johann von Münster gibt der Wwe. Johann Tegeders, Mette Tegeder, Bürgerin zu Haltern, den Tegethof zu Sythen gegen 3 Mark Pachtgeld, Maibede 1/2 Mark und Herbstbede 7 Schillinge, die zur Wiedereinlösung der Schlösser Ahaus und Ottenstein verwendet werden, in Pacht.
- 24.04.1486 Vor dem Richter zu Haltern, Jürgen von Asbeck, gibt Johann Tegeder von Sythen der Stadt Haltern das Wiederkaufsrecht einer Rente aus ihren Einkünften.
- Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Bestand Fürstbistum Münster, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 2335 .
Johann Tegeder
- 17.08.1510 Vor dem Richter Jürgen von Asbeck zu Haltern Zeuge: Johann Tegeder von Sythen, Bürgermeister zu Haltern
Streitbeilegung
- 31.07.1648 Vor Reinholt v. der Leite, Richter zu Haltern, bekennt Wennemar Tegeder (Thier), Bürgermeister zu Haltern, seine Ehefrau Katharina, Thomas Schande (Sohn Jaspers ?), dessen Frau Grete und Heinrich Thyr, alle Bürger zu Haltern, dass sie sich auf der Brücke zu Haltern mit Cort Ketteler, Marschall und Drost zu Stromberg, wegen ihrer Forderung auf den Tegethove tho Sythen gütlich vertragen haben. Sie verzichten auf für 570 Goldgulden Abfindung. Z.: Godeken Böse, Bürgermeister zu Haltern, Meister Joh. von Haltern, - Stadtsekretär von Dortmund, Joh. Vollenhauer - Stadtdiener zu Haltern, Ludovikus Brinckmann - Burggraf zu Sythen.
Hausverkauf
20.05.1670 Münster, Neubrückenstraße: Der Offizial des Geistlichen Gerichts zu Münster bestätigt den Vergleich zwischen Dietrich Zumhasche, Prokurator des Amts Lüdinghausen, und Johann Trippelfueß, Bürgermeister der Stadt Haltern. Das Haus Johann Thiers von Sythen in Haltern am Markt und der Mühlenstraße war im Konkurs am 21 Februar 1663 an Prokurator Zumhasche für 700 Taler verkauft, sofort aber an Bürgermeister Johann Trippelfueß und dessen Frau Gertrud Steners für 600 Taler weiterverkauft worden. Vom Kaufpreis erhielten Conrad Strickeling und dessen Tochter 322 Taler, Bürgermeister Steppeling 42 Taler, Johann Pickenkampf wegen eines Legats 25 Taler, außerdem sollte der Kaufschillings wegen einer Rente von 1 Taler 1 Schilling für 20 ½ Taler Kapital an die Kirche zu Haltern gekürzt werden. Über die restliochen Geldern war Streit entstanden. Jetzt wird Bürgermeister Trippelfueß über die bisher erfolgten Zahlungen an die Kirche zu Haltern und deren Provisoren 7 Rtlr, an den Verkäufer 85 Rtlr zahlen. Zeugen: Gerhardt Detten, Notar Henrich Hermann Bisping.
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