Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
(vgl. Diskussion in der GenWiki-Liste 1.-3.10.2005) |
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung) |
||
(9 dazwischenliegende Versionen von 9 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffsklärung}} | |||
Der Begriff '''Deutschland''' bezieht sich heute (seit 1990) auf das Gebiet der [[Bundesrepublik Deutschland]]. | Der Begriff '''Deutschland''' bezieht sich heute (seit 1990) auf das Gebiet der [[Bundesrepublik Deutschland]]. | ||
Historisch betrachtet steht der Begriff '''Deutschland''' dagegen synonym für eine Vielzahl von nicht nur politisch, sondern auch in ihrer Geografie ganz | Historisch betrachtet steht der Begriff '''Deutschland''' dagegen synonym für eine Vielzahl von nicht nur politisch, sondern auch in ihrer Geografie ganz unterschiedlicher Staaten und Staatenbünde. Lange Zeit war '''Deutschland''' nämlich weder ein einheitlicher Staat noch ein klar definierter geografischer Begriff. Die Herleitung des Begriffs ist wissenschaftlich nach wie vor nicht ausdiskutiert. Man nimmt an, dass der Begriff '''deutsch''' im 7. Jahrhundert ("theudisk", lateinisch "theodiscus") als Sprachbezeichnung für die im östlichen Teil des fränkischen Reiches gesprochene Volkssprache entstand, im Gegensatz zu der aus dem Lateinischen entstandenen, romanischen, Volkssprache im Westteil, aus der sich später das heutige Französisch entwickelte. | ||
Erst später wurde der Begriff '''deutsch''' nacheinander auf verschiedene Staatsgebilde und Staatenbünde übertragen. Dabei waren meist weder die jeweils als '''deutsch''' bezeichneten Staatsgebilde noch der Begriff '''Deutschland''' jemals völlig deckungsgleich mit dem '''[[ | Erst später wurde der Begriff '''deutsch''' nacheinander auf verschiedene Staatsgebilde und Staatenbünde übertragen. Dabei waren meist weder die jeweils als '''deutsch''' bezeichneten Staatsgebilde noch der Begriff '''Deutschland''' jemals völlig deckungsgleich mit dem '''[[deutschsprachiger Raum|deutschsprachigen Raum]]'''. So gehörten beispielsweise zum Heiligen Römischen Reich und zum Kaiserreich von 1871-1918 jeweils große Gebiete, die keineswegs deutschsprachig waren, während umgekehrt z.B. die (überwiegend deutschsprachige) Schweiz faktisch schon im Mittelalter, offiziell seit 1648 selbstständig war. | ||
Bezeichnend für die deutsche Geschichte ist, dass zu den meisten Zeiten die '''einzelnen [[Staat]]en''' ('''[[Territorium|Territorien]]''', später '''[[Land|Länder]]''') eine größere Bedeutung hatten als die jeweilige "zentrale" Gewalt. Dies gilt spätestens ab dem 16. Jahrhundert für das [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiliges Römische Reich]] und noch bis 1871. Auch seitdem und bis heute haben die Länder auf bestimmten Gebiet (z.B. Kultur, Schulwesen) ihre Eigenständigkeit bewahrt. Für genealogische und historische Forschungen ist daher die Kenntnis der einzelnen [[Territorium|Territorien]] häufig von großer Bedeutung. Diese Territorien haben vielfach die hier beschriebenen, wechselnden Staatenbünde und Bundesstaaten überdauert: | Bezeichnend für die deutsche Geschichte ist, dass zu den meisten Zeiten die '''einzelnen [[Staat]]en''' ('''[[Territorium|Territorien]]''', später '''[[Land|Länder]]''') eine größere Bedeutung hatten als die jeweilige "zentrale" Gewalt. Dies gilt spätestens ab dem 16. Jahrhundert für das [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiliges Römische Reich]] und noch bis 1871. Auch seitdem und bis heute haben die Länder auf bestimmten Gebiet (z.B. Kultur, Schulwesen) ihre Eigenständigkeit bewahrt. Für genealogische und historische Forschungen ist daher die Kenntnis der einzelnen [[Territorium|Territorien]] häufig von großer Bedeutung. Diese Territorien haben vielfach die hier beschriebenen, wechselnden Staatenbünde und Bundesstaaten überdauert: | ||
Zeile 20: | Zeile 22: | ||
* '''seit 1990''': Durch den Beitritt der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratische Republik]] 1990 zur [[Bundesrepublik Deutschland]] '''Wiedervereinigung''' Deutschlands. | * '''seit 1990''': Durch den Beitritt der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratische Republik]] 1990 zur [[Bundesrepublik Deutschland]] '''Wiedervereinigung''' Deutschlands. | ||
{{ | == Literatur == | ||
*Werner Künzel / Werner Rellecke (Hg.): ''Geschichte der deutschen Länder. Entwicklungen und Traditionen vom Mittelalter bis zur Gegenwart'', Münster: Aschendorff 2005, 448 S., ISBN 3-402-03416-6, EUR 19,80<br />[http://www.sehepunkte.de/2006/07/9847.html Rezension von Holger Thomas Gräf] auf [http://www.sehepunkte.de www.sehepunkte.de] (03.08.2006) | |||
=== Ortsverzeichnisse und Gemeindelexika === | |||
* [[Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Erste Abtheilung 1843]] | |||
* [[Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Zweiter Abtheilung erster Band 1845]] | |||
* [[Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Zweiter Abtheilung zweiter Band 1845]] | |||
* Valentin Grübel, ''[https://opacplus.bsb-muenchen.de/search?oclcno=215213896&db=100&View=default| Gemeinde-Lexikon für das Deutsche Reich]: alphabetische Zusammenstellung der selbstständigen Ortschaften und Gutsbezirke (politischen Gemeinden) im deutschen Reichsgebiete; nebst Angabe der einschlägigen Amtsgerichte, Verwaltungsbehörden, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Regierungsbezirke, Ansbach 1888. | |||
* Valentin Grübel, ''[[Grübels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches|Gemeinde-Lexikon des Deutschen Reiches]], Alphabetische Zusammenstellung der sämmtlichen selbstständigen Ortschaften und Gutsbezirke'', 2. verbesserte Auflage, Würzburg 1892. | |||
* [[Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894]] | |||
* [[Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911]] | |||
* [[Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1912|Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches 1912]] | |||
* [[Das Ortsbuch für das Deutsche Reich/1927|Das Ortsbuch für das Deutsche Reich 1927]] | |||
* ''Deutsch-fremdsprachiges und fremdsprachig-deutsches Ortschaftsverzeichnis für alle vom Deutschen Reich auf Grund des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 abgetretenen Gebiete einschlieβlich Elsaβ-Lothringens, mit einem Anhang: Ortschaftsverzeichnis der von Österreichisch-Schlesien an Polen abgetretenen Gebiete'', Verlag des Preuβischen Statistischen Landesamts, Berlin 1927, {{PDB|527}} | |||
* [[Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich (1933)|Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich 1933]] | |||
* [[Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1935|Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches 1935]] | |||
* [[Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich (1939)|Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich 1939]] | |||
* [[Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland 1950]] | |||
* [[Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland 1957]] | |||
* [[Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland (1970-1982)]] | |||
==Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis== | |||
<GOV>object_149273</GOV> | |||
[[ | [[Kategorie:Historisches Territorium]] | ||
[[Kategorie:Deutschland|!]] | |||
[[Kategorie:Deutschland| ]] |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2023, 18:58 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe. Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung |
Der Begriff Deutschland bezieht sich heute (seit 1990) auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Historisch betrachtet steht der Begriff Deutschland dagegen synonym für eine Vielzahl von nicht nur politisch, sondern auch in ihrer Geografie ganz unterschiedlicher Staaten und Staatenbünde. Lange Zeit war Deutschland nämlich weder ein einheitlicher Staat noch ein klar definierter geografischer Begriff. Die Herleitung des Begriffs ist wissenschaftlich nach wie vor nicht ausdiskutiert. Man nimmt an, dass der Begriff deutsch im 7. Jahrhundert ("theudisk", lateinisch "theodiscus") als Sprachbezeichnung für die im östlichen Teil des fränkischen Reiches gesprochene Volkssprache entstand, im Gegensatz zu der aus dem Lateinischen entstandenen, romanischen, Volkssprache im Westteil, aus der sich später das heutige Französisch entwickelte.
Erst später wurde der Begriff deutsch nacheinander auf verschiedene Staatsgebilde und Staatenbünde übertragen. Dabei waren meist weder die jeweils als deutsch bezeichneten Staatsgebilde noch der Begriff Deutschland jemals völlig deckungsgleich mit dem deutschsprachigen Raum. So gehörten beispielsweise zum Heiligen Römischen Reich und zum Kaiserreich von 1871-1918 jeweils große Gebiete, die keineswegs deutschsprachig waren, während umgekehrt z.B. die (überwiegend deutschsprachige) Schweiz faktisch schon im Mittelalter, offiziell seit 1648 selbstständig war.
Bezeichnend für die deutsche Geschichte ist, dass zu den meisten Zeiten die einzelnen Staaten (Territorien, später Länder) eine größere Bedeutung hatten als die jeweilige "zentrale" Gewalt. Dies gilt spätestens ab dem 16. Jahrhundert für das Heiliges Römische Reich und noch bis 1871. Auch seitdem und bis heute haben die Länder auf bestimmten Gebiet (z.B. Kultur, Schulwesen) ihre Eigenständigkeit bewahrt. Für genealogische und historische Forschungen ist daher die Kenntnis der einzelnen Territorien häufig von großer Bedeutung. Diese Territorien haben vielfach die hier beschriebenen, wechselnden Staatenbünde und Bundesstaaten überdauert:
Staatliche Strukturen:
- 9. Jahrhundert-1806: Heiliges Römische Reich, schon im 10. Jahrhundert auch "Regnum theutonicum", erstmals 1438 offiziell Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
- 1806-1813: Rheinbund unter französischem Einfluss, dem in den Jahren nach seiner Gründung fast alle deutschen Staaten beitraten (Deutschland 1806-1813), jedoch ohne Preußen, Österreich, das dänische Holstein und das schwedische Pommern
- 1815-1866: Deutscher Bund. Der Versuch in der Revolution von 1848/49, einen demokratischen und einheitlichen deutschen Staat zu schaffen, scheiterte.
- 1867-1871: Norddeutscher Bund unter Führung Preußens, ohne die süddeutschen Staaten Bayern, Baden und Württemberg
- 1871-1918: Deutsches Kaiserreich
- 1918-1933: Republik ("Weimarer Republik") mit dem offiziellen Staatsnamen Deutsches Reich
- 1933-1945: "Drittes Reich". Nach der Annektion Österreichs 1938 und weiterer europäischer Gebiete vor und während des Zweiten Weltkriegs wird der offizielle Staatsname 1943 von Deutsches Reich in Großdeutsches Reich geändert.
- 1945-1949: Nach der Niederlage des nationalsozialistischen Deutschland im Zweiten Weltkrieg 4 Besatzungszonen der Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich. Berlin wird unter gemeinsamer Verantwortung der 4 Mächte in 4 Sektoren unterteilt, die Gebiete östlich von Oder und Neiße, unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt.
- 1949-1990: 2 deutsche Staaten: Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik
- seit 1990: Durch den Beitritt der Deutschen Demokratische Republik 1990 zur Bundesrepublik Deutschland Wiedervereinigung Deutschlands.
Literatur
- Werner Künzel / Werner Rellecke (Hg.): Geschichte der deutschen Länder. Entwicklungen und Traditionen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Münster: Aschendorff 2005, 448 S., ISBN 3-402-03416-6, EUR 19,80
Rezension von Holger Thomas Gräf auf www.sehepunkte.de (03.08.2006)
Ortsverzeichnisse und Gemeindelexika
- Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Erste Abtheilung 1843
- Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Zweiter Abtheilung erster Band 1845
- Neuestes und gründlichstes Alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der Deutschen Bundesstaaten - Zweiter Abtheilung zweiter Band 1845
- Valentin Grübel, Gemeinde-Lexikon für das Deutsche Reich: alphabetische Zusammenstellung der selbstständigen Ortschaften und Gutsbezirke (politischen Gemeinden) im deutschen Reichsgebiete; nebst Angabe der einschlägigen Amtsgerichte, Verwaltungsbehörden, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Regierungsbezirke, Ansbach 1888.
- Valentin Grübel, Gemeinde-Lexikon des Deutschen Reiches, Alphabetische Zusammenstellung der sämmtlichen selbstständigen Ortschaften und Gutsbezirke, 2. verbesserte Auflage, Würzburg 1892.
- Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894
- Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
- Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches 1912
- Das Ortsbuch für das Deutsche Reich 1927
- Deutsch-fremdsprachiges und fremdsprachig-deutsches Ortschaftsverzeichnis für alle vom Deutschen Reich auf Grund des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 abgetretenen Gebiete einschlieβlich Elsaβ-Lothringens, mit einem Anhang: Ortschaftsverzeichnis der von Österreichisch-Schlesien an Polen abgetretenen Gebiete, Verlag des Preuβischen Statistischen Landesamts, Berlin 1927, Digitalisat der Pommern Digitale Bibliothek
- Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich 1933
- Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches 1935
- Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich 1939
- Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland 1950
- Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland 1957
- Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland (1970-1982)
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<GOV>object_149273</GOV>