Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland (1970-1982)
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Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namems-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982; Juli 1983, ISBN 3-17-003263-1
- Nachweis im Bibliotheksverbund Bayern (BVB) mit Inhaltsverzeichnis
- Nachweis in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) mit Inhaltsverzeichnis)
Inhalt
- Vorwort, S. 5
- Einführung, S. 6
- Schaubilder
- Entwicklung des Gemeindebestandes 1960 bis 1982, S. 9
- Entwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise 1960 bis 1982, S. 9
- Schematische Übersicht über Aufbau und Inhalt der Gemeindeschlüsselummern nach dem Stand vom 31.12.1982, S. 10
- Karte der Bundesrepublik Deutschland mit Länder- und Regierungsbezirksgrenzen nach dem Stand vom 31.12.1982, S. 13
- Tabellenteil
- 1 Entwicklung der Verwaltungseinheiten
- 1.1 Entwicklung der Verwaltungseinheiten im Bundesgebiet vom 27.5.1970 bis 31.12.1982, S. 15
- 1.2 Entwicklung der Verwaltungseinheiten in den Ländern vom 27.5.1970 bis 31.12.1982, S. 17
- 2 Alphabetisches Verzeichnis der Regierungsbezirke, die in der Zeit vom 27.5.1970 bis 31.12.1982 bestanden haben, S. 21
- 3 Alphabetisches Verzeichnis der kreisfreien Städte, die in der Zeit vom 27.5.1970 bis 31.12.1982 bestanden haben, S. 23
- 4 Alphabetisches Verzeichnis der Landkreise, die in der Zeit vom 27.5.1970 bis 31.12.1982 bestanden haben, S. 25
- 5 Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden, die in der Zeit vom 27.5.1970 bis 31.12.1982 bestanden haben, S. 33
- 6 Systematisches Verzeichnis von Namens-, Grenz- und Schlüsselnummeränderungen der Gemeinden, S. 181
Abkürzungen
A | Auflösung einer Verwaltungseinheit, wobei die dadurch entstehenden Teile in zwei oder mehr andere Einheiten eingegliedert wurden (s.a. unter T). |
E | Eingliederung einer Gemeinde mit ihrer Rechtspersönlichkeit in eine andere. Die aufnehmende Gemeinde wird Rechtsnachfolgerin der eingegliederten Gemeinde(n). |
F | Festsetzung eines unterscheidenden Zusatzes, der - z.B. - die geographische Lage einer Verwaltungseinheit näher bestimmt (z.B. Wunsiedel i. Fichtelgebirge). |
N | Neubildung einer Verwaltungseinheit (z.B. des Regierungsbezirks Gießen aus Teilen der - weiterbestehenden - Regierungsbezirke Darmstadt und Kassel). |
NÄ | Namensänderung einer Verwaltungseinheit |
T | Teilumgliederung, wobei z.B. die - durch Auflösung entstandenen - Teile einer Gemeinde in zwei oder mehr andere Gemeinden eingegliedert werden oder ein Teil einer weiterhin bestehenbleibenden Gemeinde in eine andere Gemeinde eingegliedert wird (z.B. durch Austausch - bewohnter - Flächen zwecks Grenzbegradigung). |
U | Umgliederung einer oder mehrerer GeMinden über die Grenzen eines Kreises, Regierungsbezirks oder Landes hinweg. Bei Umgliederung in einen anderen Landkreis (Regierungsbezirk oder Land) bleibt die Rechtspersönlichkeit der betreffenden Gemeinde(n) unberührt, sofern nicht gleichzeitig die Eingliederung in eine andere Gemeinde (s. unter E) erfolgt. Bei Umgliederung einer bisher nicht kreisangehörigen Gemeinde (kreisfreie Stadt, Stadtkreis) in einen Landkreis bleibt deren Rechtspersönlichkeit als Gemeinde unberührt, sie verliert jedoch (Teile ihrer bisherigen) Zuständigkeit an den aufnehmenden Landkreis. Bei der Umgliederung einer Gemeinde aus einem Landkreis in eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis) geht hingegen die Rechtspersönlichkeit der umgegliederten Gemeinde auf die aufnehmende Gemeinde über (s.o.). |
V | Verleihung einer besonderen Bezeichnung, z.B. wenn einer Gemeinde das Recht verliehen wird, die Bezeichnung "Stadt" zu führen. |
Z | Zusammenschluß zweier oder mehrerer Gemeinden zu einer neuen Einheit mit eigener (neuer) Rechtspersönlichkeit, wobei - im Gegensatz zur Eingliederung (s. dort) - keine der am Zusammenschluß beteiligten Einheiten ihre (alte) Rechtspersönlichkeit behält, da rechtlich in diesem Fall keine aufnehmende Gemeinde existiert. |
Bemerkungen zur Gebietsreform
- Der zeitliche Ablauf ist ersichtlich
- "Zwischengemeinden", die nach dem 27.5.1970 gebildet wurden und am 31.12.1982 bereits wieder aufgelöst waren, sind ersichtlich
- Ortsteile der Gemeinden sind nicht ersichtlich
- Einwohnerzahlen der Eingemeindungen sind ersichtlich
- bei "Auflösung einer Verwaltungseinheit (A)" oder "Teilumgliederung (T)" sind mit Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern (1964) die Ortsteile meist bestimmbar
siehe auch
GOV
Quelle: source_388589