Topographie Holstein 1841/I-Z/102: Unterschied zwischen den Versionen
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:Ein Armenhaus, welches schon im 16. Jahrhunderte vorhanden war, erhielt im Jahre 1625 eine neue Ordnung; es war früher für 4 Präbendisten eingerichtet und der Bürgermeister der alleinige Director desselben. Nach dem Brande von 1826 ist es größer wieder aufgebauet und seit 1838 mit dem allgemeinen Armenwesen vereinigt. Den Armen der Stadt legirte der Fürst von Hessenstein im Jahre 1808 eine Summe von 100 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] jährliche, welche im Januar Monate bezahlt werden. | |||
:Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister, der zugleich Stadtsecretair ist und 2 Rathsverwandten. Das Bürgercollegium zahlte vormals 12, jetzt nur 9 Mitglieder, von denen der Erste Bürgerworthalter heißt. Einer der Rathsherrn ist abwechselnd, ein Jahr ums andere Prätor und hat die Entscheidung der Streitsachen bis zum Werthe von 5 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]]; doch kann von seinem Ausspruche an den Magistrat provocirt werden. | |||
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:Im Jahre 1826 erhielt Lütjenburg ein Regulativ für das Hebungswesen. | |||
:Außer dem Feldbau und den städtischen Gewerben ist das Brannteweinbrennen eines der wichtigsten Gewerbe der Einwohner; der Branntewein wird versandt und ist sehr geschätzt. Der Handel ist unbedeutend, weil die Schiffe der Stadt nur bis Hohwacht, welches fast eine Meile von der Stadt entfernt ist, anlegen können, doch wird einiger directe Handel mit England und Schweden, mit Korn, Steinkohlen, Holz, Eisen, Kalk und Knochen betrieben. | |||
:Krammärkte werden am Montage nach Oculi, am Montage vor Jacobi und am Montage nach Simon Judä, auch mehrere Pferde- und Viehmärkte hier gehalten. | |||
:Die Graupen-Windmühle ist ein Eigenthumsstück; auch ist in derselben ein Lohgang befindlich. | |||
:Das Wappen der Stadt ist eine Burg worauf 2 Schlüssel stehen, in deren Mitte das holsteinische Nesselblatt angebracht ist. | |||
:Im Jahre 1271 ward das Stadtfeld durch das Areal des ehemaligen Hofes <tt>'''Bunendorf'''</tt>, dem lübekischen Stifte gehörig, erweitert; die Stadt mußte sich zu einer jährlichen Abgabe von 18 [[Bild:Mark 3.svg|18px]] lübisch verpflichten, die noch jetzt an die Kammercasse zu Eutin entrichtet wird. | |||
:Das Gebiet der Stadt hat ein Areal von 1013 Ton., 1 Schipp, 27 R., 126 Fuß, die Tonne zu 260 R., (826 Steuert.), worunter etwa 200 Ton. Wiesen und etwas Moor. Die Gemeinheiten, hauptsächlich aus den Bunendorfer Feldern bestehend, sind 1808 aufgetheilt und die Eigenthümer derselben contribuiren zur Stadtcasse. | |||
:Ein auf dem Stadtgebiete belegenes Gehöfte heißt {{Sperrschrift|Nienthal}}; es gehören dazu etwa 77 Tonnen. |
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- Gute Panker: der Haupthof, Darry, Friedrichshof, Heda, Speckenberg, Tannenbrook.
- In der Stadt ist eine Schule mit 3 Classen, Elementar-, höhere Mädchen- und höhere Knaben-Classe; der letzten steht ein gelehrter Rector vor; außerdem ist eine Industrieschule für die weibliche Jugend vorhanden. Der Magistrat ist Schulpatron.
- Ein Armenhaus, welches schon im 16. Jahrhunderte vorhanden war, erhielt im Jahre 1625 eine neue Ordnung; es war früher für 4 Präbendisten eingerichtet und der Bürgermeister der alleinige Director desselben. Nach dem Brande von 1826 ist es größer wieder aufgebauet und seit 1838 mit dem allgemeinen Armenwesen vereinigt. Den Armen der Stadt legirte der Fürst von Hessenstein im Jahre 1808 eine Summe von 100 jährliche, welche im Januar Monate bezahlt werden.
- Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister, der zugleich Stadtsecretair ist und 2 Rathsverwandten. Das Bürgercollegium zahlte vormals 12, jetzt nur 9 Mitglieder, von denen der Erste Bürgerworthalter heißt. Einer der Rathsherrn ist abwechselnd, ein Jahr ums andere Prätor und hat die Entscheidung der Streitsachen bis zum Werthe von 5 ; doch kann von seinem Ausspruche an den Magistrat provocirt werden.
- Die Streitsachen über 5 bis 10 an Werth hat der Bürgermeister allein zu entscheiden und kann von seinem Ausspruche nur an das Königliche Obergericht supplicirt werden.
- Die richterliche Polizei wird vom Magistrate ausgeübt; die übrige Polizei theils von demselben, theils vom Bürgermeister allein.
- Im Jahre 1826 erhielt Lütjenburg ein Regulativ für das Hebungswesen.
- Außer dem Feldbau und den städtischen Gewerben ist das Brannteweinbrennen eines der wichtigsten Gewerbe der Einwohner; der Branntewein wird versandt und ist sehr geschätzt. Der Handel ist unbedeutend, weil die Schiffe der Stadt nur bis Hohwacht, welches fast eine Meile von der Stadt entfernt ist, anlegen können, doch wird einiger directe Handel mit England und Schweden, mit Korn, Steinkohlen, Holz, Eisen, Kalk und Knochen betrieben.
- Krammärkte werden am Montage nach Oculi, am Montage vor Jacobi und am Montage nach Simon Judä, auch mehrere Pferde- und Viehmärkte hier gehalten.
- Die Graupen-Windmühle ist ein Eigenthumsstück; auch ist in derselben ein Lohgang befindlich.
- Das Wappen der Stadt ist eine Burg worauf 2 Schlüssel stehen, in deren Mitte das holsteinische Nesselblatt angebracht ist.
- Im Jahre 1271 ward das Stadtfeld durch das Areal des ehemaligen Hofes Bunendorf, dem lübekischen Stifte gehörig, erweitert; die Stadt mußte sich zu einer jährlichen Abgabe von 18 lübisch verpflichten, die noch jetzt an die Kammercasse zu Eutin entrichtet wird.
- Das Gebiet der Stadt hat ein Areal von 1013 Ton., 1 Schipp, 27 R., 126 Fuß, die Tonne zu 260 R., (826 Steuert.), worunter etwa 200 Ton. Wiesen und etwas Moor. Die Gemeinheiten, hauptsächlich aus den Bunendorfer Feldern bestehend, sind 1808 aufgetheilt und die Eigenthümer derselben contribuiren zur Stadtcasse.
- Ein auf dem Stadtgebiete belegenes Gehöfte heißt Nienthal; es gehören dazu etwa 77 Tonnen.