Kirchenbuchduplikate Großherzogtum Hessen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:HFK-1991-020-07-00006.jpg|right|400px|Kirchenbuchordnung Großherzogtum Hessen]]
== Hintergrund ==
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Großherzog Ludwig I. von [[Großherzogtum Hessen|Hessen]] ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen [[Provinz Starkenburg|Starkenburg]] und [[Provinz Oberhessen|Oberhessen]] im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen.
Großherzog Ludwig I. von [[Großherzogtum Hessen|Hessen]] ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen [[Provinz Starkenburg|Starkenburg]] und [[Provinz Oberhessen|Oberhessen]] im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen.
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In der [[Provinz Rheinhessen]] gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister.
In der [[Provinz Rheinhessen]] gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister.
Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.
Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.
Die Abbildung zeigt die erste Seite der Verordnung. Der Nachdruck wurde 1991 in der [[Hessische_Familienkunde/Band_20]], Heft 7 veröffentlicht.
== Standortnachweise ==
== Standortnachweise ==
=== Archive ===
=== Archive ===
* [[Hessisches Staatsarchiv Darmstadt]] Bestand C11
* [[Hessisches Staatsarchiv Darmstadt]] Bestand C11
* [[Arcinsys Hessen]] https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=b42
=== Digitalisate ===
=== Digitalisate ===
* [[Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e.V. (HfV)]] https://www.hfv-ev.de/
* [[Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e.V. (HfV)]] https://www.hfv-ev.de/

Aktuelle Version vom 9. März 2022, 10:52 Uhr

Kirchenbuchordnung Großherzogtum Hessen

Hintergrund

Großherzog Ludwig I. von Hessen ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen. Die im Großherzogtum gesammelten Duplikate der Kirchenbücher liegen im Staatsarchiv Darmstadt. In der Provinz Rheinhessen gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister. Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.

Die Abbildung zeigt die erste Seite der Verordnung. Der Nachdruck wurde 1991 in der Hessische_Familienkunde/Band_20, Heft 7 veröffentlicht.

Standortnachweise

Archive

Digitalisate

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