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Die älteste urkundliche Erwähnung des Dorfes als "Cotstede" steht in einer Urkunde eines päpstlichen Visitators vom 5. Dezember 1230:<ref>Hoggeweg, H.; Westfälisches Urkundenbuch, 6. Band Die Urkunden des Bisthums Minden vom J. 1201 - 1300; Münster, 1896, Regensberg'sche Buchhandlung. Seite 57 Nr. 208</ref> | |||
Übersetzung:<ref name="Schrader">Schrader, Costedt, S. 17 (s.o)</ref> | |||
<center>''"Allen, die dieses Schreiben lesen werden, sagt der Bruder Johannes vom Orden der Dominikaner, Bußpriester des Papstes, Heil in Christus Jesus.'' | |||
''Nachdem der ehrwürdige Vater Otto, Kardinaldiakon von 'San Niccoló in Carcere', Abgesandter des Heiligen Stuhls, uns zur Mindener Kirche entsandt hatte, um der Pflicht einer Visitation nachzukommen, fanden wir ebenda in dieser Kirche einige Besitzungen, die zu den bischöflichen Tafelgütern gehörten und die als Lehnsgüter veräußert worden waren, etliche aber, die verpfändet waren. Deswegen haben wir den obengenannten Bischof, obwohl er sich wegen dieser und anderer Dinge unserem Plan und Befehl unterordnete, bei der Heiligen Schrift schwören lassen, daß er zwei Tafelgüter in 'Mersche' und ebensoviele in 'Cotstede' und eine Vogtei in 'Bocholte' bis zum Epiphaniasfest ohne jeden Einwand wiederbeschaffen und der Kirche zur Nutzung zurückgeben soll. Ebenso versprach er unter Eid, daß der Kantor Wilhelmus und der Kanoniker S., sowie die Ministerialen G. und T. für die Mindener Kirche die Erträge der genannten Güter gewissenhaft einziehen und die der Kirche verpflichteten Besitzungenwiederbeschaffen sollten, so gut, wie es Ihnen möglich sein würde.'' | |||
''Wir haben auch demselben Bischof unter der gleichen eidlichen Verpflichtung befohlen, für die Unterhaltung der oftgenannten Kirche während [der Zeit von] 4 Jahren an Stelle von 22 Pfund [nur] 12 Pfund zu bezahlen. Damit ihm nach dieser Zeit jedoch nicht die Gunst entzogen wird, soll er nicht aufhören, pro Jahr 22 Pfund zu bezahlen, so wie es in der alten Kirchenordnung vergeschrieben ist.'' | |||
''Dieses alles wird er ohne List und Hintergedanken beachten, und weder die genannten noch andere Besitzungen, noch den Zehnten von den Feldern weggeben, veräußerte Güter wird er gewissenhaft wiederbeschaffen.'' | |||
''Gegeben zu Minden am 5. Dezember im Jahre des Herrn 1230"''</center> | |||
Schon vor 1230 befanden sich in Costedt zwei "curtes"; Tafelgüter des Bischofs, die dem bischöflichen Hof die notwendigen Lebensmittel und Gebrauchsgüter lieferten. Zu jedem Tafelgut gehörten mehrere "Hufen", Höfe von 20 bis 40 Morgen. Aus diesen "Hufen" sind die späteren Voll- und Halbmeierhöfe des Dorfes hervorgegangen. Der einzige Kötter des Dorfes hat sich erst später hier angesiedelt; und im 16. und 17. Jahrhundert kamen noch die Brinksitzer hinzu. | |||
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Schrader, Wilhelm | |||
750 Jahre Costedt 1230-1980 | |||
1980, Stadt Porta Westfalica, 124 S., zahlr. Abb., Ktn. | |||
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Aktuelle Version vom 26. März 2014, 15:00 Uhr
Hierarchie : Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Detmold > Kreis_Minden-Lübbecke > Porta-Westfalica > Costedt
Einleitung
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung / Zugehörigkeit
Geschichte
Die älteste urkundliche Erwähnung des Dorfes als "Cotstede" steht in einer Urkunde eines päpstlichen Visitators vom 5. Dezember 1230:[1]
Übersetzung:[2]
Nachdem der ehrwürdige Vater Otto, Kardinaldiakon von 'San Niccoló in Carcere', Abgesandter des Heiligen Stuhls, uns zur Mindener Kirche entsandt hatte, um der Pflicht einer Visitation nachzukommen, fanden wir ebenda in dieser Kirche einige Besitzungen, die zu den bischöflichen Tafelgütern gehörten und die als Lehnsgüter veräußert worden waren, etliche aber, die verpfändet waren. Deswegen haben wir den obengenannten Bischof, obwohl er sich wegen dieser und anderer Dinge unserem Plan und Befehl unterordnete, bei der Heiligen Schrift schwören lassen, daß er zwei Tafelgüter in 'Mersche' und ebensoviele in 'Cotstede' und eine Vogtei in 'Bocholte' bis zum Epiphaniasfest ohne jeden Einwand wiederbeschaffen und der Kirche zur Nutzung zurückgeben soll. Ebenso versprach er unter Eid, daß der Kantor Wilhelmus und der Kanoniker S., sowie die Ministerialen G. und T. für die Mindener Kirche die Erträge der genannten Güter gewissenhaft einziehen und die der Kirche verpflichteten Besitzungenwiederbeschaffen sollten, so gut, wie es Ihnen möglich sein würde.
Wir haben auch demselben Bischof unter der gleichen eidlichen Verpflichtung befohlen, für die Unterhaltung der oftgenannten Kirche während [der Zeit von] 4 Jahren an Stelle von 22 Pfund [nur] 12 Pfund zu bezahlen. Damit ihm nach dieser Zeit jedoch nicht die Gunst entzogen wird, soll er nicht aufhören, pro Jahr 22 Pfund zu bezahlen, so wie es in der alten Kirchenordnung vergeschrieben ist.
Dieses alles wird er ohne List und Hintergedanken beachten, und weder die genannten noch andere Besitzungen, noch den Zehnten von den Feldern weggeben, veräußerte Güter wird er gewissenhaft wiederbeschaffen.
Gegeben zu Minden am 5. Dezember im Jahre des Herrn 1230"Schon vor 1230 befanden sich in Costedt zwei "curtes"; Tafelgüter des Bischofs, die dem bischöflichen Hof die notwendigen Lebensmittel und Gebrauchsgüter lieferten. Zu jedem Tafelgut gehörten mehrere "Hufen", Höfe von 20 bis 40 Morgen. Aus diesen "Hufen" sind die späteren Voll- und Halbmeierhöfe des Dorfes hervorgegangen. Der einzige Kötter des Dorfes hat sich erst später hier angesiedelt; und im 16. und 17. Jahrhundert kamen noch die Brinksitzer hinzu.
Genealogische und historische Gesellschaften
Genealogische und historische Quellen
Bibliographie
Quellen
Literatur
Schrader, Wilhelm 750 Jahre Costedt 1230-1980 1980, Stadt Porta Westfalica, 124 S., zahlr. Abb., Ktn.
Volltextsuche nach [1] in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Fussnoten
Archive und Bibliotheken
Verschiedenes
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>COSEDTJO42KF</gov>
Zeitschiene vor 1803 Einordnung im Fürstentum Minden 1723
- 1723 Kostädt
- Explication (Status): Bauerschaft
- Distrikt: Vogtei Landwehr
- Amt: Amt Hausberge
Zeitschiene nach 1802 Provinz Westfalen
- 1832/35 Bürgermeisterei Hausberge, Regierungsbezirk Minden, Kreis Minden 8.425 Einwohner, davon
- Dorf Costedt 213 Einwohner
- Quelle: Westfalenlexikon
- Dorf Costedt 213 Einwohner
- Gut Rothenhoff
- Status 1843: Landtagfähiges Rittergut (Bedingte Landtagsfähigkeit)
- Besitzer: Caesar, Boemer
- Quelle: Häming, Josef "Die Matrikel der Ritterschaftlichen Güter..." (1987)
Verwaltungseinbindung 1895
- Costedt, Dorf in Deutschland, Königreich Preussen, Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Minden, Kreis Minden
- Zuständigkeiten/Einrichtungen: Amtsgericht Minden, Postbezik Holzhausen/Hausberge
- Einwohner: 244
- Quelle: Hic Leones
Infrastruktur 1931 Amt Hausberge an der Porta, Kreis Minden, Regierungsbezirk Minden, Amtssitz Hausberge a. d Porta, Bürgermeister Günther. Fernsprecher 1356/57
- Gemeinde Costedt, Mischgemeinde, Gemeindevorsteher Bake,Ortsklasse D,
- Einwohner: 313, Ev 294, Kath 14, Israelisch 5
- Gesamtfläche: 582 ha
- Zuständigkeit/Einrichtungen: Volksschule, Bestellungspostamt, Eisenbahnstation Venneheek 1.5 km. Pflichtfeuerwehr
- Politik, Gemeindevertretung: 6 Sitze, davon rechts 3. links 2. unbekannt 1.
- Quelle: Handbuch der Ämter und Landgemeinden in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen, Preußischer Landgemeindetag West, Berlin 1931
Kommunale Neugliederung
- 1973 Stadt Porta Westfalica mit den Stadtteilen Barkhausen, Costedt, Eisbergen, Hausberge, Holtrup, Holzhausen, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen, Neesen, Veltheim, Vennebeck, Wülpke.
- Die Stadt Porta Westfalica ist Rechtsnachfolgerin des Amtes Hausberge.
Bevölkerungsverzeichnisse Kirchenbücher
- Kirchenbücher (rk.) seit
Kirchenwesen Kirchengemeinde (ev.)
- Holzhausen an der Porta, 1937 mit Costedt, Möllbergen, Vennebeck und Teil von Uffeln
Pfarrei (rk.)
- Zuständige Pfarrei 1961: Hausberge
Genealogische Webseiten
Historische Webseiten