Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/268: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. März 2013, 08:25 Uhr

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Nr 28.



August.
Oeffentliche Impfungen.
September.
1) Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten Juli und August und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung.
2) Einsendung der Sterbfalls-Zählkarten von den Monaten Mai bis August an das Secretariat der Centralstelle für die Landesstatistik.
3) Einsendung der Rechnungen für Behandlung erkrankter Gendarmen und deren Angehörigen im laufenden Halbjahr an das Gendarmeriecorps bis Monatsschluß.
4) Schluß derImpfperiode.
October.
1) Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom III. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats.
2) Einsendung des Verzeichnisses über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom III. Quartal an die Ministerialabtheilung.
3) Feststellung des Bedürfnisses an Impfformularien und bezügliche Anforderung an die Ministerialabtheilung bis Monatsschluß.
November.
Ausstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten September und October und Einsendung an die Ministerialabtheilung bis zum 25.
December.
1) Empfang der Ueberwachungsbogen über die Pflegekinder von den Kreisämtern am Jahresschluß.
2) Entgegennahme der Impflisten praktischer Aerzte am Jahresschluß.