Regierungsbezirk Münster: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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Die Geburtsstunde der heutigen (2005) Bezirksregierung Münster sowie der übrigen Bezirksregierungen in [[Nordrhein-Westfalen]] geht auf die "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden" vom 26.12.1808 zurück. Diese Verordnung im [[Königreich Preußen]] hat festgestellt, "dass das Nebeneinander verschiedener Behörden ... Einheit und Übereinstimmung verhindere und den Geschäftsgang schleppend mache."
Deshalb wurde mit Gründung der Kriegs- und Domänenkammern die gesamte innere Staatsverwaltung im Königreich Preußen mit Blick auf die Bereiche der Polizei-, Finanz- und Landeshoheitsangelegenheiten zusammengefasst. Dieses brachte den Durchbruch von einer bis dahin säulenartig nach Fachbereichen vertikal organisierten Staatsverwaltung hin zu einer Konzeption der horizontalen Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten in einer für ein abgegrenztes Teilgebiet des Landes verantwortliche Behörde. Angesichts der Besonderheiten des preußischen Staatsgebildes waren sie der Ausdruck einer starken, interventionsfähigen Obrigkeit. Die Zunahme öffentlicher Tätigkeiten und Regelungsbelange machte die Umgestaltung der Staatsverwaltung zu einer den Aufgaben entsprechenden obersten Administration unausweichlich. Um das territorial verstreute und vielfach voneinander getrennte Staatsgebiet zusammenzuhalten, bedurfte es einer nachvollziehbaren und einheitlichen Darstellung der Staatsmacht.
Die Bezirksregierung sollten in diesem Sinne den Staat als einheitliche Organisation repräsentieren. Das Königreich Preußen errichtete in diesem Zuge ein differenziertes Verwaltungssystem, das die Organisationsstrukturen bis in die heutige Zeit prägt.
Die Bezirksregierung Münster kann hinsichtlich ihres Gründungsdatums im Jahre 2005 nahezu 200 Jahre zurückblicken. Am 1.12.1803 wurde in Münster durch Reichsfreiherr vom und zum Stein die Königlich Preußische Kriegs- und Domänenkammer eingerichtet, die ab 1808 unter dem Namen der Königlichen Regierung zu Münster fortbestand.
Insgesamt 36 preußische Bezirksregierungen bildeten das Rückrat dieser Struktur. Territorial überwölbt wurden sie durch 12 Provinzen, unter ihnen zwei auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens ([[Rheinprovinz]] und die [[Provinz Westfalen]] ohne Lippe). Der an der Spitze der Provinz stehende Oberpräsident war Vertreter der staatlichen Provinzialverwaltung und Stellvertreter der obersten Staatsbehörden. Gegenüber den Bezirksregierungen besaß er kein eigentliches Weisungsrecht im Sinne einer übergeordneten Instanz. Statt dessen sollte er mehr beobachten und auf eine gleichmäßige Verwaltungsführung hinwirken. Ein Amtsverständnis, das heute (2005) auf eine moderne Bezirksregierung zutreffen könnte.
== Allgemeine Information ==
Nach dem "Westfalenlexikon 1832 - 1835 umfaßte der Regierungsbezirk Münster folgende Bestandteile: Das vormalige [[Hochstift Münster]], so weit dasselbe nicht mit Hannover und Oldenburg vereinigt worden war, die Grafschaften Tecklenburg, Ober-Lingen, Recklinghausen und Steinfurt, und die Herrschaften Anholt und Gemen.
Nach dem "Westfalenlexikon 1832 - 1835 umfaßte der Regierungsbezirk Münster folgende Bestandteile: Das vormalige [[Hochstift Münster]], so weit dasselbe nicht mit Hannover und Oldenburg vereinigt worden war, die Grafschaften Tecklenburg, Ober-Lingen, Recklinghausen und Steinfurt, und die Herrschaften Anholt und Gemen.


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== Allgemeine Information ==
== Politische Einteilung ==
== Politische Einteilung ==
=== Kreise und kreisfreie Städte ===
=== Kreise und kreisfreie Städte ===

Version vom 3. November 2005, 19:40 Uhr

Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster

Historische Hierarchie Regional > Historische deutsche Staaten > Königreich Preußen > Provinz Westfalen > Regierungsbezirk Münster

Datei:Lokal Land Musterland.png
Lokalisierung des Bundeslands Musterland innerhalb von Deutschland

Einleitung

Die Geburtsstunde der heutigen (2005) Bezirksregierung Münster sowie der übrigen Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen geht auf die "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden" vom 26.12.1808 zurück. Diese Verordnung im Königreich Preußen hat festgestellt, "dass das Nebeneinander verschiedener Behörden ... Einheit und Übereinstimmung verhindere und den Geschäftsgang schleppend mache."

Deshalb wurde mit Gründung der Kriegs- und Domänenkammern die gesamte innere Staatsverwaltung im Königreich Preußen mit Blick auf die Bereiche der Polizei-, Finanz- und Landeshoheitsangelegenheiten zusammengefasst. Dieses brachte den Durchbruch von einer bis dahin säulenartig nach Fachbereichen vertikal organisierten Staatsverwaltung hin zu einer Konzeption der horizontalen Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten in einer für ein abgegrenztes Teilgebiet des Landes verantwortliche Behörde. Angesichts der Besonderheiten des preußischen Staatsgebildes waren sie der Ausdruck einer starken, interventionsfähigen Obrigkeit. Die Zunahme öffentlicher Tätigkeiten und Regelungsbelange machte die Umgestaltung der Staatsverwaltung zu einer den Aufgaben entsprechenden obersten Administration unausweichlich. Um das territorial verstreute und vielfach voneinander getrennte Staatsgebiet zusammenzuhalten, bedurfte es einer nachvollziehbaren und einheitlichen Darstellung der Staatsmacht.

Die Bezirksregierung sollten in diesem Sinne den Staat als einheitliche Organisation repräsentieren. Das Königreich Preußen errichtete in diesem Zuge ein differenziertes Verwaltungssystem, das die Organisationsstrukturen bis in die heutige Zeit prägt.

Die Bezirksregierung Münster kann hinsichtlich ihres Gründungsdatums im Jahre 2005 nahezu 200 Jahre zurückblicken. Am 1.12.1803 wurde in Münster durch Reichsfreiherr vom und zum Stein die Königlich Preußische Kriegs- und Domänenkammer eingerichtet, die ab 1808 unter dem Namen der Königlichen Regierung zu Münster fortbestand.

Insgesamt 36 preußische Bezirksregierungen bildeten das Rückrat dieser Struktur. Territorial überwölbt wurden sie durch 12 Provinzen, unter ihnen zwei auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens (Rheinprovinz und die Provinz Westfalen ohne Lippe). Der an der Spitze der Provinz stehende Oberpräsident war Vertreter der staatlichen Provinzialverwaltung und Stellvertreter der obersten Staatsbehörden. Gegenüber den Bezirksregierungen besaß er kein eigentliches Weisungsrecht im Sinne einer übergeordneten Instanz. Statt dessen sollte er mehr beobachten und auf eine gleichmäßige Verwaltungsführung hinwirken. Ein Amtsverständnis, das heute (2005) auf eine moderne Bezirksregierung zutreffen könnte.

Allgemeine Information

Nach dem "Westfalenlexikon 1832 - 1835 umfaßte der Regierungsbezirk Münster folgende Bestandteile: Das vormalige Hochstift Münster, so weit dasselbe nicht mit Hannover und Oldenburg vereinigt worden war, die Grafschaften Tecklenburg, Ober-Lingen, Recklinghausen und Steinfurt, und die Herrschaften Anholt und Gemen.

In diesem Gebiet wurden 319.019 Einwohner verwaltet, nämlich 351.892 Katholiken, 35.435 Evangelische und 2.692 Juden.

An Gebäuden waren 388 Kirchen etc., 1.078 zu Staats- und Kommunalzwecken, 59.252 Wohnhäuser, 5.957 Fabriken, Mühlen und Magazine, 31.117 Ställe, Scheunen und Schoppen vorhanden.

An Vieh war gezählt worden: 41.914 Pferde, 6.632 Fohlen, 2.343 Stiere, 2.558 Ochsen, 108.974 Kühe, 72.078 Jungvieh, 754 veredelte, 10.178 halbveredelte, 160.774 Landschafe, 7.548 Böcke und Ziegen, 74.036 Schweine.

Der Regierungsbezirk war in dieser Zeit, mit Ausnahme der Immediatstadt Münster in 10 Kreise geteilt.

Politische Einteilung

Kreise und kreisfreie Städte

Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Münster (Bundesland Nordrhein-Westfalen)
Kreise: Borken | Coesfeld | Recklinghausen | Steinfurt | Warendorf
Kreisfreie Städte: Bottrop | Gelsenkirchen | Münster
bis 1975 außerdem die Kreise: Ahaus | Beckum | Lüdinghausen | Münster | Tecklenburg


Geschichte

Vorangegangene Staaten

Politische Zuordnungen ändern sich im Laufe der Zeit. Hier ein geschichtlicher Überblick:

  • 1802 Das Königreich Preußen nimmt einen Großteil des Fürstbistums Münster auf Grund französisch-preußischer Entschädigungs-Vereinbarungen in Besitz.
  • 1803 Reichsdeputations-Hauptschluss: Das Fürstbistum Münster fällt weit gehend als nunmehriges Erbfürstentum Münster an Preußen. Bildung der Kriegs- und Domänenkammer Münster als Vorläufer der Bezirksregierung Münster unter dem Reichsfreiherrn vom Stein.
  • 1806 Französische Besatzung im Gefolge der Niederlagen von Jena und Auerstedt am 14.Oktober 1806 .
  • 1810 Annexion durch das Kaiserreich Frankreich zur Durchsetzung der Kontinentalsperre.
  • 1815 Nach dem Wiener Kongress 1815 und der endgültigen Niederlage Napoleons wurde das Königreich Preußen durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in 10 Provinzen eingeteilt. Dabei wurde auch die Provinz Westfalen vorgesehen.

Regierungsbildung

Politische Einteilung nach 1815

Ausführliche Informationen siehe unter Regierungsbezirk Münster/Politische Einteilung nach 1815

Gerichtsbezirke nach 1815

Details siehe unter: Regierungsbezirk Münster/Gerichtsbezirke nach 1815/16

1848: Karte des Regierungsbezirks

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Nach der Katasteruraufnahme von 1820 und den topographischen Uraufnahmen von 1836-1842 wurde diese Karte von 1848 erstellt

Kirchliche Einteilung

Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

Historische Gesellschaften

Genealogische und historische Quellen

Hier: Nur die dem Bundesland insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.

Bibliographie

  • Westfalenlexikon 1832 - 1835
  • Adressbuch für die Provinz Westfalen, Herausgeber: Sigismund, 1834
  • Handbuch der Provinz Westfalen von 1832 / 1835
  • Handbuch der Vaterlandskunde: Deutschland und seine Bewohner, Hoffmann 1835
  • Ortschaftsverzeichnis des Regierungsbezirks Münster (1819 und 1823)
  • Münstersches Ortschaftsverzeichnis (1823)
  • Provinzialrecht der Provinz Westphalen, C.A. Schlüter
  • Sammlung der Münsterschen Gesetze und Verordnungen, Scotti
  • Beiträge zu einem Urkundsbuch, Niesert
  • Urkundsbuch, Niesert
  • Stift Münstersche Gerichtsordnung, 1617, L. Raeßfeldt

Genealogische Werke

Historische Werke

Weitere Literatur

Ortslexika und Karten

Archive und Bibliotheken

Archive

Die Archivalien des Regierungsbezirks Münster in den Beständen des Staatsarchivs Münster: http://www.archive.nrw.de/archive/script/bestand/haupt2.asp?nr=1&B_Id=478 (07.08.2005)

Internetlinks

Offizielle Internetseiten

Internetauftritt der Bezirksregierung Münster: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ (07.08.2005)

Patenschaft

Folgende Nutzer betreuen regelmäßig diese Seite und sind Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Seite:

  • Benutzer:ML_Carl
  • Virtuelle Geschichtswerkstatt im Kreis Recklinghausen und Westmünsterland, bodo-stratmann@heimatvest.de

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Wappen von Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland)

Aachen (bis 1972) | Arnsberg | Detmold (bis 2. Juni 1947 als Minden-Lippe) | Düsseldorf | Kleve (1816-1821) | Köln | Minden (bis 1. April 1947) | Münster