Topographie Holstein 1841/I-Z/466: Unterschied zwischen den Versionen
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:Fuß zu nehmen, bei Dükermühle, wo der zum wilden Wasserlauf gehörige {{Sperrschrift|Wohldgraben}} mittelst eines Dükers unter dem Hauptarme des Rhins durchläuft und in das schwarze Wasser eintritt, ward für den Canal zu 12 Fuß Breite bestimmt, bei der Leschfelder Schleuse 13 Fuß, vom alten Herzhorner Fleth bis zum {{Sperrschrift|Schleuergraben}}, der die Herrenfeldsländereien entwässert, 16 Fuß, von da bis zur Högersbrücke 20 Fuß und von hier bis zur Elbschleuse 24 Fuß. Allein diese Bestimmungen sind in der Ausführung nicht befolgt. Der Boden des wilden Wasserlaufs hat von der Paßbrücke bei Siethwende bis zur Elbschleuse ein successives Gefälle, welches nach der Vorschrift 2 Fuß betragen soll. Das Gebiet dieses Canals beginnt im Osten auf dem hohen Moore (Bockelsessermoor) und die Wasserscheide ist durch Nivellementspfähle bezeichnet; damit nun das wilde Wasser nicht zu plötzlich in die Niederung bei Moordiek, Siethwende, Kiebitzreihe, Bekenreihe u. s. w. herunterströmt, sind von oben bis unten Staudämme mit Siehlen angelegt, die das Wasser nur allmählig durchlassen. Zu diesen Stauungen gehören aber auch die nördlich liegenden Glindesmoorer Stauungen, südwärts bei Hakelshörn, die Ziegeldämme, der kleine Bojendeich, von größerer Wichtigkeit der große Bojendeich, und am wichtigsten von Allen der Dovenmühlenteich (taube Mühlenteich), wo oft eine große Wassermasse sich aufstauet, und das Ansehen eines kleinen Sees bekömmt. Vom Darenwurtherdeich läuft der Abfluß durch die Horst-Elmshorner Landstraße, geht im s. g. {{Sperrschrift|Düpsgraben}} in die Niederung und tritt bei Moordiek in den s. g. {{Sperrschrift|Landgraben}}. Einen starken Zufluß liefert der {{Sperrschrift|Horstgraben}}, der vom Glindesmoorer Gebiet und vom hohen Moore herunter und da mittelst eines steinernen Zwingers zwischen Himmel und Helle durch die Hamburger Landstraße fließt, darauf durch einen hölzernen Zwinger in die {{Sperrschrift|Landwehr}}, dann bei Siethwende (Paßbrücke) in die Siethwender-Aue. Ein anderer aber nicht bedeutender Zufluß kömmt von Hohenfelde herunter, bildet den Wohldgraben und fließt mittelst eines Dükers bei Dükermühle in den wilden Wasserlauf. Ueberdie sind noch viele Zuflüsse und sehr viele Siehle vorhanden. - Ein Regulativ über die Instandsetzung und Unterhaltung des wilden Wasserlaufs ist vom 4. Novbr. 1822. Der ganze Entwässerungsdistrict stand früher unter der Oberaufsicht einer Obergerichtlichen Commission in Glückstadt, jetzt unter einem Mitgliede desselben und dem Bürgermeister von Glückstadt. Der ganze District wird jährlich untersucht, wozu eine eigene beständige Schauungs-Commission ernannt ist, deren Mitglied jetzt der Landinspector des Herzogthums Schleswig ist. In allen Angelegenheiten, bei denen es auf Kenntnisse des Wasserbaues ankömmt, wird der Deichinspector des Herzogthums zugezogen. | |||
;Wildkoppel: s. Ahrensbök, Hohenhorst. | |||
;Wildniß, Blomesche-: (vorm. {{Sperrschrift|Plessensche-Wildniß}}). Diese und die unten beschriebene Bülowsche Wildniß sind Districte nach und nach angewachsenen Marschlandes nördlich und südlich von Glückstadt, von dem der südliche Theil im 14. Jahrhunderte das {{Sperrschrift|Nieland}} genannt ward, und ohne Zweifel schon früh durch diese Deiche geschützt und vielleicht auch mit Wohnungen bebauet war. Lange Zeit darauf lag dieser District aber ohne Deiche und war unbebauet, bis derselbe im Jahre 1615 auf gemeinsame Kosten des Königs Christian IV. und des Grafen v. Schaumburg abermals eingedeicht ward, wodurch eine Königliche und eine Fürstliche Wildniß entstand. Die Königliche Wildniß ist die jetzige Blomesche, in welcher der König im Jahre 1616 die Festung Glückstadt anlegte; sie ward im Jahre 1667 von dem |
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- Fuß zu nehmen, bei Dükermühle, wo der zum wilden Wasserlauf gehörige Wohldgraben mittelst eines Dükers unter dem Hauptarme des Rhins durchläuft und in das schwarze Wasser eintritt, ward für den Canal zu 12 Fuß Breite bestimmt, bei der Leschfelder Schleuse 13 Fuß, vom alten Herzhorner Fleth bis zum Schleuergraben, der die Herrenfeldsländereien entwässert, 16 Fuß, von da bis zur Högersbrücke 20 Fuß und von hier bis zur Elbschleuse 24 Fuß. Allein diese Bestimmungen sind in der Ausführung nicht befolgt. Der Boden des wilden Wasserlaufs hat von der Paßbrücke bei Siethwende bis zur Elbschleuse ein successives Gefälle, welches nach der Vorschrift 2 Fuß betragen soll. Das Gebiet dieses Canals beginnt im Osten auf dem hohen Moore (Bockelsessermoor) und die Wasserscheide ist durch Nivellementspfähle bezeichnet; damit nun das wilde Wasser nicht zu plötzlich in die Niederung bei Moordiek, Siethwende, Kiebitzreihe, Bekenreihe u. s. w. herunterströmt, sind von oben bis unten Staudämme mit Siehlen angelegt, die das Wasser nur allmählig durchlassen. Zu diesen Stauungen gehören aber auch die nördlich liegenden Glindesmoorer Stauungen, südwärts bei Hakelshörn, die Ziegeldämme, der kleine Bojendeich, von größerer Wichtigkeit der große Bojendeich, und am wichtigsten von Allen der Dovenmühlenteich (taube Mühlenteich), wo oft eine große Wassermasse sich aufstauet, und das Ansehen eines kleinen Sees bekömmt. Vom Darenwurtherdeich läuft der Abfluß durch die Horst-Elmshorner Landstraße, geht im s. g. Düpsgraben in die Niederung und tritt bei Moordiek in den s. g. Landgraben. Einen starken Zufluß liefert der Horstgraben, der vom Glindesmoorer Gebiet und vom hohen Moore herunter und da mittelst eines steinernen Zwingers zwischen Himmel und Helle durch die Hamburger Landstraße fließt, darauf durch einen hölzernen Zwinger in die Landwehr, dann bei Siethwende (Paßbrücke) in die Siethwender-Aue. Ein anderer aber nicht bedeutender Zufluß kömmt von Hohenfelde herunter, bildet den Wohldgraben und fließt mittelst eines Dükers bei Dükermühle in den wilden Wasserlauf. Ueberdie sind noch viele Zuflüsse und sehr viele Siehle vorhanden. - Ein Regulativ über die Instandsetzung und Unterhaltung des wilden Wasserlaufs ist vom 4. Novbr. 1822. Der ganze Entwässerungsdistrict stand früher unter der Oberaufsicht einer Obergerichtlichen Commission in Glückstadt, jetzt unter einem Mitgliede desselben und dem Bürgermeister von Glückstadt. Der ganze District wird jährlich untersucht, wozu eine eigene beständige Schauungs-Commission ernannt ist, deren Mitglied jetzt der Landinspector des Herzogthums Schleswig ist. In allen Angelegenheiten, bei denen es auf Kenntnisse des Wasserbaues ankömmt, wird der Deichinspector des Herzogthums zugezogen.
- Wildkoppel
- s. Ahrensbök, Hohenhorst.
- Wildniß, Blomesche-
- (vorm. Plessensche-Wildniß). Diese und die unten beschriebene Bülowsche Wildniß sind Districte nach und nach angewachsenen Marschlandes nördlich und südlich von Glückstadt, von dem der südliche Theil im 14. Jahrhunderte das Nieland genannt ward, und ohne Zweifel schon früh durch diese Deiche geschützt und vielleicht auch mit Wohnungen bebauet war. Lange Zeit darauf lag dieser District aber ohne Deiche und war unbebauet, bis derselbe im Jahre 1615 auf gemeinsame Kosten des Königs Christian IV. und des Grafen v. Schaumburg abermals eingedeicht ward, wodurch eine Königliche und eine Fürstliche Wildniß entstand. Die Königliche Wildniß ist die jetzige Blomesche, in welcher der König im Jahre 1616 die Festung Glückstadt anlegte; sie ward im Jahre 1667 von dem