Topographie Holstein 1841/I-Z/232: Unterschied zwischen den Versionen
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:Die {{Sperrschrift|Neustadt Plön}} steht unter Amtsjurisdiction. Die Communalangelegenheiten werden unter Direction des Amtmanns und Amtsverwalter zunächst durch 2 Commüne-Deputirte verwaltet, welche von den Hausbesitzern gewählt werden, 6 Jahre fungiren und für welche, im Jahre 1833, eine specielle Instruction erlassen ist. Hier findet das unter den 5. Febr. 1752 erlassene Freimeister-Regulativ noch theilweise Anwendung. | |||
:In Plön ist der Sitz des Landgerichts- und Consistoriums für die vormals 5 Plönischen Aemter, welches sich halbjährlich nach Ostern und Michaelis auf dem Schlosse versammelt und welchem die Verordnung vom 27. August 1762 zum Normativ dient. | |||
:Für die Aemter Plön und Ahrensbök ist im Jahre 1840 in der Nähe des Schlosses ein Criminalgefängniß erbauet. | |||
:Die bisher im Schloßgarten vorhandene, für landesherrliche Rechnung unterhaltene Obstbaumschule ist im Jahre 1839 eingegangen, zu welcher Zeit auch mit der Erweiterung und Verschönerung des Schloßgartens der Anfang gemacht ist. | |||
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:In der Nähe Plöns lag ehemals ein Dorf <tt>'''Wentorp'''</tt>; dieses ist niedergelegt und die Ländereien wurden größtentheils zu einer Meierei des Schlosses genommen; im Jahre 1774 aber vererbpachtet. Auch lag vor Plön an dem Wege nach Lübek ein Dorf, Namens <tt>'''Alfersdorp'''</tt>, dessen Ländereien größtentheils zu Ruhleben und Kleine-Mühle gelegt wurden. | |||
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:Nach der Stadtrechnung aus dem Jahre 1840 hatte die Altstadt Plön folgende Einnahmen und Ausgaben: | |||
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|Feststehende Grundhäuer||.....1 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] 16 β|| || ||An Königlichen Gefällen||.667 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] 13 β | |||
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|Pacht- und Häuergelder||.391 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] 36 β|| || ||Besoldungen und fest- | |||
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|Landgeld von eigen-|| || || ||stehende Ausgaben||.395 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] 42 β | |||
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|thümlichen Stadtlän-|| || || ||Haussteuer und Brand- | |||
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|dereien||...21 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] 37 β|| || ||beitrag für Stadtge- | |||
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Version vom 22. März 2010, 17:01 Uhr
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- Auf dem Gebiete der Stadt liegen: Fegetasche (z. Thl.) und die Schäferei Heide.
- Die Neustadt Plön steht unter Amtsjurisdiction. Die Communalangelegenheiten werden unter Direction des Amtmanns und Amtsverwalter zunächst durch 2 Commüne-Deputirte verwaltet, welche von den Hausbesitzern gewählt werden, 6 Jahre fungiren und für welche, im Jahre 1833, eine specielle Instruction erlassen ist. Hier findet das unter den 5. Febr. 1752 erlassene Freimeister-Regulativ noch theilweise Anwendung.
- In Plön ist der Sitz des Landgerichts- und Consistoriums für die vormals 5 Plönischen Aemter, welches sich halbjährlich nach Ostern und Michaelis auf dem Schlosse versammelt und welchem die Verordnung vom 27. August 1762 zum Normativ dient.
- Für die Aemter Plön und Ahrensbök ist im Jahre 1840 in der Nähe des Schlosses ein Criminalgefängniß erbauet.
- Die bisher im Schloßgarten vorhandene, für landesherrliche Rechnung unterhaltene Obstbaumschule ist im Jahre 1839 eingegangen, zu welcher Zeit auch mit der Erweiterung und Verschönerung des Schloßgartens der Anfang gemacht ist.
- Ein kleiner Teich bei Plön, welcher seinen Abfluß in den Kleinen-Plöner-See hat, heißt Klinkerteich.
- In der Nähe Plöns lag ehemals ein Dorf Wentorp; dieses ist niedergelegt und die Ländereien wurden größtentheils zu einer Meierei des Schlosses genommen; im Jahre 1774 aber vererbpachtet. Auch lag vor Plön an dem Wege nach Lübek ein Dorf, Namens Alfersdorp, dessen Ländereien größtentheils zu Ruhleben und Kleine-Mühle gelegt wurden.
- Der bei der Stadt belegene Megedeberg war eine alte Gerichtsstätte, worauf ehemals Göding gehalten ward. In der Nähe dieses Berges lag der Megedeberger-See.
- Nach der Stadtrechnung aus dem Jahre 1840 hatte die Altstadt Plön folgende Einnahmen und Ausgaben: