Topographie Holstein 1841/I-Z/030: Unterschied zwischen den Versionen
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;Kiekbusch: Dorf 1 {{Bruch|1|4}} M. südwestlich von Eutin, im Fürstenthume Lübek; Amt Eutin; Stifts-District; Ksp. Sarau; enthält 4 Hufen, von denen 2 vereinigt sind, 2 Kathen und 8 Instenstellen. - Schule (38 K.). - Zahl der Einwohner: 133, worunter 1 Schmied, 1 Tischler, 2 Schuster und 1 Weber. - Areal: 540 Ton., die Tonne zu 240 Q. R. - Der Boden ist schwerer Art; Wiesen sind wenige. Die in der Nähe liegenden Fürstlichen Hölzungen heißen: Eulenhorst, Buchrehnten, Hohenstegen und Kransbusch. - Dieses Dorf ward im Jahre 1429 von Waldemar Breide, Marquards Sohn, an den Rath zu Lübek, unter Bedingung der Wiederverkäuflichkeit, verkauft. | |||
;Kiekbusch: eine Erbpachtstelle im Gute Ascheberg; Calübber-District; Ksp. Bornhöved. | |||
;Kiekbusch: s. Johannisdorf. | |||
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;Kiel: (vorm. {{Sperrschrift|thom Kyle}}); Stadt an einem Busen der Ostsee, in einer höchst anmuthigen Gegend; Br. 54°19'23"; L. 27°48'00". (Nicolai Kirche.) | |||
:Diese Stadt, welche wahrscheinlich ihren Namen von dem altsächsischen Worte Kiel (Kille), welches einen sichern Platz für Schiffe bedeutete, erhalten hat, ward schon im 11. Jahrhunderte Stadt genannt. Im Jahre 1072 zerstörten die Slaven sie und der Graf Adolph II. ließ sie wieder erbauen. Kiel nahm mit jedem Jahre zu und im 13. Jahrhunderte gewährten die Handlung und die Schifffahrt schon beträchtliche Vortheile, da die Landesherrren diesem Orte manche Vergünstigungen und Freiheiten verliehen, und besonders der Graf Johann den Bürgern große Privilegien gab, worunter ein freier Markt zu Wasser und zu Lande. Von dem Grafen Adolph III. ward die Stadt mit lübschen Rechte versehen, welches von dessen Sohne im Jahre 1232 bestätigt ward. Der König Christoph II. gab der Stadt im Anfange des 14. Jahrhunderts die Erlaubniß zum Stapel und Seehandel, welchen sonst Lübek hatte und auch die Befugniß, die Waaren von der Elbe in die Eider und bis nach Flemhude zu bringen, und der Graf Johann der Milde, der große Vorliebe für die Stadt hatte, versah sie ebenfalls mit wichtigen Vorrechten und Freiheiten, worunter auch die im Jahre 1318 ertheilte Münzgerechtigkeit war. Der Herzog Waldemar V. bestätigte im Jahre 1334 den Kielern die Schenkung des ganzen freien Hafens von der Levensaue bis nach Bülkhovede. Der Graf Adolph IV. trug viel zum Flor und Aufkommen dieser Stadt bei und besonders beförderte er den Wohlstand dadurch, daß er sie nach dem Siege bei Bornhöved zu seiner Residenz wählte. In einer Urkunde aus dem Jahre 1363 wird Kiel eine Hansestadt genannt und erscheint in vielen Urkunden als solche. Späterhin, 1496, erhielt sie Sitz und Stimme im Vierstädtegericht, welches bis zum Jahre 1655 bestand. | |||
:Oft mußte die Stadt den Druck des in der Nähe wohnenden Adels empfinden, welcher sich besonders um die Mitte des 14. und am Ausgange des 15. Jahrhunderts gegen den Magistrat und die Bürger die größten Gewaltthätigkeiten erlaubte. | |||
:Die ansehnliche, schon sehr alte Messe, der Umschlag genannt, wird am Ausgange des 15. Jahrhunderts ausdrücklich erwähnt und hat den Bewohnern der Stadt in frühern Zeiten große Einnahmen verschafft; dieser Umschlag, als der für die Herzogthümer übliche Zahlungstermin, beginnt am 6. Januar |
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- Kiekbusch
- Dorf 1 1/4 M. südwestlich von Eutin, im Fürstenthume Lübek; Amt Eutin; Stifts-District; Ksp. Sarau; enthält 4 Hufen, von denen 2 vereinigt sind, 2 Kathen und 8 Instenstellen. - Schule (38 K.). - Zahl der Einwohner: 133, worunter 1 Schmied, 1 Tischler, 2 Schuster und 1 Weber. - Areal: 540 Ton., die Tonne zu 240 Q. R. - Der Boden ist schwerer Art; Wiesen sind wenige. Die in der Nähe liegenden Fürstlichen Hölzungen heißen: Eulenhorst, Buchrehnten, Hohenstegen und Kransbusch. - Dieses Dorf ward im Jahre 1429 von Waldemar Breide, Marquards Sohn, an den Rath zu Lübek, unter Bedingung der Wiederverkäuflichkeit, verkauft.
- Kiekbusch
- eine Erbpachtstelle im Gute Ascheberg; Calübber-District; Ksp. Bornhöved.
- Kiekbusch
- s. Johannisdorf.
- Kiekbuschkamp
- s. Sarau.
- Kiekut
- s. Kiebitzreihe.
- Kiel
- (vorm. thom Kyle); Stadt an einem Busen der Ostsee, in einer höchst anmuthigen Gegend; Br. 54°19'23"; L. 27°48'00". (Nicolai Kirche.)
- Diese Stadt, welche wahrscheinlich ihren Namen von dem altsächsischen Worte Kiel (Kille), welches einen sichern Platz für Schiffe bedeutete, erhalten hat, ward schon im 11. Jahrhunderte Stadt genannt. Im Jahre 1072 zerstörten die Slaven sie und der Graf Adolph II. ließ sie wieder erbauen. Kiel nahm mit jedem Jahre zu und im 13. Jahrhunderte gewährten die Handlung und die Schifffahrt schon beträchtliche Vortheile, da die Landesherrren diesem Orte manche Vergünstigungen und Freiheiten verliehen, und besonders der Graf Johann den Bürgern große Privilegien gab, worunter ein freier Markt zu Wasser und zu Lande. Von dem Grafen Adolph III. ward die Stadt mit lübschen Rechte versehen, welches von dessen Sohne im Jahre 1232 bestätigt ward. Der König Christoph II. gab der Stadt im Anfange des 14. Jahrhunderts die Erlaubniß zum Stapel und Seehandel, welchen sonst Lübek hatte und auch die Befugniß, die Waaren von der Elbe in die Eider und bis nach Flemhude zu bringen, und der Graf Johann der Milde, der große Vorliebe für die Stadt hatte, versah sie ebenfalls mit wichtigen Vorrechten und Freiheiten, worunter auch die im Jahre 1318 ertheilte Münzgerechtigkeit war. Der Herzog Waldemar V. bestätigte im Jahre 1334 den Kielern die Schenkung des ganzen freien Hafens von der Levensaue bis nach Bülkhovede. Der Graf Adolph IV. trug viel zum Flor und Aufkommen dieser Stadt bei und besonders beförderte er den Wohlstand dadurch, daß er sie nach dem Siege bei Bornhöved zu seiner Residenz wählte. In einer Urkunde aus dem Jahre 1363 wird Kiel eine Hansestadt genannt und erscheint in vielen Urkunden als solche. Späterhin, 1496, erhielt sie Sitz und Stimme im Vierstädtegericht, welches bis zum Jahre 1655 bestand.
- Oft mußte die Stadt den Druck des in der Nähe wohnenden Adels empfinden, welcher sich besonders um die Mitte des 14. und am Ausgange des 15. Jahrhunderts gegen den Magistrat und die Bürger die größten Gewaltthätigkeiten erlaubte.
- Die ansehnliche, schon sehr alte Messe, der Umschlag genannt, wird am Ausgange des 15. Jahrhunderts ausdrücklich erwähnt und hat den Bewohnern der Stadt in frühern Zeiten große Einnahmen verschafft; dieser Umschlag, als der für die Herzogthümer übliche Zahlungstermin, beginnt am 6. Januar