Topographie Holstein 1841/I-Z/014: Unterschied zwischen den Versionen

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:Das Deputirten-Collegium zählt 8 Mitglieder, welche aus 32 Bürgern, die die gesammte Bürgerschaft in Vorschlag bringt, und unter denen wenigstens 12 aus der Neustadt sein müssen, von dem Magistrate und den Deputirten gewählt werden.
:Was die Gerichtsverfassung betrifft, so werden geringfügige und liquide Sachen nach Vorschrift der Verordnung vom 25. Juli 1781 behandelt. In Sachen, deren Object die Summe von 30 [[Bild:Mark 3.svg|18px]] übersteigt, hat die Prätur den Vergleichsversuch. Dann gelangt im ordentlichen Verfahren die Sache an das Bürgergericht, zu welchem unter dem Directorio des Stadtsecretairs und desjenigen Rathsverwandten, welcher die Prätur bekleidet, 8 angesehene Bürger der Reihe nach angesetzt werden. Von dem Bürgergericht wird an den Magistrat provocirt und von diesem an das Obergericht appellirt. Außerdem erkennt das nach der Resolution vom 29. Sept. 1829 organisirte Polizeigericht in gewissen Polizeivergehungen und Injuriensachen. Die Criminalgerichtsbarkeit wird von dem Magistrate ausgeübt.
:Der zur Herrschaft Breitenburg gehörige Theil der Stadt, die Paschburg (s. unten), ein Theil der Straße bei der Kirche und der Bekstraße, die Ritterstraße, die Häuser auf der sogenannten Redoute, die Bleiche und die Malzmühle bilden eine eigene Vogtei und haben ihre eigene Armenordnung. Hinsichtlich der Polizei und des Schulwesens macht er aber mit dem übrigen Theile der Stadt ein Communalwesen. Die Eingesessen dürfen aber keinen Handel treiben und nur 18 Handwerker dürfen sich hier aufhalten.
:Die Gerichtsbarkeit über den Klösterlichen Antheil hat der Probst des Klosters und die über das Burgrecht der jedesmalige Amtmann von Steinburg.
:Die St. Laurentiuskirche, vormals die Klosterkirche, ist die einzige Pfarrkirche der Stadt und ward um die Mitte des 12. Jahrhunderts erbauet; nachdem sie durch eine Feuersbrunst zerstört wurde, ward eine neue aufgeführt, die aber 1716 wieder abgetragen und darauf die jetzige erbauet ward. Sie hat einen stumpfen Thurm und eine vortreffliche Orgel, welche in den letzten Jahren verbessert ist.
:Ein neuer Begräbnißplatz außerhalb der Stadt am Ende der Sandkuhle, ward im Jahre 1817 eingeweiht und ein Todtenhaus im Jahre 1818 erbauet.
:An der Kirche stehen 3 Prediger; Patron ist das Kloster; die Aebtissin und der Verbitter präsentiren und die Gemeinde wählt.
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:Die beiden Diaconen predigen hier abwechselnd.
:In der Stadt ist eine höhere Knabenschule in 2 Classen mit 2 Lehrern; der ersten Classe steht ein Rector vor; die höhere Mädchenschule hat ebenfalls 2 Classen. Außerdem sind hier 2 Elementarschulen für Knaben, 2 Elementarschulen

Aktuelle Version vom 10. Januar 2010, 11:40 Uhr

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Das Deputirten-Collegium zählt 8 Mitglieder, welche aus 32 Bürgern, die die gesammte Bürgerschaft in Vorschlag bringt, und unter denen wenigstens 12 aus der Neustadt sein müssen, von dem Magistrate und den Deputirten gewählt werden.
Was die Gerichtsverfassung betrifft, so werden geringfügige und liquide Sachen nach Vorschrift der Verordnung vom 25. Juli 1781 behandelt. In Sachen, deren Object die Summe von 30 Mark 3.svg übersteigt, hat die Prätur den Vergleichsversuch. Dann gelangt im ordentlichen Verfahren die Sache an das Bürgergericht, zu welchem unter dem Directorio des Stadtsecretairs und desjenigen Rathsverwandten, welcher die Prätur bekleidet, 8 angesehene Bürger der Reihe nach angesetzt werden. Von dem Bürgergericht wird an den Magistrat provocirt und von diesem an das Obergericht appellirt. Außerdem erkennt das nach der Resolution vom 29. Sept. 1829 organisirte Polizeigericht in gewissen Polizeivergehungen und Injuriensachen. Die Criminalgerichtsbarkeit wird von dem Magistrate ausgeübt.
Der zur Herrschaft Breitenburg gehörige Theil der Stadt, die Paschburg (s. unten), ein Theil der Straße bei der Kirche und der Bekstraße, die Ritterstraße, die Häuser auf der sogenannten Redoute, die Bleiche und die Malzmühle bilden eine eigene Vogtei und haben ihre eigene Armenordnung. Hinsichtlich der Polizei und des Schulwesens macht er aber mit dem übrigen Theile der Stadt ein Communalwesen. Die Eingesessen dürfen aber keinen Handel treiben und nur 18 Handwerker dürfen sich hier aufhalten.
Die Gerichtsbarkeit über den Klösterlichen Antheil hat der Probst des Klosters und die über das Burgrecht der jedesmalige Amtmann von Steinburg.
Die St. Laurentiuskirche, vormals die Klosterkirche, ist die einzige Pfarrkirche der Stadt und ward um die Mitte des 12. Jahrhunderts erbauet; nachdem sie durch eine Feuersbrunst zerstört wurde, ward eine neue aufgeführt, die aber 1716 wieder abgetragen und darauf die jetzige erbauet ward. Sie hat einen stumpfen Thurm und eine vortreffliche Orgel, welche in den letzten Jahren verbessert ist.
Ein neuer Begräbnißplatz außerhalb der Stadt am Ende der Sandkuhle, ward im Jahre 1817 eingeweiht und ein Todtenhaus im Jahre 1818 erbauet.
An der Kirche stehen 3 Prediger; Patron ist das Kloster; die Aebtissin und der Verbitter präsentiren und die Gemeinde wählt.
Eingepfarrt sind: die Stadt mit Lübscher-Brunnen, Lübscher-Camp, Schmabek. Von der Herrschaft Breitenburg: Amönenwarte, Bücken, Charlottenberg (Plageberg), Charlottenhöhe, Collmoor, Eichthal, Friedrichsholz, Freudenthal, Grünthal, Klotzen, Neuenkrug (Hungriger-Wolf), Oelixdorf, Oesau, Osterhof, Paschburger-Camp, Rothemühle, Schlotfeld, Walkmühle, Weinberg, Winseldorf (z. Thl.). Vom Kloster Itzehoe: Bellerkrug (z. Thl.), im Holz, Klosterbrunnen, Pünsdorf, Sude.
Die St. Georgscapelle (St. Jürgenskirche) liegt auf einer Erhöhung am Sandberge; diese ward im Jahre 1240 von dem Grafen Adolph IV. erbauet; sie hat eine kleine Orgel; die Thurmspitze riß ein Sturm im Jahre 1715 ab, sie ward aber in demselben Jahre wieder aufgerichtet.
Die beiden Diaconen predigen hier abwechselnd.
In der Stadt ist eine höhere Knabenschule in 2 Classen mit 2 Lehrern; der ersten Classe steht ein Rector vor; die höhere Mädchenschule hat ebenfalls 2 Classen. Außerdem sind hier 2 Elementarschulen für Knaben, 2 Elementarschulen