Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VI: Unterschied zwischen den Versionen

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wenigsten 200 Kronen vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken
wenigsten 200 Kronen vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, daß bei Gemeinden mit einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.
ist, daß bei Gemeinden mit einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.
 
     In diesem Hauptteil des Werkes sind sämtliche Namen sowohl in der deutschen als auch in böhmischer und polnischer Sprache eingetragen, sofern sie als orts- oder sprachüblich amtlich anerkannt sind.
 
     In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortgemeinden und den Schul- und Matrikelsprengeln dargestellt.
 
     Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlusse des Jahres 1900, da in erster Lienie die Ergebisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten Abweichung von diesem Grundsatze hinsichtlich der Darstellung der der Kulturgattungenbei den Katastralgemeinden wurde aber im Gegensatze hiezu beim Nachwies der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten, soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt.
 
     Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der Gemeinden eingetretenen {{Sperrschrift|Änderungen}} wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert.
 
     

Version vom 19. Mai 2009, 20:04 Uhr

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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wenigsten 200 Kronen vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, daß bei Gemeinden mit einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.

     In diesem Hauptteil des Werkes sind sämtliche Namen sowohl in der deutschen als auch in böhmischer und polnischer Sprache eingetragen, sofern sie als orts- oder sprachüblich amtlich anerkannt sind.

     In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortgemeinden und den Schul- und Matrikelsprengeln dargestellt.

     Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlusse des Jahres 1900, da in erster Lienie die Ergebisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten Abweichung von diesem Grundsatze hinsichtlich der Darstellung der der Kulturgattungenbei den Katastralgemeinden wurde aber im Gegensatze hiezu beim Nachwies der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten, soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt.

     Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der Gemeinden eingetretenen Änderungen wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert.