Provinz Westfalen/Hessisches Forstkolleg: Unterschied zwischen den Versionen
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Abweichend von der Regelung in den Provinzen | Abweichend von der Regelung in den Provinzen [[Oberprovinz Hessen|Hessen]] und [[Provinz Starkenburg|Starkenburg]] sieht das Organisationsedikt für das [[Herzogtum Westfalen]] ein besonderes Forstkolleg vor, das in Ansehung aller Forst-, Jagd- und Teichsachen unmittelbar dem Oberforstkolleg in [[Großherzogtum Hessen|Darmstadt]] untersteht. Es soll das ganze Forstwesen der Provinz leiten und beaufsichtigen, die Domanial- und Markenwaldungen und die Teiche bewirtschaften, das Forst- und Jagdregal ausüben und die Kommunal-, Korporations- und Stiftungswaldungen beaufsichtigen. Sessionen sind einmal in der Woche abzuhalten. | ||
===Leitung=== | ===Leitung=== | ||
Zum staatsrechtsgelehrten dirigierenden Rat beim Forstkolleg wird am 13. Oktober 1803 der Regierungsrat Koester berufen. Als weitere Mitglieder werden am 6. Januar 1804 ernannt: der Forstmeister v. Schwarzkoppen, die Kammerräte Arndts, Esser und Klipstein, der Regierungsrat Koch und als Assessor der Forstmeister v. Capellen. Als zweiter Assessor tritt am 18. | Zum staatsrechtsgelehrten dirigierenden Rat beim Forstkolleg wird am 13. Oktober 1803 der Regierungsrat Koester berufen. Als weitere Mitglieder werden am 6. Januar 1804 ernannt: der Forstmeister v. Schwarzkoppen, die Kammerräte Arndts, Esser und Klipstein, der Regierungsrat Koch und als Assessor der Forstmeister v. Capellen. Als zweiter Assessor tritt am 18. Februar 1804 der Freiherr Caspar v. Weichs hinzu. Neben einem Sekretär sind dem Kolleg noch zwei Subalterne zugeteilt. | ||
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Aktuelle Version vom 1. März 2009, 19:28 Uhr
Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Preußen > Provinz Westfalen > Provinz Westfalen/Hessisches Forstkolleg
Hessisches Forstkolleg
Abweichend von der Regelung in den Provinzen Hessen und Starkenburg sieht das Organisationsedikt für das Herzogtum Westfalen ein besonderes Forstkolleg vor, das in Ansehung aller Forst-, Jagd- und Teichsachen unmittelbar dem Oberforstkolleg in Darmstadt untersteht. Es soll das ganze Forstwesen der Provinz leiten und beaufsichtigen, die Domanial- und Markenwaldungen und die Teiche bewirtschaften, das Forst- und Jagdregal ausüben und die Kommunal-, Korporations- und Stiftungswaldungen beaufsichtigen. Sessionen sind einmal in der Woche abzuhalten.
Leitung
Zum staatsrechtsgelehrten dirigierenden Rat beim Forstkolleg wird am 13. Oktober 1803 der Regierungsrat Koester berufen. Als weitere Mitglieder werden am 6. Januar 1804 ernannt: der Forstmeister v. Schwarzkoppen, die Kammerräte Arndts, Esser und Klipstein, der Regierungsrat Koch und als Assessor der Forstmeister v. Capellen. Als zweiter Assessor tritt am 18. Februar 1804 der Freiherr Caspar v. Weichs hinzu. Neben einem Sekretär sind dem Kolleg noch zwei Subalterne zugeteilt.
Aufhebung
Nach nur viermonatiger Tätigkeit wird das Forstkolleg noch im Frühjahr 1804 aufgehoben. Seiner kurzen Lebensdauer entspricht die geringe Zahl der erhaltenen Akten.
Archive
- Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Arnsberger Behörden, Hofkammer
- Umfang: 14 Aktenstücke (1 Paket). Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665) 1798-1816.
- Darin: Personal, Dinscheder Mark (Breitenbruch), Drolshagener Klosterwald zu Eicken, Jagd im Amt Fredeburg, Holzanweisung an die Gemeinde Günne, Brennholz aus der Hachener Mark, Holzankauf zum Schüsseldrehen, Linner Mark, Raulfwald, Voßwinkeler Waldung (Höllinghofer Gerechtsame), Holzabgabe an St. Walburg/Soest; Prozeßakten betr. die Hellefelder und Üntroper Mark sowie Kneblinghausen und Rüthen.
- Umfang: 14 Aktenstücke (1 Paket). Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665) 1798-1816.