Herrschaft Gronau: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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[[Grafschaft Steinfurt|Balduin von Steinfurt]] empfing 1365 das „Hus to Bocholte" (vordem Burgmannssitz der bischöflichen Landesfeste [[Nienborg]]) als münstersches [[Lehen]]. Um das münsterische Lehen entwickelte sich eine kleine Herrschaft, zu der reicher Güterbesitz gehörte. Diese wurde auch als Steinfurter Witwensitz genutzt.
[[Grafschaft Steinfurt|Balduin von Steinfurt]] empfing 1365 das „Hus to Bocholte" (vordem Burgmannssitz der bischöflichen Landesfeste [[Nienborg (Heek)|Nienborg]]) als münstersches [[Lehen]]. Um das münsterische Lehen entwickelte sich eine kleine Herrschaft, zu der reicher Güterbesitz gehörte. Diese wurde auch als Steinfurter Witwensitz genutzt.


Die 1435 durch Güter Gisbertas von Bronckhorst aus der [[Haus Ottenstein|Erbschaft Solms-Ottenstein]] erweiterte Herrschaft Gronau war zwischen dem Bischof von Münster als Lehnsherren und den Grafen von Bentheim-Steinfurt, an welche sie über Steinfurt (bis 1421) und Bentheim gelangt war, bzw. seit 1638 den Bentheim-Tecklenburg-Rheda als ihren Erben, umstritten. Ab 1638 gehörten zur [[Herrschaft Gronau]] eine Reihe von Höfen im Hochstift Münster, die bis 1760 von einer eigenen Steinfurter Rentei verwaltet wurden.
Die 1435 durch Güter Gisbertas von Bronckhorst aus der [[Haus Ottenstein|Erbschaft Solms-Ottenstein]] erweiterte Herrschaft Gronau war zwischen dem Bischof von Münster als Lehnsherren und den Grafen von Bentheim-Steinfurt, an welche sie über Steinfurt (bis 1421) und Bentheim gelangt war, bzw. seit 1638 den Bentheim-Tecklenburg-Rheda als ihren Erben, umstritten. Ab 1638 gehörten zur [[Herrschaft Gronau]] eine Reihe von Höfen im Hochstift Münster, die bis 1760 von einer eigenen Steinfurter Rentei verwaltet wurden.

Version vom 27. Januar 2009, 10:36 Uhr

Herrschaft Gronau: Grundherrschaft, Erben und Kotten, Eigenhörige (Auffahrten, Verdinge, Sterbfälle, Wechselbücher, Freibriefe), Pachtregister, Hand- u. Spanndienste; Kontributionen, Einküfte, Land und Leute, Archive, Quellen, Bibliografie...

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Gronau (Kreis Borken) > Herrschaft Gronau

Einleitung

Balduin von Steinfurt empfing 1365 das „Hus to Bocholte" (vordem Burgmannssitz der bischöflichen Landesfeste Nienborg) als münstersches Lehen. Um das münsterische Lehen entwickelte sich eine kleine Herrschaft, zu der reicher Güterbesitz gehörte. Diese wurde auch als Steinfurter Witwensitz genutzt.

Die 1435 durch Güter Gisbertas von Bronckhorst aus der Erbschaft Solms-Ottenstein erweiterte Herrschaft Gronau war zwischen dem Bischof von Münster als Lehnsherren und den Grafen von Bentheim-Steinfurt, an welche sie über Steinfurt (bis 1421) und Bentheim gelangt war, bzw. seit 1638 den Bentheim-Tecklenburg-Rheda als ihren Erben, umstritten. Ab 1638 gehörten zur Herrschaft Gronau eine Reihe von Höfen im Hochstift Münster, die bis 1760 von einer eigenen Steinfurter Rentei verwaltet wurden.

In einem Vergleich mit dem Bischof von Münster mußte 1699 für die Herrschaft der Status einer Unterherrlichkeit des Fürstbistums Münster akzeptieren werden.

Landesherren

Archiv

Bibliografie

  • Jesse, 0.: Geschichte der Herrschaft und Stadt Gronau, 1925
  • Gronau und Epe. Landschaft, Geschichte, Volkstum, hg. v. Bremer, H., 1939.


AH-Krs-Riterg.jpg

Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Ahaus

Haus Asbeck | Haus Egelborg | Haus Oeding | Haus Wohnung | Ab 1855 noch dazu: Herrschaft Gronau | Herrschaft Ahaus-Bocholt |

Historische Güter: Herrschaft Ahaus | Haus Koppel | Haus Ottenstein |