Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/021: Unterschied zwischen den Versionen
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oder nicht; ob sie den rechten oder falschen Propheten gleich; ob sie Christi oder des Antichrists Bild an sich haben; ob sie mit der rechten oder falschen Apostel Kennzeichen und Eigenschaften bezeichnet: denen frommen, und die sich vom Geiste Gottes lehren und strafen lassen zu Christbrüderlicher Erinnerung, Aufweckung, Prüfung und Besserung; den Gottlosen, Heuchlern, Halsstarrigen und Widersprechenden aber zum Zeugniß aufgesetzet, und auf ihr Gewissen nach der Regel des Wortes Gottes vor Augen gestellet.“ – Wir haben den ganzen weitläuftigen Titel hiehergesetzt, um eine Probe seiner schwülstigen Wortfülle zu geben, wovon alle seine zahlreichen Schriften strotzen. Ohne Zweifel war Brecklings Unternehmen wohlgemeint, und es mag Grund und Ursache genug gewesen sein, einem großen Theil der damaligen Geistlichkeit scharf in das Gewissen zu reden. Sehr begreiflich ist es aber, wie er damit nun, wie das Sprichwort sagt, in ein Wespennest griff. Schon daß er das Verbot des <tt>Dr.</tt> Klotz, diese Schrift drucken zu lassen, nicht beachtet hatte, reizte diesen, der unbedingten Gehorsam verlangte und zu finden gewohnt war. Er berief auf den 6. Februar 1660 zwölf Prediger zusammen, um diese Sache zu verhandeln. Der Pastor zu Bredstedt, Hermann Krayenkamp, ein Landsmann des <tt>Dr.</tt> Klotz (aus Westfalen, geboren zu Osnabrück) und ein besonderer Günstling desselben, mußte als Fiscal wider Breckling auftreten, der aufgefordert ward, sich zu erklären, welchen Beruf er dazu habe, so zu schreiben, welche Personen er in seiner Schrift meine, und welche Vergehen er denselben beweisen könne. Breckling berief sich darauf, er habe im Allgemeinen geschrieben. Wer sich schuldig finde, möge sich bessern. Solche Erinnerungen hätten vor seiner Zeit auch Andere gethan, z. B. der heilige Bernhard, der selbst den Päpsten ihre Sünden vorgehalten habe. Nach weitläuftigen Verhandlungen eröffnete man Breckling, er habe seine Schrift innerhalb vier Wochen zu widerrufen und inzwischen sich des Schreibens und Druckenlassens zu enthalten; wo nicht, würde er von seinem Amte abgesetzt werden. Darauf erwiderte er: schweigen könne er nicht, in diesem Falle müsse man Gott mehr gehorchen als Menschen. | |||
Nach fünf Wochen, am 15. März, war wieder der Convent der Geistlichen versammelt, der Haderslebensche Propst Bonaventura Rehefeld, war auch anwesend, und die andern Pröpste hatten ihr Gutachten schriftlich eingesandt. Breckling bat, sich schriftlich vertheidigen |
Aktuelle Version vom 29. November 2008, 19:11 Uhr
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oder nicht; ob sie den rechten oder falschen Propheten gleich; ob sie Christi oder des Antichrists Bild an sich haben; ob sie mit der rechten oder falschen Apostel Kennzeichen und Eigenschaften bezeichnet: denen frommen, und die sich vom Geiste Gottes lehren und strafen lassen zu Christbrüderlicher Erinnerung, Aufweckung, Prüfung und Besserung; den Gottlosen, Heuchlern, Halsstarrigen und Widersprechenden aber zum Zeugniß aufgesetzet, und auf ihr Gewissen nach der Regel des Wortes Gottes vor Augen gestellet.“ – Wir haben den ganzen weitläuftigen Titel hiehergesetzt, um eine Probe seiner schwülstigen Wortfülle zu geben, wovon alle seine zahlreichen Schriften strotzen. Ohne Zweifel war Brecklings Unternehmen wohlgemeint, und es mag Grund und Ursache genug gewesen sein, einem großen Theil der damaligen Geistlichkeit scharf in das Gewissen zu reden. Sehr begreiflich ist es aber, wie er damit nun, wie das Sprichwort sagt, in ein Wespennest griff. Schon daß er das Verbot des Dr. Klotz, diese Schrift drucken zu lassen, nicht beachtet hatte, reizte diesen, der unbedingten Gehorsam verlangte und zu finden gewohnt war. Er berief auf den 6. Februar 1660 zwölf Prediger zusammen, um diese Sache zu verhandeln. Der Pastor zu Bredstedt, Hermann Krayenkamp, ein Landsmann des Dr. Klotz (aus Westfalen, geboren zu Osnabrück) und ein besonderer Günstling desselben, mußte als Fiscal wider Breckling auftreten, der aufgefordert ward, sich zu erklären, welchen Beruf er dazu habe, so zu schreiben, welche Personen er in seiner Schrift meine, und welche Vergehen er denselben beweisen könne. Breckling berief sich darauf, er habe im Allgemeinen geschrieben. Wer sich schuldig finde, möge sich bessern. Solche Erinnerungen hätten vor seiner Zeit auch Andere gethan, z. B. der heilige Bernhard, der selbst den Päpsten ihre Sünden vorgehalten habe. Nach weitläuftigen Verhandlungen eröffnete man Breckling, er habe seine Schrift innerhalb vier Wochen zu widerrufen und inzwischen sich des Schreibens und Druckenlassens zu enthalten; wo nicht, würde er von seinem Amte abgesetzt werden. Darauf erwiderte er: schweigen könne er nicht, in diesem Falle müsse man Gott mehr gehorchen als Menschen.
Nach fünf Wochen, am 15. März, war wieder der Convent der Geistlichen versammelt, der Haderslebensche Propst Bonaventura Rehefeld, war auch anwesend, und die andern Pröpste hatten ihr Gutachten schriftlich eingesandt. Breckling bat, sich schriftlich vertheidigen