Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/020
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 3. Band | |
4. Band | Inhalt des 4. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [019] |
Nächste Seite>>> [021] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu | |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
1622, dann seit 1623 Pastor zu Handewith bei Flensburg, verheirathet mit Agatha Dame, einer Tochter des 1635 verstorbenen Flensburger Propsten M. Friedrich Dame. Der älteste Sohn dieses Ehepaares Johannes hatte schon 1650 eine Anstellung als adjungirter Pastor zu Lindholm erlangt, wo er 55 Jahre bis 1705 stand. Der zweite Sohn, nach dem Großvater mütterlicher Seite Friedrich genannt, 1629 geboren, ist der hier in Rede stehende.[1] Fast zehn Jahre lang, von 1646–1656, hat er die meisten deutschen Universitäten besucht, wie es damals öfter vorkam, war zu Gießen 1653 Magister geworden, hatte sich auch auf das Studium der Chemie gelegt, und war zu Hamburg, wie er selbst meldet, durch einen Apotheker-Gehülfen zu einer tieferen Erkenntniß dessen, war zur Gottseligkeit gehört, geführt worden. Er trat aber nun als Gegner der gangbaren Philosophie und formalistischen Schultheologie auf.
Als Dr. Klotz, den wir als Verfechter des herkömmlichen Systems bereits kennen, nach Flensburg zurückgekehrt war, da fand Breckling sich gedrungen, seinem Generalsuperintendenten und Propsten im August 1659 eine Schrift einzureichen, in welcher er die großen Mängel des bestehenden Kirchenwesens darlegte. Es wurde darin ausgeführt, wie schwere Gebrechen im geistlichen Stande obwalteten. Der Verfasser sah in dem gottlosen und heuchlerischen Wesen vieler Geistlichen die Hauptursache des Verderbens, welches in den letzten Jahren über das Land gekommen wäre, und betrachtete dieses als eine göttliche Strafe für das Verderbniß. Er drang dabei auf Abstellung vieler Uebelstände und sprach den Wunsch aus, daß im Consistorio die Sache erwogen werden möge. Dr. Klotz aber ließ die Schrift liegen. Als Brecklings Erinnerungen fruchtlos blieben, überarbeitete er seinen Aufsatz und gab denselben in Druck mit einer Zueignung an den König Friederich III. ungeachtet des Verbots des Dr. Klotz. Die Schrift erschien zu Amsterdam im Anfange des Jahres 1660 unter folgendem weitschweifigen Titel: „Speculum seu Lapis Lydius Pastorum darinnen alle Prediger und Lehrer dieser letzten Welt sich beschauen und nach dem Gewissen als für Gottes alles sehenden und richtenden Augen, ohne Heuchelei ihrer selbst, ernstlich prüfen und examiniren sollen, ob sie rechte von Gott gesandte und erkannte Prediger, Lehrer, Bischöfe und Superintendenten seyen
- ↑ Vgl. Jensen, Kirchl. Statistik, S. 514.