Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/022

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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zu dürfen; es ward ihm nur eine mündliche Vertheidigung gestattet und diese als Injurie aufgenommen. Am Nachmittage stimmte man ab, und die Sentenz fiel dahin, daß er vom Amte suspendirt sei, daß er dem Generalsuperintendenten Abbitte thun solle, und daß er der weltlichen Obrigkeit zu überliefern und von derselben in Verwahrsam zu nehmen sei. Breckling protestirte und appellirte an den König. Der Hausvogt, dem er übergeben ward, nahm ihn, anstatt ihn nach dem Pforthause am Schlosse zu bringen, in sein Haus auf und hielt ihn da in Arrest. Prediger traten auf, welche für seine Freilassung Caution leisten wollten; aber dies wurde nicht angenommen. Magister Joachim Sturm, Pastor zu St. Marien und Senior des Consistoriums, verließ die Versammlung und wollte nicht abstimmen, nachdem auf seine Mahnung, milde zu verfahren, nicht geachtet war. Olaus Moller, der Diaconus zu St. Nicolai, welcher eine Schwester von Friedrich Breckling zur Gattin hatte, wurde von Klotz vor der Abstimmung entfernt. Moller, so wie der Diaconus zu St. Marien, Georg Lange, und der Pastor zu Oeversee, Magister Henricus Dame, legten vergeblich bei Klotz Bitte um milderes Verfahren ein. In der Sentenz des Consistoriums, wodurch die Suspension Brecklings ausgesprochen und seine Sache zur Königlichen Gnade oder Ungnade verstellt war[1], ist unter anderem hervorgehoben, er habe ohne Beruf eine Reformation des evangelisch-lutherischen Predigtamts anfangen wollen, indem solche Reden von dem lutherischen Predigtamt den Schwenkfeldianern, Weigelianern, Enthusiasten und dergleichen Leuten gebräuchlich wären. Man habe ihn wegen des Schwenkfeldianismus hart befragt, aber er habe sich durchaus nicht darüber erklären wollen; er habe die Kirche kräftiges Irrthums beschuldigt, daß sie die Liebe zur Wahrheit nicht habe annehmen wollen u. s. w.

Seine Appellation an den König half ihm nicht. Er sollte nach Rendsburg auf die Festung abgeführt werden, da gelang es ihm, vorher aus seiner Haft in Flensburg zu entkommen und sich nach Hamburg zu flüchten, wo man ihm freilich nachsuchte, aber seiner nicht habhaft ward. Von dort begab er sich nach Holland, und gab hier noch 1660 eine heftige Schrift heraus, welche folgenden weitläuftigen Titel hat: „Veritatis Triumphus, pro veris contra Pseudo-Apostolos


  1. Die Sentenz ist abgedruckt bei Moller, Cimbr. litt. III, 74.