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Güter eröffnet" war, ergriffen am 28. October 1636 Wallraf | |||
Scheiffart von Merode und der Curator des Johann Ludwig | |||
Blanckart von Ahrweiler zu Lantershoven von jenen Gütern | |||
wieder in herkömmlicher Weise Besitz. Dasselbe that an sel- | |||
bigem Tage auch Goddart von Mirbach zu Immendprf Namens | |||
seiner Gattin Elisabeth von Blanckart. In dem sich nun ent- | |||
spinnenden Prozess erlangte dieser zuletzt zwar günstige Urtheile | |||
auch schreibt er sich Herr in der Sahr; aber sein Besitz war | |||
nicht unbestritten (1). So kommt er, um nur eines zu erwähnen | |||
im J. 1660 mit der Klage ein, dass „der Blanckart zu Ahr- | |||
weiler gegen erhaltene Officialische Urtheile und verschiedene | |||
vor Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ausgelassene Manutenenz- | |||
Befelche graviter attentando nicht allein vergangenen Jahrs | |||
erwachsenen Wein, sondern auch dieses Jahrs Gewächs, mit | |||
den despectierlichen Worten, dass er nichts nach Ihrer Chur- | |||
fürstlichen Durchlaucht Befeigen frage, auf öffentlicher freier | |||
Strassen ihm abgenommen und sammt Pferd und Karrich hin- | |||
weggeführt habe". Ferner steht geschrieben, dass Johann Lud- | |||
wig von Blanckart coadunatis hominibus vi armata den Goddart | |||
von Mirbach ausgetrieben und sich in den Besitz und Genuss | |||
der Güter gesetzt. Letzterer leitete nach Tod seines Gegners | |||
gegen dessen Erben einen neuen Prozess ein; da indess auch | |||
er wenige Monate nachher von der Welt abberufen wurde, so | |||
gerieth die Sache ins Stocken. Seine beiden Töchter supplicirten | |||
zwar im J. 1689 um Exequirung der ergangenen Urtheile und | |||
zugleich um Belehnung. Ihr Gesuch ist aber nur ad Acta | |||
genommen worden (2). | |||
Die Linie von Mirbach zu Tegelen und Harff. | |||
A. | |||
Reinhard von Mirbach zu Tegelen, jüngerer Sohn des Hein- | |||
(1) Anna von Elverfeld, die mit Wilhelm von Wylieh zu Bernsau | |||
zur zweiten Ehe geschritten, machte ihrerseits auf die Leibzucht | |||
Anspruch, und hat sie wenigstens das Haus Weissenrath bis zu | |||
ihrem Tod in Besitz gehabt. | |||
(2) Maria Anna Freyin von Vlatten zu Froitzheim, deren Mutter | |||
eine geborne von Blanckart war, schreibt sich: „Frau der Herr- | |||
schaft Freisheim, Saar und Entelburg". Ihre Tochter., Gräfin von | |||
Velbrück, hat diese Herrschaft ihrem Gatten Freiherrn G. J. W. | |||
von Mirbach zugebracht. Die Burgsahr ist späterhin verkauft worden. |
Version vom 4. November 2008, 10:43 Uhr
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52 Güter eröffnet" war, ergriffen am 28. October 1636 Wallraf Scheiffart von Merode und der Curator des Johann Ludwig Blanckart von Ahrweiler zu Lantershoven von jenen Gütern wieder in herkömmlicher Weise Besitz. Dasselbe that an sel- bigem Tage auch Goddart von Mirbach zu Immendprf Namens seiner Gattin Elisabeth von Blanckart. In dem sich nun ent- spinnenden Prozess erlangte dieser zuletzt zwar günstige Urtheile auch schreibt er sich Herr in der Sahr; aber sein Besitz war nicht unbestritten (1). So kommt er, um nur eines zu erwähnen im J. 1660 mit der Klage ein, dass „der Blanckart zu Ahr- weiler gegen erhaltene Officialische Urtheile und verschiedene vor Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ausgelassene Manutenenz- Befelche graviter attentando nicht allein vergangenen Jahrs erwachsenen Wein, sondern auch dieses Jahrs Gewächs, mit den despectierlichen Worten, dass er nichts nach Ihrer Chur- fürstlichen Durchlaucht Befeigen frage, auf öffentlicher freier Strassen ihm abgenommen und sammt Pferd und Karrich hin- weggeführt habe". Ferner steht geschrieben, dass Johann Lud- wig von Blanckart coadunatis hominibus vi armata den Goddart von Mirbach ausgetrieben und sich in den Besitz und Genuss der Güter gesetzt. Letzterer leitete nach Tod seines Gegners gegen dessen Erben einen neuen Prozess ein; da indess auch er wenige Monate nachher von der Welt abberufen wurde, so gerieth die Sache ins Stocken. Seine beiden Töchter supplicirten zwar im J. 1689 um Exequirung der ergangenen Urtheile und zugleich um Belehnung. Ihr Gesuch ist aber nur ad Acta genommen worden (2). Die Linie von Mirbach zu Tegelen und Harff. A. Reinhard von Mirbach zu Tegelen, jüngerer Sohn des Hein- (1) Anna von Elverfeld, die mit Wilhelm von Wylieh zu Bernsau zur zweiten Ehe geschritten, machte ihrerseits auf die Leibzucht Anspruch, und hat sie wenigstens das Haus Weissenrath bis zu ihrem Tod in Besitz gehabt. (2) Maria Anna Freyin von Vlatten zu Froitzheim, deren Mutter eine geborne von Blanckart war, schreibt sich: „Frau der Herr- schaft Freisheim, Saar und Entelburg". Ihre Tochter., Gräfin von Velbrück, hat diese Herrschaft ihrem Gatten Freiherrn G. J. W. von Mirbach zugebracht. Die Burgsahr ist späterhin verkauft worden.