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Version vom 2. November 2008, 15:46 Uhr
Schwersmann ist ein alter Erbhof in der Bauerschaft Hagenau, dessen Name auch Adresse war und einem erbwechselnden Aufsitzer angeklebt werden konnte. Er gehörte bis zur Ablösung einem Grundherrn.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Coesfeld > Dülmen > Buldern (Dülmen) > Hagenau > Schwersmann (Buldern-Hagenau)
Historische Lage
- Schwersmann (Buldern-Hagenau)
- Bauerschaft Hagenau
Namensherkunft und Bedeutung
Hofstandardwerte
Grundherr
Gebäude
Markenrechte
Dienstpflicht
Viehbestand
- 1931: 4 Pferde, 15 Stück Rindvieh - davon 7 Kühe, keine Schafe aber 20 Schweine.
Hofgrunddaten
- Schatzung 6 Rt, 14 Stüber, - Denar
Status
Länderei - Flurbezeichnungen
Abgaben
Pacht
Onera
Schatzung
Familie Schwersmann
Früherwähnung
- 1498 / 1499 Kspl. Bulderen, Johan Swersman - 5 Kommunikanten
Hofesdaten 1931
Im Jahre 1931 hatte der Hof Wilh. Schwersmann, Hagenau Nr. 4, einen Umfang von 33 Hektar, davon
- 21 ha. Äcker inkl. Gärten
- 01 ha. Wiesen
- 05 ha. Weiden
- 05 ha. Holzungen
- 0,1 ha. Unland, Hofraum, Wege
An Viehbestand waren vorhanden: 4 Pferde, 15 Stück Rindvieh - davon 7 Kühe, keine Schafe aber 20 Schweine.
- Besonderheit: ./.
Familienprivatfunde
Oft werden auf Höfen, in Privathäusern oder an anderen Orten private Nachrichten über Familien gefunden, die nicht allgemein bekannt sind. Diese Funde nennt man Familienprivatfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu dieser Familie eintragen oder finden.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Heimat- Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Heimat- und Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.