Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/035: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Juli 2008, 09:57 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 6.

5) Nicht erhobener Betrag der 18. Verloosung des Rothschild`- fl. kr.
schen Anlehens von 6 1/2 Millionen Gulden, welche als un-
verzinslich zugehen 21329
6) Mehrbetrag des Kapitalwerths des gedachten Anlehens am
1. Juli 1848 292000
7) durch neu angelegte Kapitalien auf halbjährige Aufkündi-
gung 33000
8) durch abgegebene Obligationen durch Verkauf und zwar
auf das Anlehen von 1 Million Gulden zur Bestreitung
außerordentlicher Bedürfnisse des Staats 204450 1119586 13
Summe einschließlich Zugang 15465319 43 1/3
Dagegen hat sich die Staatsschuld im Jahre 1848 vermindert:
1) durch Rückzahlung jährlich verzinslicher und unverzinslicher
neu liquid gewordener Kapitalien 9154 37 1/4
2) durch zurückgezahlte Depositen 414187 57 1/2
3) durch zurückgezahlte Cautionen 168075 5 1/4
4) durch zurückgezahlte Preise des Rothschild`schen Anlehens von
6 1/2 Millionen Gulden, welche bei der 1. bis 17. Verloo-
sung dieses Anlehens herausgekommen, aber früher nicht er-
hoben worden sind 2420
5) durch zurückgezahlte unverzinsliche sowie à 3 % und 4 %
verzinsliche Kapitalien an Berechtigte nichtfiscalischer Grund-
renten 474216 45 1068054 25
Verglichen ist definitiv überwiesene Staatsschuld Ende 1848: 14397265 18 1/3
Diese Summe theilt sich:
a) in unverzinsliche Kapitalien 62407 14 3/4
b) in Kapitalien à 3 % 623969 30 1/4
c) in Kapitalien à 3 1/2 % 2101500
d) in Kapitalien à 4 % 11370955 13 4/12
Hierunter ist der planmäßige Kapitalwerth des am 1. Juli
1848 verbliebenen Rothschild`schen Anlehens von 6 1/2
Millionen Gulden enthalten.
e) in Kapitalien à 5 % 238433 20
welche aus mehreren unaufkündbaren, sowie unverloosbaren und liquid gewordenen Schulden, welche Letztere, wegen mangelnder Legitimation, nicht erhoben wurden, und endlich aus den, wegen des Anlehens von 1 Million Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staats im Jahre 1848 abgegebenen Obligationen bestehen.