Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/036

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 6.

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Vergleichung der Activen und Passiven der Gr. Staatsschulden-Tilgungskasse fl. kr.
Ende 1848
I. Die Activen betragen: fl. kr.
1) Aeltere Staatsactivkapitalien 149569 12
2) Staatsactivkapitalien, ausgeliehen nach Maßgabe der beiden Gesetze vom 27. Juni 1836, betr.: die Ablösung der beiden Grundrenten........fl..............kr.
a) wegen fiscalischer Renten...........4149253.......4
b) wegen nichtfiscalischer Renten....6558993...22 1/4 10708246 26 1/4
3) Ausstehende Zinsen, Erhebungskosten und Steuern wegen fiscalischer und nichtfiscalischer Grundrenten 3470 50
4) Ausstehende Domänenkaufschillinge 1480 18
5) Ausstehende Activen der Hauptrestenkasse 1231 51 3/4 10863998 38
II. Die Passiven betragen:
1) Definitiv überwiesene Staatsschuld Ende 1845[1] 13488697 28 5/6
2) Kapitalien Berechtigter nichtfiscalischer Grundrenten, an welche die Ablösungssumme mittels 4 % Obligationen auf Namen entrichtet wurden 908567 49 1/2
3) Noch zu zahlende Zinsen von Passivkapitalien 94046 2
Anm. Die Zinsen von Depositen werden gesetzlich erst bei Abtragung der Kapitalien bezahlt.
4) Wegen nichtfiscalischer Grundrentensind noch zu zahlen:
Zinsen..............................3728 fl. 8 3/4 kr.
Steuern..............................163 fl. 47 1/4 kr.
Erhebungskosten etc.............5 fl. .....53 kr. 3897 49
5) Ueberzahlung der 1848r Rechnung 163862 48 14659071 57 1/3
Verglichen, ist Stand der Passiven oder eigentliche Staatsschuld Ende 1848 3795073 19 1/3
Darmstadt, am 4. März 1848[2]
Die Direction der Großherzogl. Hess. Staatsschulden-Tilgungskasse.

Eckhardt.......v. Hombergk.

Balser

  1. Anm.: richtig ist "1848", sh Druckfehler-Berichtigung S. 54
  2. Anm.: richtig ist "1851", sh Druckfehler-Berichtigung S. 54


Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für die Jahre 1849, 1850 und 1851 betreffend.

Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Oberrabbinen zu Offenbach für 1849, 1850 und 1851 soll, mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern, für jedes dieser Jahre ein Kreuzer von Einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten im vorhinigen Kreise Offenbach, mit Ausnahme von Offenbach, Dietzenbach, Oberroden, Niederroden und Eppertshausen,