Amt Ahaus: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einleitung == | == Einleitung == | ||
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|[[Bild:J-doering1327.jpg]] | |||
|Siegel des Johan de Döring 1327 auf Haus Lembeck mit drei rechtsschreitenden Vögeln. | |||
Gleiche Siegelschilder benutzten zu dieser Zeit die Familien Bitter, Werenze, von Bermentvelde (Barnsfeld) und Velen. Es war das Siegel einer im 12. / 13. Jahrhundert im Westmünsterland herrschenden Dynastenfamilie. | |||
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<!--Karte des Vestes Recklinghausen, Druck aus dem Jahre 1675 --> | <!--Karte des Vestes Recklinghausen, Druck aus dem Jahre 1675 --> | ||
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=== Historische Gerichtsbezirke === | === Historische Gerichtsbezirke === | ||
Die ursprünglichen Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag am Rand des Einflußbereiches der vier Erbbannereien der Bannerherren von Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend waren auch die Wirkungsbereiche der vom alten Reich lehnrührigen Freigrafschaften. Die kirchlichen Gerichte ([[Sendgericht]]e) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben. | |||
Im Jahre 1380 wurde das Amt "uppen Braem up desser syt der Rhederbruggen" durch die Gerichtsbezirke | Im Jahre 1380 wurde das Amt ''"uppen Braem up desser syt der Rhederbruggen"'' durch die Gerichtsbezirke Borken, ton Honborn, Ramsdorf, Stadtlohn und Gescher dargestellt. Später kamen die Gerichtsbezirke um Ahaus und Ottenstein mit den Herrlichkeiten dazu und bildeten dann das neue Amt Ahaus. | ||
==== Freigerichtsbarkeit ==== | ==== Freigerichtsbarkeit ==== | ||
'''Freigrafschaft Heiden''' In einer von Hermann Nünning (+1753) zitierten Urkunde soll die westmünsterländische Freigrafschaft Heiden (Heythene) die Kirchspiele Heiden, Ramsdorf, Velen, Reken, Lippramsdorf, Wulfen, Lembeck, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Borken, (Süd- und Stadt-) Lohn, Aalten, Winterswick, Vreden, Streede und Eibergen umfaßt haben. | '''Freigrafschaft Heiden''' <br /> | ||
In einer von Hermann Nünning (+1753) zitierten Urkunde soll die westmünsterländische Freigrafschaft Heiden (Heythene) die Kirchspiele Heiden, Ramsdorf, Velen, Reken, Lippramsdorf, Wulfen, Lembeck, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Borken, (Süd- und Stadt-) Lohn, Aalten, Winterswick, Vreden, Streede und Eibergen umfaßt haben. | |||
Am 02.12.1317 versprach Ritter Menso von Heiden (1316-1368) dem Grafen Otto IV. von Ravensberg in Kampfzeiten beizustehen, dafür belehnte dieser ihn und seine Erben nach Lehnsrecht mit dem “comeciam de Heydene”, der Freigrafschaft Heiden, und nahm ihn als seinen Dienstmann auf. Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR). | Am 02.12.1317 versprach Ritter Menso von Heiden (1316-1368) dem Grafen Otto IV. von Ravensberg in Kampfzeiten beizustehen, dafür belehnte dieser ihn und seine Erben nach Lehnsrecht mit dem “comeciam de Heydene”, der Freigrafschaft Heiden, und nahm ihn als seinen Dienstmann auf. Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR). | ||
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Im Jahre 1335 übertrug nun Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf. | Im Jahre 1335 übertrug nun Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf. | ||
Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen | Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen konnte, kaufte Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab. | ||
Nun belehnte am 16.10.1374 Wilhelm van Jülich, Graf zu Berg und zu Ravensberg als erblicher Lehnsherr dieser Gerichtsbarkeit, den Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf mit der Freigrafschaft der | Nun belehnte am 16.10.1374 Wilhelm van Jülich, Graf zu Berg und zu Ravensberg als erblicher Lehnsherr dieser Gerichtsbarkeit, den Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf mit der Freigrafschaft der Kirchspiels Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Raesfeld und Erle. Sie reichte bis vor die Tore der Stadt [[Dorsten]]. | ||
'''Freistuhl Kusenhorst''' | '''Freistuhl Kusenhorst''' <br /> | ||
Bei dem Umfang der Freigrafschaft Heiden werden das Kirchspiel Lippramsdorf und der Freistuhl in der Kusenhorst nicht erwähnt. Seine Zugehörigkeit zu einer Freigrafschaft ließ sich bisher nicht nachweisen. Dies Kirchspiel mit seinem Freistuhl und den benachbarten Dingbänken von Wulfen lag in der Schnittstelle der Freigrafschaften Heiden und Merfeld und der Vogtei Haltern. Da auch zwischen der Stadt Haltern und der Bauerschaft Sythen über eine Flurbezeichnung die Lage eines Freistuhls nachweisbar ist, bietet sich über die Vogtei Haltern eine Lösung regelrecht an. | Bei dem Umfang der Freigrafschaft Heiden werden das Kirchspiel Lippramsdorf und der Freistuhl in der Kusenhorst nicht erwähnt. Seine Zugehörigkeit zu einer Freigrafschaft ließ sich bisher nicht nachweisen. Dies Kirchspiel mit seinem Freistuhl und den benachbarten Dingbänken von Wulfen lag in der Schnittstelle der Freigrafschaften Heiden und Merfeld und der Vogtei Haltern. Da auch zwischen der Stadt Haltern und der Bauerschaft Sythen über eine Flurbezeichnung die Lage eines Freistuhls nachweisbar ist, bietet sich über die Vogtei Haltern eine Lösung regelrecht an. | ||
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===== im Amt auf dem Braem ===== | ===== im Amt auf dem Braem ===== | ||
'''Gogericht Lon''' | '''Gogericht Lon'''<br /> | ||
Der Edelherr Godschalk (1152) oder von Versnevelde (1154 – 1163), auch von Lohn (1170 – 78), später Graf v. Lon, hatte sich nach dem Tod Werners, Bischof von Münster (1132- 1151) in den Besitz des Schlosses zu Lon eingedrängt, unter dem Vorwandt, damit belehnt zu sein. Bischof Friederich (1152 / 1168) zwang aber in einem Vergleich mit Godschalk 1152 diesen, auf den bischöflichen Hofdienst zu verzichten und anerkannte sein Landrichteramt (Regime populare) in den sechs Kirchspielen Lon, Winterswijck, Aladnon, Versnefelde, Selehem und Hengeld. | |||
'''Gogericht Homborn'''<br /> | |||
Vor der Machtergreifung des bischöflichen Haupthofes Lon durch des Edelherrn Godschalk von Versnefelde (Varsseveld) um 1152, welcher sich dann nach Lon nannte, hatte wohl die Gografschaft Lon mit dem Amt auf dem Brahm eine Einheit gebildet, welche dann erbgeteilt wurde. Die Gografschaft Lon wurde in der Folge ein Erblehen des Hochstiftes Münster. Der südliche Teil der Gografschaft verblieb bei der Familie Werenze. In weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zu Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe auch diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262/98) war ein Sohn des Adolf Werence. Zum Gogericht Homborn gehörten die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld, Gemen(später dann auch Südlohn, Gescher). | |||
'''Gogericht | '''Gogericht Gescher'''<br /> | ||
Um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt und in den Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf gekommen. | |||
'''Gogericht | '''Gogericht Stadtlohn'''<br /> | ||
mit Lon, Winterwijk, Aalten, Varsseveld, Zelhem und Hengelo; nach Aufkauf durch den Bischof von Münster wieder mit Homborn vereint und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf | |||
'''Gogericht | '''Gogericht Südlohn'''<br /> | ||
1231 von Stadtlohn abgetrennt und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf. | |||
'''Gogericht | '''Gogericht Ostendorf zu Lippramsdorf'''<br /> | ||
War um 1337 eigenes Kirchspielsgericht, wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familie von Ostendorf / Werence / Bitter. | |||
''' | '''Privatgericht Velen''' (Patrimonialgericht) <br /> | ||
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Bermentvelde, von Velen. | |||
'''Privatgericht | '''Privatgericht Lembeck''' (Patrimonialgericht) <br /> | ||
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Lembeck, von Gemen zu Döring. Es umfaßte ursprünglich die Herrlichkeiten Lembeck, Lippramsdorf und Raesfeld. Auch dieser Bereich wurde geteilt. | |||
'''Privatgericht | '''Privatgericht Ostendorf''' (Patrimonialgericht) <br /> | ||
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familien Bitter, im Erbverfahren von Raesfeldt. <br /> | |||
So bekennen am 06.01.1385 Johann von Lembeck und sein Weib Mechelt von Lembeck, so wie ihre Kinder Godert, Herr Alef, Engelbert, Wessel und Alike, daß das Gericht von Lembeck als Lehen des Stifts Münster im Besitz des Bitter von Raesfeld sei. Es handelt sich dabei um das Gogericht in den Kirchspielen der Herrlichkeiten Lembeck, Raesfeld und Lippramsdorf.<br /> | |||
Verbunden mit dem Haus Ostendorf war die Landfolge in Lippramsdorf und anderen Kirchspielen. | |||
'''Privatgericht | '''Privatgericht Raesfeld''' (Patrimonialgericht)<br /> | ||
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familie Werence, von Gemen, von Raesfeldt. | |||
===== Winterswijk ===== | |||
Das Groß Kirchspiel Winterswijk mit seinen Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld (mit Silvolde) und Dixperlo wurde im 13. Jahrhundert zum Amt auf dem Brahm gerechnet und lag in der Herrlichkeit Bredevoort. Es bildete um 1152 einen eigenen Gogerichtsbezirk, welcher aber Anfang des 14. Jahrhunderts in die Gerichte Winterwijk, Aalten und Dinxperlo zerfallen war. Dazu kam der Gerichtsbezirk "das Land von Gooi", welches aus den Kirchspielen Zelhem und Hengelo gebildet wurde. | |||
===== Im alten Amt Ahaus ===== | |||
'''Gogericht Gerkingloh'''<br /> | |||
Es umfaßte das Kirchspiel Vreden und das Gebiet westlich der Herrschaft Ottenstein. | |||
'''Zum steinernen Kreuz'''<br /> | |||
''' | Dieser Bereich umfaßte die Kirchspiele Wüllen, Wessum und Alstätte mit den beiden Orten Ottenstein und Ahaus. | ||
===== Im Amt Bocholt ===== | |||
'''Gogericht Bocholt''' <br /> | |||
'''Gogericht Bocholt''' | Hierzu gehörten die Kirchspiele Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle/Anholt und die Bauerschaft Suderwick im Kirchspiel Dinxperlo; es war im Besitz der Familie von Dingden. | ||
=== Amtsverwaltung === | === Amtsverwaltung === | ||
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Das '''Amt auf dem Brahm''' umfaßte 1380 die Gerichte von Borken, (Lip-)Ramsdorf, Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)". Zuständig war der bischöfliche Amtshof Reken. | Das '''Amt auf dem Brahm''' umfaßte 1380 die Gerichte von Borken, (Lip-)Ramsdorf, Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)". Zuständig war der bischöfliche Amtshof Reken. | ||
Nach der Willkommenschatzung von 1498 lagen im Amt auf dem Brahm die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden, Hervest, | Nach der [[Willkommenschatzung]] von 1498 lagen im Amt auf dem Brahm die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Altschermbeck, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Weseke und Wulfen. | ||
Zusätzlich kamen später in dem | Zusätzlich kamen später in dem zum Amt Ahaus erweiterterten Verwaltungsbezirk die Kirchspiele Ahaus, Alstätte, Vreden und Wüllen hinzu. | ||
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[[Bild:Karte_Kreis_Recklinghausen.png]] | |||
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=== Kirchspiele und ihre Bauerschaften === | === Kirchspiele und ihre Bauerschaften === | ||
'''Politischer Aufbau des Amtes Ahaus bis 1803''' | '''Politischer Aufbau des Amtes Ahaus bis 1803'''<br /> | ||
Zum Amt Ahaus gehörten vierundzwanzig Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel. Ursprünglich setzte sich das Amt Ahaus aus der ehemaligen Herrschaft Ahaus, dem Amt "Auf dem Bram", der Herrlichkeit Lembeck sowie aus den beiden Patrimonialgerichten Raesfeld und Lippramsdorf zusammen. Die beiden Ämter Ahaus und "Auf dem Bram" wurden endgültig im 16. Jahrhundert verschmolzen. Die zugehörigen Kirchspiele unterstanden ausschließlich fürstlich münsterischen Gerichten. | |||
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zu dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen. | |||
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. | |||
An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf | An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf. Wie Lembeck besaß auch sie wesentliche Hoheitsrechte, darunter die Hochgerichtsbarkeit, Steuerrechte, den Freistuhl in der Kusenhorst, die Landfolge zumindest im Kirchspiel Lippramsdorf und darüber hinaus auch die Koppeljagd im größten Teil des ehemaligen Amtes auf dem Brahm bis hin zum Dorf Heiden, den Wildpferdefang in der Hohen Mark und den Krebsfang im Heubach im Norden von Reken. | ||
Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling. | Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling. | ||
Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte | Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte jedoch zur Pfarrei Borken. | ||
Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen. | Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. [[Minderstadt|Minderstädte]]. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen. | ||
Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften: | Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften: | ||
# Kirchspiel Ahaus mit der Stadt und Bauerschaft Ammeln | |||
# Kirchspiel Alstätte mit den Bauerschaften Dorf, Kirchspiel, Brook, Waldhaus (nach 1679) | |||
# Kirchspiel Altschermbeck mit den Bauerschaften Dorf (Unterbauerschaft Buschhausen), Emmelkamp, Üfte, Rüste | |||
# Kirchspiel Borken mit der Stadt und den Bauerschaften Borkenwirthe, Gemenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Westenborken | |||
# Kirchspiel Erle mit den Bauerschaften Dorf, Oestrich, Westrich | |||
# Kirchspiel Gemen mit den Bauerschaften Wirthe - bis 1700, Gemenwirthe ("binnen Wirthe") ab 1700, Gemenkrückling ("buten Wirthe") ab 1700 | |||
# Kirchspiel Gescher mit den Bauerschaften Büren, Estern, Harwick, Tungerloh – Kapellen, Tungerloh – Pröbsting | |||
# Kirchspiel Heiden mit den Bauerschaften Dorf, Leblich Nordick, Drögen Bockholt | |||
# Kirchspiel Hervest mit den Bauerschaften Dorf Orthöve, Wenge | |||
# Kirchspiel Holsterhausen | |||
# Kirchspiel Lembeck mit den Bauerschaften Dorf, Beck, Stroick, Endeln, Lasthausen, Wessendorf | |||
# Kirchspiel Lippramsdorf mit den Bauerschaften Dorf, Eppendorf, St. Annaberger, Kusenhorst, Freiheit, Greving | |||
# Kirchspiel Raesfeld mit den Bauerschaften Dorf, Dorfbauerschaft | |||
# Kirchspiel Ramsdorf mit den Bauerschaften Bleking, Holthausen, Krückling, Ostendorf | |||
# Kirchspiel Reken mit den Bauerschaften Hülsten, Kirchbauerschaft, Klein Reken, Groß Reken, Middelbauerschaft | |||
# Kirchspiel Rhade | |||
# Kirchspiel Stadtlohn mit dem Wigbold Stadtlohn und den Bauerschaften Almsick, Estern, Hengeler, Hundewick, Wenningfeld, Wessendorf | |||
# Kirchspiel Südlohn mit den Bauerschaften Eschlohn, Nichtern, Unterbauerschaft Oeding | |||
# Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Nordvelen, Waldvelen | |||
# Kirchspiel Vreden mit den Bauerschaften Ammeloe, Ammeloehövener, Doemern, Ellewick, Gaxel, Hörsteloe, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Mast, Wennewick | |||
# Kirchspiel Weseke mit den Bauerschaften Averesch, Graes | |||
# Kirchspiel Wessum Bauerschaften Averesch, Graes | |||
# Kirchspiel Wulfen mit den Bauerschaften Dorf, Dimke, Deuten | |||
# Kirchspiel Wüllen mit den Bauerschaften Barle, Ortwick, Quantwick, Sabstätte. | |||
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete. Die Fürsten [[Salm-Salm]] und [[Salm-Kyrburg]] erhielten die bisher bestehenden Ämter Ahaus und Bocholt. Dies kennzeichnet die Übergangszeit zur vollständigen politischen Neuorganisation. | |||
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete. Die Fürsten [[Salm-Salm]] und [[Salm-Kyrburg]] erhielten die bisher bestehenden Ämter Ahaus und Bocholt. | |||
== Kirchliche Einteilung == | == Kirchliche Einteilung == | ||
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===Archidiakonate === | ===Archidiakonate === | ||
Das ältere '''Archidiakonat Bocholt''' gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte. | Das ältere '''[[Archidiakonat Bocholt]]''' gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen [[Archidiakonat Winterswijck]], was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte. | ||
Zum '''Archidiakonat Winterswick''' gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit einerseits in der Herrschaft Bredevoort. | Zum '''Archidiakonat Winterswick''' gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit <!--einerseits-->in der Herrschaft Bredevoort. | ||
Zum '''Archidiakonat des Domdechanten''' gehörten zeitweilig | Zum '''Archidiakonat des Domdechanten''' gehörten zeitweilig auch die Kirchspiele Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf. | ||
Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 | Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 bis 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 bis 1263 als [[Domthesaurar]] und von 1263 bis 1266 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei. | ||
In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence / Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten. | In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence/Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten. | ||
Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser | Aus der Zeit stammt wohl auch der '''Wer(e)nser Zehnte''', ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken, zu dem Teile des späteren Amtes Ahaus gehörten, unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253/77), welcher der Werence Sippe entstammte. | ||
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor. | Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter: Dülmen, Pfarrkirche St. Victor. | ||
'''Archidiakonat des Domthesaurars''' | '''Archidiakonat des Domthesaurars'''<br /> | ||
Im Norden tangierte das Archidiakonat des Domthesaurars das Kreisgebiet. Es umfaßte 1660 die Kirchspiele Albachten, Alverskirchen, Alstätte, Epe, Gronau, Heek, Leer, Nienborg, Ottenstein, Rhede, Roxel, Vreden, Wessum, Wüllen und in Holland außerdem Aalten, Borculo, Dinxperlo, Groenlo, Hengelo, Lichtenvoorde, Neede, Zilvolden und Varsseveld. | |||
'''Archidiakonat des Vizedomus''' <br /> | |||
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern. | |||
'''Archidiakonat des Vizedomus''' | |||
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, | |||
<!-- oder stattdessen: --> | <!-- oder stattdessen: --> | ||
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=== Datenerfassung von Kirchenbüchern=== | === Datenerfassung von Kirchenbüchern=== | ||
Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Kreis Borken erfaßt. siehe: [[KB-Datenerfassungen/Nordrhein-Westfalen/Kreis_Borken]] | |||
== Erbrecht == | == Erbrecht == | ||
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[ | Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt [[Zutphensches Erbrecht]], auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge [[Kunkellehen]], welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der vier zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees/Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen. | ||
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de) | Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de) | ||
==Archiv== | ==Archiv== | ||
* Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG) | * Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG) | ||
===Gerichtsverfahren=== | ===Gerichtsverfahren=== | ||
* 1806 (RKG) Adl. Landsassen des Amtes Ahaus mit den Städten Vreden und Borken gegen Fürstl. Salm - Kyrburgsche Regierung wg. Ungültigkeit der ohne Zuziehung der Kläger erlassene Stempelverordnung vom 18.02.1804. Darin: Fürstbischöfl. Münstersche Steuerausschreibungen 1567 u. 1569, 1764 - 1796, Auszüge aus Wahlkapitulationen 1679 - 1706 etc. | * 1806 (RKG) Adl. Landsassen des Amtes Ahaus mit den Städten Vreden und Borken gegen Fürstl. Salm - Kyrburgsche Regierung wg. Ungültigkeit der ohne Zuziehung der Kläger erlassene Stempelverordnung vom 18.02.1804. Darin: Fürstbischöfl. Münstersche Steuerausschreibungen 1567 u. 1569, 1764 - 1796, Auszüge aus Wahlkapitulationen 1679 - 1706 etc. | ||
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==Weiterführende Internetlinks== | ==Weiterführende Internetlinks== | ||
Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel. | Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel.<br /> | ||
In het Historisch Centrum Overijssel kunt u antwoorden vinden op vragen over de geschiedenis van Overijssel en Zwolle. http://www.historischcentrumoverijssel.nl | |||
Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers http://www.graafschap-middeleeuwen.nl/algemeen/inhoud.html | |||
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de | Weitere:<br /> | ||
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Version vom 12. August 2005, 13:36 Uhr
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Ahaus
Einleitung
Politische Einteilung
Kirchspiele im Amt Ahaus
Ahaus, Alstätte, Altschermbeck, Borken, Erle, Gemen, Gescher, Heiden, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden, Weseke, Wuellen, Wulfen
Historische Gerichtsbezirke
Die ursprünglichen Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag am Rand des Einflußbereiches der vier Erbbannereien der Bannerherren von Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend waren auch die Wirkungsbereiche der vom alten Reich lehnrührigen Freigrafschaften. Die kirchlichen Gerichte (Sendgerichte) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben.
Im Jahre 1380 wurde das Amt "uppen Braem up desser syt der Rhederbruggen" durch die Gerichtsbezirke Borken, ton Honborn, Ramsdorf, Stadtlohn und Gescher dargestellt. Später kamen die Gerichtsbezirke um Ahaus und Ottenstein mit den Herrlichkeiten dazu und bildeten dann das neue Amt Ahaus.
Freigerichtsbarkeit
Freigrafschaft Heiden
In einer von Hermann Nünning (+1753) zitierten Urkunde soll die westmünsterländische Freigrafschaft Heiden (Heythene) die Kirchspiele Heiden, Ramsdorf, Velen, Reken, Lippramsdorf, Wulfen, Lembeck, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Borken, (Süd- und Stadt-) Lohn, Aalten, Winterswick, Vreden, Streede und Eibergen umfaßt haben.
Am 02.12.1317 versprach Ritter Menso von Heiden (1316-1368) dem Grafen Otto IV. von Ravensberg in Kampfzeiten beizustehen, dafür belehnte dieser ihn und seine Erben nach Lehnsrecht mit dem “comeciam de Heydene”, der Freigrafschaft Heiden, und nahm ihn als seinen Dienstmann auf. Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR).
Im Jahre 1335 übertrug nun Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf.
Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen konnte, kaufte Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab.
Nun belehnte am 16.10.1374 Wilhelm van Jülich, Graf zu Berg und zu Ravensberg als erblicher Lehnsherr dieser Gerichtsbarkeit, den Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf mit der Freigrafschaft der Kirchspiels Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Raesfeld und Erle. Sie reichte bis vor die Tore der Stadt Dorsten.
Freistuhl Kusenhorst
Bei dem Umfang der Freigrafschaft Heiden werden das Kirchspiel Lippramsdorf und der Freistuhl in der Kusenhorst nicht erwähnt. Seine Zugehörigkeit zu einer Freigrafschaft ließ sich bisher nicht nachweisen. Dies Kirchspiel mit seinem Freistuhl und den benachbarten Dingbänken von Wulfen lag in der Schnittstelle der Freigrafschaften Heiden und Merfeld und der Vogtei Haltern. Da auch zwischen der Stadt Haltern und der Bauerschaft Sythen über eine Flurbezeichnung die Lage eines Freistuhls nachweisbar ist, bietet sich über die Vogtei Haltern eine Lösung regelrecht an.
Gogerichtsbarkeit
Ziemlich deutlich erkennen wir die folgenden landesherrlichen Gogerichte:
im Amt auf dem Braem
Gogericht Lon
Der Edelherr Godschalk (1152) oder von Versnevelde (1154 – 1163), auch von Lohn (1170 – 78), später Graf v. Lon, hatte sich nach dem Tod Werners, Bischof von Münster (1132- 1151) in den Besitz des Schlosses zu Lon eingedrängt, unter dem Vorwandt, damit belehnt zu sein. Bischof Friederich (1152 / 1168) zwang aber in einem Vergleich mit Godschalk 1152 diesen, auf den bischöflichen Hofdienst zu verzichten und anerkannte sein Landrichteramt (Regime populare) in den sechs Kirchspielen Lon, Winterswijck, Aladnon, Versnefelde, Selehem und Hengeld.
Gogericht Homborn
Vor der Machtergreifung des bischöflichen Haupthofes Lon durch des Edelherrn Godschalk von Versnefelde (Varsseveld) um 1152, welcher sich dann nach Lon nannte, hatte wohl die Gografschaft Lon mit dem Amt auf dem Brahm eine Einheit gebildet, welche dann erbgeteilt wurde. Die Gografschaft Lon wurde in der Folge ein Erblehen des Hochstiftes Münster. Der südliche Teil der Gografschaft verblieb bei der Familie Werenze. In weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zu Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe auch diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262/98) war ein Sohn des Adolf Werence. Zum Gogericht Homborn gehörten die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld, Gemen(später dann auch Südlohn, Gescher).
Gogericht Gescher
Um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt und in den Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf gekommen.
Gogericht Stadtlohn
mit Lon, Winterwijk, Aalten, Varsseveld, Zelhem und Hengelo; nach Aufkauf durch den Bischof von Münster wieder mit Homborn vereint und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf
Gogericht Südlohn
1231 von Stadtlohn abgetrennt und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf.
Gogericht Ostendorf zu Lippramsdorf
War um 1337 eigenes Kirchspielsgericht, wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familie von Ostendorf / Werence / Bitter.
Privatgericht Velen (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Bermentvelde, von Velen.
Privatgericht Lembeck (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Lembeck, von Gemen zu Döring. Es umfaßte ursprünglich die Herrlichkeiten Lembeck, Lippramsdorf und Raesfeld. Auch dieser Bereich wurde geteilt.
Privatgericht Ostendorf (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familien Bitter, im Erbverfahren von Raesfeldt.
So bekennen am 06.01.1385 Johann von Lembeck und sein Weib Mechelt von Lembeck, so wie ihre Kinder Godert, Herr Alef, Engelbert, Wessel und Alike, daß das Gericht von Lembeck als Lehen des Stifts Münster im Besitz des Bitter von Raesfeld sei. Es handelt sich dabei um das Gogericht in den Kirchspielen der Herrlichkeiten Lembeck, Raesfeld und Lippramsdorf.
Verbunden mit dem Haus Ostendorf war die Landfolge in Lippramsdorf und anderen Kirchspielen.
Privatgericht Raesfeld (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familie Werence, von Gemen, von Raesfeldt.
Winterswijk
Das Groß Kirchspiel Winterswijk mit seinen Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld (mit Silvolde) und Dixperlo wurde im 13. Jahrhundert zum Amt auf dem Brahm gerechnet und lag in der Herrlichkeit Bredevoort. Es bildete um 1152 einen eigenen Gogerichtsbezirk, welcher aber Anfang des 14. Jahrhunderts in die Gerichte Winterwijk, Aalten und Dinxperlo zerfallen war. Dazu kam der Gerichtsbezirk "das Land von Gooi", welches aus den Kirchspielen Zelhem und Hengelo gebildet wurde.
Im alten Amt Ahaus
Gogericht Gerkingloh
Es umfaßte das Kirchspiel Vreden und das Gebiet westlich der Herrschaft Ottenstein.
Zum steinernen Kreuz
Dieser Bereich umfaßte die Kirchspiele Wüllen, Wessum und Alstätte mit den beiden Orten Ottenstein und Ahaus.
Im Amt Bocholt
Gogericht Bocholt
Hierzu gehörten die Kirchspiele Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle/Anholt und die Bauerschaft Suderwick im Kirchspiel Dinxperlo; es war im Besitz der Familie von Dingden.
Amtsverwaltung
Das Amt auf dem Brahm umfaßte 1380 die Gerichte von Borken, (Lip-)Ramsdorf, Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)". Zuständig war der bischöfliche Amtshof Reken.
Nach der Willkommenschatzung von 1498 lagen im Amt auf dem Brahm die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Altschermbeck, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Weseke und Wulfen.
Zusätzlich kamen später in dem zum Amt Ahaus erweiterterten Verwaltungsbezirk die Kirchspiele Ahaus, Alstätte, Vreden und Wüllen hinzu.
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Politischer Aufbau des Amtes Ahaus bis 1803
Zum Amt Ahaus gehörten vierundzwanzig Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel. Ursprünglich setzte sich das Amt Ahaus aus der ehemaligen Herrschaft Ahaus, dem Amt "Auf dem Bram", der Herrlichkeit Lembeck sowie aus den beiden Patrimonialgerichten Raesfeld und Lippramsdorf zusammen. Die beiden Ämter Ahaus und "Auf dem Bram" wurden endgültig im 16. Jahrhundert verschmolzen. Die zugehörigen Kirchspiele unterstanden ausschließlich fürstlich münsterischen Gerichten.
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zu dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen.
An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf. Wie Lembeck besaß auch sie wesentliche Hoheitsrechte, darunter die Hochgerichtsbarkeit, Steuerrechte, den Freistuhl in der Kusenhorst, die Landfolge zumindest im Kirchspiel Lippramsdorf und darüber hinaus auch die Koppeljagd im größten Teil des ehemaligen Amtes auf dem Brahm bis hin zum Dorf Heiden, den Wildpferdefang in der Hohen Mark und den Krebsfang im Heubach im Norden von Reken.
Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling.
Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte jedoch zur Pfarrei Borken.
Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen.
Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:
- Kirchspiel Ahaus mit der Stadt und Bauerschaft Ammeln
- Kirchspiel Alstätte mit den Bauerschaften Dorf, Kirchspiel, Brook, Waldhaus (nach 1679)
- Kirchspiel Altschermbeck mit den Bauerschaften Dorf (Unterbauerschaft Buschhausen), Emmelkamp, Üfte, Rüste
- Kirchspiel Borken mit der Stadt und den Bauerschaften Borkenwirthe, Gemenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Westenborken
- Kirchspiel Erle mit den Bauerschaften Dorf, Oestrich, Westrich
- Kirchspiel Gemen mit den Bauerschaften Wirthe - bis 1700, Gemenwirthe ("binnen Wirthe") ab 1700, Gemenkrückling ("buten Wirthe") ab 1700
- Kirchspiel Gescher mit den Bauerschaften Büren, Estern, Harwick, Tungerloh – Kapellen, Tungerloh – Pröbsting
- Kirchspiel Heiden mit den Bauerschaften Dorf, Leblich Nordick, Drögen Bockholt
- Kirchspiel Hervest mit den Bauerschaften Dorf Orthöve, Wenge
- Kirchspiel Holsterhausen
- Kirchspiel Lembeck mit den Bauerschaften Dorf, Beck, Stroick, Endeln, Lasthausen, Wessendorf
- Kirchspiel Lippramsdorf mit den Bauerschaften Dorf, Eppendorf, St. Annaberger, Kusenhorst, Freiheit, Greving
- Kirchspiel Raesfeld mit den Bauerschaften Dorf, Dorfbauerschaft
- Kirchspiel Ramsdorf mit den Bauerschaften Bleking, Holthausen, Krückling, Ostendorf
- Kirchspiel Reken mit den Bauerschaften Hülsten, Kirchbauerschaft, Klein Reken, Groß Reken, Middelbauerschaft
- Kirchspiel Rhade
- Kirchspiel Stadtlohn mit dem Wigbold Stadtlohn und den Bauerschaften Almsick, Estern, Hengeler, Hundewick, Wenningfeld, Wessendorf
- Kirchspiel Südlohn mit den Bauerschaften Eschlohn, Nichtern, Unterbauerschaft Oeding
- Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Nordvelen, Waldvelen
- Kirchspiel Vreden mit den Bauerschaften Ammeloe, Ammeloehövener, Doemern, Ellewick, Gaxel, Hörsteloe, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Mast, Wennewick
- Kirchspiel Weseke mit den Bauerschaften Averesch, Graes
- Kirchspiel Wessum Bauerschaften Averesch, Graes
- Kirchspiel Wulfen mit den Bauerschaften Dorf, Dimke, Deuten
- Kirchspiel Wüllen mit den Bauerschaften Barle, Ortwick, Quantwick, Sabstätte.
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete. Die Fürsten Salm-Salm und Salm-Kyrburg erhielten die bisher bestehenden Ämter Ahaus und Bocholt. Dies kennzeichnet die Übergangszeit zur vollständigen politischen Neuorganisation.
Kirchliche Einteilung
Archidiakonate
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.
Zum Archidiakonat Winterswick gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit in der Herrschaft Bredevoort.
Zum Archidiakonat des Domdechanten gehörten zeitweilig auch die Kirchspiele Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf.
Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 bis 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 bis 1263 als Domthesaurar und von 1263 bis 1266 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei.
In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence/Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten.
Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser Zehnte, ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken, zu dem Teile des späteren Amtes Ahaus gehörten, unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253/77), welcher der Werence Sippe entstammte.
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter: Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.
Archidiakonat des Domthesaurars
Im Norden tangierte das Archidiakonat des Domthesaurars das Kreisgebiet. Es umfaßte 1660 die Kirchspiele Albachten, Alverskirchen, Alstätte, Epe, Gronau, Heek, Leer, Nienborg, Ottenstein, Rhede, Roxel, Vreden, Wessum, Wüllen und in Holland außerdem Aalten, Borculo, Dinxperlo, Groenlo, Hengelo, Lichtenvoorde, Neede, Zilvolden und Varsseveld.
Archidiakonat des Vizedomus
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern.
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Kreis Borken erfaßt. siehe: KB-Datenerfassungen/Nordrhein-Westfalen/Kreis_Borken
Erbrecht
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt Zutphensches Erbrecht, auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge Kunkellehen, welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der vier zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees/Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de)
Archiv
- Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG)
Gerichtsverfahren
- 1806 (RKG) Adl. Landsassen des Amtes Ahaus mit den Städten Vreden und Borken gegen Fürstl. Salm - Kyrburgsche Regierung wg. Ungültigkeit der ohne Zuziehung der Kläger erlassene Stempelverordnung vom 18.02.1804. Darin: Fürstbischöfl. Münstersche Steuerausschreibungen 1567 u. 1569, 1764 - 1796, Auszüge aus Wahlkapitulationen 1679 - 1706 etc.
Bibliografie
Geschichte
Die Geschichte des Kreises Borken als Folgeinstitution der Ämter Ahaus und Bocholt ist unter dem Artikel Kreis Borken ausführlich dargestellt.
Weiterführende Internetlinks
Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel.
In het Historisch Centrum Overijssel kunt u antwoorden vinden op vragen over de geschiedenis van Overijssel en Zwolle. http://www.historischcentrumoverijssel.nl
Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers http://www.graafschap-middeleeuwen.nl/algemeen/inhoud.html
Weitere:
- Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens http://www.cbg.nl
- Heraldry on the Internet / James P. Wolf http://digiserve.com/heraldry
- INTERNATIONAL CIVIC ARMS http://www.ngw.nl
- Webgeschichte:
- Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de