Grafschaft Wittgenstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Sie mußten ihre Güter den Grafen von Nassau-Dillenburg zu Lehen auftragen und schlossen deshalb 1436 eine Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Hessen, denen sie 1439 ihre Güter zu Lehen auftrugen. | Sie mußten ihre Güter den Grafen von [[Nassau-Dillenburg]] zu Lehen auftragen und schlossen deshalb 1436 eine Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Hessen, denen sie 1439 ihre Güter zu Lehen auftrugen. | ||
"Georg von Seyne Graf zu Wydechinsteyn" nannte sich 1436 auch "Herr zu Homberg". | "Georg von Seyne Graf zu Wydechinsteyn" nannte sich 1436 auch "Herr zu Homberg". |
Version vom 3. November 2007, 21:12 Uhr
Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Oberrheinischer Reichskreis > Wetterauisches Reichsgrafenkollegium > Grafschaft Wittgenstein
Grafschaft Wittgenstein
- 1174 Erwähnung der Burg „Widechinstein“ bei Laasphe.
Familie von Wittgenstein
Nach ihrer Burg Wittgenstein nannten sich die Grafen von Wittgenstein denen ab 1258 teilweise, ab 1322 insgesamt auch Berleburg gehörte.
Familie von Battenberg
1234/8 erwarb das Erzstift Mainz die Hälfte der Güter der kurz zuvor abgeteilten Linie Battenberg, die es aber 1461/3 an Hessen verlor.
Lehnsherr Erzstift Köln
Die Linie Wittgenstein unterstellte sich 1295 der Lehnshoheit des Erzbischofs von Köln. Nach dem Erlöschen der Hauptlinie im Mannesstamm 1357/8 fiel der größte Teil der Grafschaft mit der Burg Wittgenstein an die Grafen von Sponheim, die sich Grafen von Sayn und seitdem Grafen von Sayn und Wittgenstein nannten.
Lehnsherr Landgrafen von Hessen
Sie mußten ihre Güter den Grafen von Nassau-Dillenburg zu Lehen auftragen und schlossen deshalb 1436 eine Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Hessen, denen sie 1439 ihre Güter zu Lehen auftrugen.
"Georg von Seyne Graf zu Wydechinsteyn" nannte sich 1436 auch "Herr zu Homberg".
Reformation
Schon früh wurde die Reformation eingeführt und in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in das reformierte Bekenntnis überführt.
Erbteilung
1603 wurde die zum oberrheinischen Reichskreis und zum wetterauischen Reichsgrafenkollegium zählende Grafschaft in das nördliche Sayn-Wittgenstein-Berleburg und das südliche Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein geteilt.
Reichsfürsten
1792 wurden die Grafen zu Reichsfürsten erhoben.
Landesherren
- 1806 fielen beide Fürstentümer an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt
- 1816 kamen beide Fürstentümer an Preußen (Provinz Westfalen) womit ihr Gebiet 1946 an Nordrhein-Westfalen fiel.
Betroffene Familien
Sayn: Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Sayn-Wittgenstein-Sayn.
Bibliografie
- Wrede, G., Territorialgeschichte der Graf¬schaft Wittgenstein, 1927
- Gensicke, H.. Landesgeschichte des Westerwaldes. 1958
- Hartnack, W., Das Wittgensteiner Landrecht, 1960
- Wittgenstein, herausgegeben von Krämer, F., Bd. 1-2, 1965.