Amt Marsberg: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==

Version vom 2. Juni 2007, 20:59 Uhr

Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Arnsberg > Kreis Brilon > Amt Marsberg

Geschichte

Das Herzogtum Westfalen ist mit Napoleon untergegangen, die bis dahin geltende Verfassung, die Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Landesherren waren erledigt. Neuer Landesherr in Westfalen wurde das Großherzogtum Hessen, es richtete die Provinz Westfalen ein.

Hessisches Amt Marsberg (1803-1816)

Das Amt Marsberg (oder Stadtberge) wird über die Stadt Marsberg hinaus durch das Bredelarische Gericht Giershagen, den Ort Bredelar, das Dorf Madfeld und die Patrimonialgerichte Padberg und Canstein erweitert. Amtssitz ist die Stadt Marsberg (oder Stadtberge).

Die Ämter überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter").

Justizamtmann

  • 1807 Justizamtmann ist Joseph Schulte.

Archiv

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Kreis Brilon
    • Zwei Verzeichnisse der 1818 an die landrätliche Behörde in Brilon abgegebenen Verwaltungsakten des Justizamts haben sich in den Akten Kreis Brilon, Landratsamt A Fach 298 Nr. 1 Bl. 12 ff. erhalten.
  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand Amt Marsberg
    • Umfang: 65 Aktenstücke. Darin: Verordnungen, Übergabe an Preußen, Kommunalgüter, Kommunalbedürfnisse, Kommunalhaushalt, Vorschriften für die Schultheißen, Verhältnisse der Patrimonialgerichte Canstein und Padberg, Kommunalforstwesen, Aufhebung der Kolonatverhältnisse, Weidegeld, Aufhebung der Stifter im Königreich Westfalen, Pfarr- und Kircheneinkommen, Kirchen-, Schul- und Armenrechnungswesen, Kriegslasten (1809), Kriegsverhältnisse (1813/14), politische Lage (1813); Vermögen und Haushalt der Gemeinden Borntosten, Erlinghausen, Giershagen, Heddinghausen, Leitmar, Obermarsberg und Niedermarsberg, Udorf; Schule, Juden und Kirchhof zu Madfeld, Verfassung der Stadt Marsberg, Irren- und Krankenanstalt, Apotheke und Wasenmeisterei ebenda; Brücken über Diemel und Glinde, Zehntabgabe der Gemeinde Padberg; Amtsarzt (auch Gutachten), Armenversorgung, Hebammenwesen, Kurpfuscherei, Impfungen, Ernährungspolizei.

Preußisches Amt

15. Juli 1816 Übernahme des Herzogtums Westfalen von Hessen-Darmstadt in Arnsberg durch den preussischen Oberpräsidenten von Vincke. Der Kreis Brilon trat mit dem 01.07.1817 ins Leben, als der zuständige Landrat zu seiner Leitung berufen wurde. Die Provinz Westfalen wurde danach nach preußischem Recht gegründet, als Unterbehörden wurden umgehend Kreise, Bürgermeistereien (Ämter) und Kirchspiele/Schultheißbezirke (Gemeinden) eingebunden.

Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Marsberg gehen am 15. April 1817 auf das neu eingerichtete Landratsamt Brilon über. Die Zuständigkeit des Amtes beschränkt sich nur noch auf die Rechtspflege.

Kirchspiele 01.01.1819

Grundlage der Gemeindebildung im Amt Marsberg (oder Amt Stadtberge) waren die Schultheißenbezirke: Stadt Obermarsberg, Niedermarsberg, Beringhausen, Canstein, Erlinghausen, Giershagen Heddinghausen, Leitmar, Madfeld, Padberg und Udorf

Bürgermeisterei Marsberg 1832/35

  • Bürgermeisterei (Amt) Marsberg: 6.417 Einwohner, davon
    • Stadt Niedermarsberg: 1.602 Einwohner
    • Stadt Obermarsberg: 1.092 Einwohner
    • Bauerschaft Erlinghausen: 363 Einwohner
    • Kirchspiel Behringhausene: 1.222 Einwohner
    • Kirchspiel Giershagene: 810 Einwohner
    • Kirchspiel Heddinghausene: 1.328 Einwohner
      • Bürgermeister: Friedr. Hattermann zu Niedermarsberg
      • Beigeordneter: Hospitaldirector Dr. Ruer zu Niedermarsberg
      • Beigeordneter: Oberrentmeister Calaminus zu Canstein
      • Stadtrentmeister zu Niedermarsberg: Georg Klocke, Kommunalempfänger der Landgemeinden
      • Stadtrentmeister zu Obermarsberg: Friedr. Biermann

Neubildung des Amtes Marsberg

  • 31. 10.1841 Landgemeindeordnung: Neubildung von Landgemeinden (Voraussetzung: eigener Etat oder eigene Abteilung im Etat) und von Ämtern (meist dem entsprechend) seit 1843 Bürgermeistereien. 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt.

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