Reichsritterschaft (GOV): Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Reichsritterschaft''' war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|reichsunmittelbaren]] niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. | Die '''[[Reichsritterschaft]]''' war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|reichsunmittelbaren]] niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch selbst [[Reichsstand|Reichsstandschaft]] und damit im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Die Territorialstaatlichkeit ihrer Mitglieder wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei [[Ritterkreis|Ritterkreisen]] ('''Schwaben''', '''Franken''', '''am Rhein''') bestand. Diese Kreise waren in 14 [[Ritterkanton|Ritterkantone]] unterteilt. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 04:49 Uhr
Reichsritterschaft ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Reichsritterschaft (Begriffsklärung). |
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Der Begriff
Die Reichsritterschaft war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen reichsunmittelbaren niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch selbst Reichsstandschaft und damit im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Die Territorialstaatlichkeit ihrer Mitglieder wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei Ritterkreisen (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 Ritterkantone unterteilt.
Die Reichsritterschaft des Niederelsass gehörte keinem der drei anderen Ritterkreise an und verband sich erst im 17. Jahrhundert formell mit diesen. Sie geriet nach dem Dreißigjährigen Krieg zunehmend unter den Einfluss der französischen Könige, behielt aber etliche Sonderrechte und eine beanspruchte formale Bindung an das Reich bei. Im Zuge der französischen Revolution ab 1789 wurde beides endgültig beseitigt.
Die Mitglieder der Reichsritterschaft gehörten nicht den verschiedenen Reichskreisen an.
Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien (ab 1803 zunächst vielfach widerrechtlich, 1806 endgültig) zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern. [1].
GOV-Objekttyp
177 - Reichsritterschaft - siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichsritterschaft,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <Gov_Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) ...,
Besonderheiten
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982, Bd. 20 - "Reichsritterschaft"
- Kurt Andermann, Reichsritterschaft, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft> (26.04.2016)
- Artikel Reichsritterschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.