Nassau: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Politische Einteilung ===
=== Politische Einteilung ===
==== Ämter ====
==== Ämter ====
Das Herzogtum Nassau war seit dem 4. April 1816 in 28 Ämter eingeteilt. Am 4. April 1849 wurden die Ämter aufgelöst und 10 Verwaltungsbezirke (Kreise) gebildet, die bereits am 1. Oktober 1854 mit der Wiederherstellung der 28 vormaligen Ämter wieder aufgelöst wurden.
Das Herzogtum Nassau war seit dem 4. April 1816 in 28 Ämter eingeteilt. Am 4. April 1849 wurden die Ämter aufgelöst und 11 Kreisämter gebildet, die bereits am 1. Oktober 1854 mit der Wiederherstellung der 28 vormaligen Ämter wieder aufgelöst wurden.
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==== Kreise (1849-1854) ====
==== Kreisämter (1849-1854) ====
Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts kam es wie im benachbarten Großherzogtum Hessen zu einer kurzzeitigen Verwaltungsreform. Gemäß dem Gesetz vom 4. April 1849 wurden am 1. Juli 1849 die Rechtsprechung und Verwaltung auf der untersten Ebene getrennt. Die Verwaltung übernahmen 10 neu geschaffene Kreisämter, die Ämter wurden als Justizämter reine Gerichte der ersten Instanz. Bereits am 1. Oktober 1854 wurde die Reform mit der Abschaffung der Kreisämter wieder rückgängig gemacht und die bisherigen Ämter wiederhergestellt.
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 23:09 Uhr

Disambiguation notice Nassau ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Nassau (Begriffsklärung).


Dieser Artikel behandelt das Herzogtum Nassau (1806-1866, heute Teil von Hessen und Rheinland-Pfalz) und seine Vorgängerstaaten.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Nassau

Politische Einteilung

Ämter

Das Herzogtum Nassau war seit dem 4. April 1816 in 28 Ämter eingeteilt. Am 4. April 1849 wurden die Ämter aufgelöst und 11 Kreisämter gebildet, die bereits am 1. Oktober 1854 mit der Wiederherstellung der 28 vormaligen Ämter wieder aufgelöst wurden.

Ämter des Herzogtums Nassau (1816-1849 und 1854-1866)

Braubach | Dillenburg | Diez | Eltville | Hachenburg | Hadamar | Herborn | Hochheim | Höchst | Idstein | Königstein | Langen-Schwalbach | Limburg | Marienberg | Montabaur | Nassau | Nastätten | Rennerod | Rüdesheim | Runkel | St. Goarshausen | Selters | Usingen | Wallmerod (bis 1831 Meudt) | Wehen | Weilburg | Wiesbaden

Kreisämter (1849-1854)

Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts kam es wie im benachbarten Großherzogtum Hessen zu einer kurzzeitigen Verwaltungsreform. Gemäß dem Gesetz vom 4. April 1849 wurden am 1. Juli 1849 die Rechtsprechung und Verwaltung auf der untersten Ebene getrennt. Die Verwaltung übernahmen 10 neu geschaffene Kreisämter, die Ämter wurden als Justizämter reine Gerichte der ersten Instanz. Bereits am 1. Oktober 1854 wurde die Reform mit der Abschaffung der Kreisämter wieder rückgängig gemacht und die bisherigen Ämter wiederhergestellt.

Kreisämter des Herzogtums Nassau (1849-1854)

Hachenburg | Hadamar | Herborn | Höchst | Idstein | Langen-Schwalbach | Limburg | Nassau | Reichelsheim | Rüdesheim | Wiesbaden

Kirchliche Einteilung

Evangelische Kirche

Aus der preußischen Wochenzeitung Provinzial-Correspondenz:

Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen Landestheilen
hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.
[...]
In Nassau ist seit 1817 die Union eingeführt. Die kirchliche Verwaltung sowohl in Betreff der inneren, wie der äußeren Angelegenheiten befand sich bisher fast ausschließlich in der Hand der Staatsbehörden (Landes-Regierung und Ministerium); der evangelische Landesbischof hatte eine Stellung ähnlich der eines preußischen General-Superintendenten und eines Rathes in den genannten Behörden. Ein im Jahre 1851 errichteter »Kirchensenat«, welcher eine begutachtende Stellung in den eigentlichen inneren Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung einnehmen sollte, ist nicht zu rechtem Leben und Wirken gediehen.
[...]
Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen anzubahnen.

(aus: No. 43. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 23. Oktober 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)

Geschichte

Annexikon 1866 durch Preußen

1866 hatte Preußen das Herzogtum Nassau, Kurhessen und die freie Stadt Frankfurt annektiert. 1867 wurde aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau, der ehemaligen freien Stadt Frankfurt und einigen zuvor hessen-darmstädtischen Gebieten der preußische Regierungsbezirk Wiesbaden gebildet.


Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

Historische Gesellschaften

  • Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung (gegründet 1812).
  • Es ist der älteste noch existierende Geschichtsverein dieser Art in Deutschland.

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Ortslexika und Karten

Ortslexika

Karten

Weblinks

Weitere Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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