Gericht Rheda: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Westfalen: Suche in Zeitschienen|Zeitschiene vor 1803]]==
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===Frühere Gerichtsbarkeit im [[Fürstbistum Münster]]===
===Früheres [[Gerichtswesen (Fürstbistum Münster)]]===
Vor Beendigung der  Landesherrschaft  des  [[Fürstbistum Münster|Fürstbistums Münster]] führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.
Vor Beendigung der  Landesherrschaft  des  [[Fürstbistum Münster|Fürstbistums Münster]] führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.


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==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==
==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==
===Französische Zeit===
===Französische Zeit===
Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgerich|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgericht|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.


* 1807 durch den Frieden von Tilsit an das  [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hamm]], [[Kanton Rheda]], darin  
* 1807 durch den Frieden von Tilsit an das  [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hamm]], [[Kanton Rheda]], darin  
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[[Kategorie:Gericht Regierungsbezirk Münster|Rheda]]
[[Kategorie:Gericht in der Provinz Westfalen|Rheda]] 
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Aktuelle Version vom 9. September 2023, 21:37 Uhr

Historisch: Aus der Erbschaft des Edelherrn Widukind von Rheda, Vogt des Klosters Freckenhorst (Ende 12. Jh.) kam die Herrschaft Rheda an die Edelherren zur Lippe. 1365-1491 zwischen Tecklenburg und Lippe strittig, dann Aufgabe der lippischen Ansprüche. Die Grafen zu Bentheim-Tecklenburg seit 1565 Landesherren.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Minden > Kreis Wiedenbrück > Bürgermeisterei Rheda > Gericht Rheda

Zeitschiene vor 1803

Früheres Gerichtswesen (Fürstbistum Münster)

Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.

Übersicht der Jurisdiktion

Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
des Gerichtes
Gerichtsherr Gerichtsbezirk Ablageort
Aktenarchiv
46 Gogericht Oelde Landesherr
Fürstbistum Münster
ein Teil des Kirchspiels Lette in der Grafschaft Rheda gelegen Oelde
Warendorf
Rheda

Landes- und standesherrliche gesetzliche Grundlagen

Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind

Zeitschiene nach 1802

Französische Zeit

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

Preußische Gerichtsbarkeit

Land- und Stadtgericht Rheda

  • 1815 Land- und Stadtgericht Rheda; 1821/34 umgewandelt in das standesherrliche Fürstlich Bentheim-Tecklenburgische Gericht der Herrschaft Rheda.

Bereich

Richter

  • 1826 Land- und Stadtrichter: Regenherz

Kreisgericht Rheda

1849 Kreisgerichtskommission des Kreisgerichts Bielefeld; 1879 aufgelöst.

Amtsgericht Rheda

1879 Gründung Amtsgericht Rheda, 1932 aufgelöst; danach zuständig Amtsgericht Wiedenbrück, nach der kommunalen Neugliederung 1970 Zusammenlegung mit dem Amtsgericht Wiedenbrück und Umbenennung in Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück.

Fußnoten

  1. Quelle: Adreßbuch für den Regierungsbezirk Minden auf das Jahr 1826 (J. Wesener, Paderborn, Arnsberg 1826)

Archiv

Weblinks

Offizielle Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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