Entwicklung des Gerichtswesens in Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Napoleonische Gerichtsreformen===
===Napoleonische Gerichtsreformen===
Im Gro­ßher­zog­tum Berg trat 1810 gleich­falls das Na­po­leo­ni­sche Ge­setz­buch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die fran­zö­si­sche Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on wur­de mit De­kret vom 17.12.1811 ver­ab­schie­det und 1812 eben­so wie die Zi­vil­pro­zess­ord­nung und das Han­dels­ge­setz­buch ein­ge­führt. Der ent­spre­chen­de Ap­pel­la­ti­ons­ge­richts­hof wur­de in Düs­sel­dorf eta­bliert. Ihm über­ge­ord­net war eben­falls der Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Pa­ris.
Im Gro­ßher­zog­tum Berg trat 1810 gleich­falls das Na­po­leo­ni­sche Ge­setz­buch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die fran­zö­si­sche Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on wur­de mit De­kret vom 17.12.1811 ver­ab­schie­det und 1812 eben­so wie die Zi­vil­pro­zess­ord­nung und das Han­dels­ge­setz­buch ein­ge­führt. Der ent­spre­chen­de Ap­pel­la­ti­ons­ge­richts­hof wur­de in Düs­sel­dorf eta­bliert. Ihm über­ge­ord­net war eben­falls der Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Pa­ris.
* [[Friedensgericht (Kanton)]]
 
===Preußische Justizreform===
===Preußische Justizreform===
Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht.
Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht.

Version vom 13. Mai 2023, 15:14 Uhr

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Gerichtswesen in Stadt und Land

Die historische Entwicklung von Gerichtsstätten in Westfalen reicht zurück bis ins Mittelalter. Zu dieser Zeit wurden Gerichte in der Regel von den Grundherren oder der Kirche gehalten.

Städtische Gerichte

Mit der Entstehung der Städte und der damit einhergehenden Verbreitung des Stadtrechts wurden auch in Westfalen Gerichte in den Städten eingerichtet. Diese Gerichte waren oft eigenständige Institutionen mit eigenen Rechtsprechungs- und Verwaltungsbefugnissen.

Weiterentwicklung

Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Gerichte in Westfalen weiterentwickelt und verfeinert. Wichtige Meilensteine in der Geschichte der Gerichtsbarkeit waren die Einführung des Kodex Maximilianeus Bavariae im 16. Jahrhundert, der die Rechtsprechung in Bayern vereinheitlichte und damit auch in Westfalen eine einheitlichere Gerichtsbarkeit schuf.

Napoleonische Gerichtsreformen

Im Gro­ßher­zog­tum Berg trat 1810 gleich­falls das Na­po­leo­ni­sche Ge­setz­buch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die fran­zö­si­sche Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on wur­de mit De­kret vom 17.12.1811 ver­ab­schie­det und 1812 eben­so wie die Zi­vil­pro­zess­ord­nung und das Han­dels­ge­setz­buch ein­ge­führt. Der ent­spre­chen­de Ap­pel­la­ti­ons­ge­richts­hof wur­de in Düs­sel­dorf eta­bliert. Ihm über­ge­ord­net war eben­falls der Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Pa­ris.

Preußische Justizreform

Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht.

Gerichte im Nationalsozialismus

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auch in Westfalen zahlreiche Sondergerichte eingerichtet, die politisch motivierte Verurteilungen und Urteile fällten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Gerichtsbarkeit in Westfalen im Rahmen der Entnazifizierung neu organisiert und demokratisiert.

Gerichtswesen im 21. Jahrhundert

Heute gibt es in Westfalen eine Vielzahl von Gerichten, darunter Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diese Gerichte sind in der Regel für bestimmte Bereiche zuständig, zum Beispiel für Zivil- oder Strafsachen. Darüber hinaus gibt es auch Verwaltungsgerichte und Arbeitsgerichte, die für spezielle Rechtsbereiche zuständig sind. Insgesamt lässt sich sagen, dass die historische Entwicklung von Gerichtsstätten in Westfalen eng mit der Entwicklung des Rechts und der Gesellschaft in der Region verbunden ist. Die Gerichte haben im Laufe der Jahrhunderte wichtige Entwicklungen durchgemacht und sind heute ein wichtiger Bestandteil der modernen Justiz in Westfalen.