Entwicklung des Gerichtswesens in Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
===Napoleonische Gerichtsreformen=== | ===Napoleonische Gerichtsreformen=== | ||
Im Großherzogtum Berg trat 1810 gleichfalls das Napoleonische Gesetzbuch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die französische Gerichtsorganisation wurde mit Dekret vom 17.12.1811 verabschiedet und 1812 ebenso wie die Zivilprozessordnung und das Handelsgesetzbuch eingeführt. Der entsprechende Appellationsgerichtshof wurde in Düsseldorf etabliert. Ihm übergeordnet war ebenfalls der Kassationsgerichtshof in Paris. | Im Großherzogtum Berg trat 1810 gleichfalls das Napoleonische Gesetzbuch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die französische Gerichtsorganisation wurde mit Dekret vom 17.12.1811 verabschiedet und 1812 ebenso wie die Zivilprozessordnung und das Handelsgesetzbuch eingeführt. Der entsprechende Appellationsgerichtshof wurde in Düsseldorf etabliert. Ihm übergeordnet war ebenfalls der Kassationsgerichtshof in Paris. | ||
* [[Friedensgericht (Kanton)]] | |||
===Preußische Justizreform=== | ===Preußische Justizreform=== | ||
Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht. | Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht. |
Version vom 13. Mai 2023, 15:14 Uhr
Hierarchie:
Familienforschung > Informelles Lernen > Lebensumstände > - Portal:Westfalen-Lippe > Entwicklung des Gerichtswesens in Westfalen
Gerichtswesen in Stadt und Land
Die historische Entwicklung von Gerichtsstätten in Westfalen reicht zurück bis ins Mittelalter. Zu dieser Zeit wurden Gerichte in der Regel von den Grundherren oder der Kirche gehalten.
Städtische Gerichte
Mit der Entstehung der Städte und der damit einhergehenden Verbreitung des Stadtrechts wurden auch in Westfalen Gerichte in den Städten eingerichtet. Diese Gerichte waren oft eigenständige Institutionen mit eigenen Rechtsprechungs- und Verwaltungsbefugnissen.
Weiterentwicklung
Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Gerichte in Westfalen weiterentwickelt und verfeinert. Wichtige Meilensteine in der Geschichte der Gerichtsbarkeit waren die Einführung des Kodex Maximilianeus Bavariae im 16. Jahrhundert, der die Rechtsprechung in Bayern vereinheitlichte und damit auch in Westfalen eine einheitlichere Gerichtsbarkeit schuf.
Napoleonische Gerichtsreformen
Im Großherzogtum Berg trat 1810 gleichfalls das Napoleonische Gesetzbuch in Kraft, ebenso im Königreich Westfalen im weslichen Münsterland, dem Emsland un bis zur Elbmündung. Die französische Gerichtsorganisation wurde mit Dekret vom 17.12.1811 verabschiedet und 1812 ebenso wie die Zivilprozessordnung und das Handelsgesetzbuch eingeführt. Der entsprechende Appellationsgerichtshof wurde in Düsseldorf etabliert. Ihm übergeordnet war ebenfalls der Kassationsgerichtshof in Paris.
Preußische Justizreform
Im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsbarkeit dann im Rahmen der preußischen Justizreform neu organisiert und vereinheitlicht.
- Amtsgericht Ahaus
- Amtsgericht Ahlen
- Amtsgericht Bevergern
- Amtsgericht Bocholt
- Amtsgericht Borken
- Amtsgericht Coesfeld
- Amtsgericht Dorsten
- Amtsgericht Dülmen
- Land- und Stadtgericht Horstmar
- Amtsgericht Ibbenbüren
- Amtsgericht Lüdinghausen
- Amtsgericht Münster
- Amtsgericht Oelde
- Amtsgericht Recklinghausen
- Gericht Rheda
- Amtsgericht Rheine
- Amtsgericht Steinfurt
- Amtsgericht Vreden
- Amtsgericht Warendorf
- Amtsgericht Werne
Gerichte im Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auch in Westfalen zahlreiche Sondergerichte eingerichtet, die politisch motivierte Verurteilungen und Urteile fällten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Gerichtsbarkeit in Westfalen im Rahmen der Entnazifizierung neu organisiert und demokratisiert.
Gerichtswesen im 21. Jahrhundert
Heute gibt es in Westfalen eine Vielzahl von Gerichten, darunter Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diese Gerichte sind in der Regel für bestimmte Bereiche zuständig, zum Beispiel für Zivil- oder Strafsachen. Darüber hinaus gibt es auch Verwaltungsgerichte und Arbeitsgerichte, die für spezielle Rechtsbereiche zuständig sind. Insgesamt lässt sich sagen, dass die historische Entwicklung von Gerichtsstätten in Westfalen eng mit der Entwicklung des Rechts und der Gesellschaft in der Region verbunden ist. Die Gerichte haben im Laufe der Jahrhunderte wichtige Entwicklungen durchgemacht und sind heute ein wichtiger Bestandteil der modernen Justiz in Westfalen.