Reichsdeputationshauptschluss: Unterschied zwischen den Versionen
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Die deutschen Fürsten beschlossen am 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit). | Die deutschen Fürsten beschlossen am 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit). | ||
===Ende des alten Reiches=== | |||
Durch den Reichsdeputationshauptschluß werden die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs ([[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation]], [[HRR]]) zerstört. | |||
===[[Säkularisation]], [[Mediatisierung]]=== | |||
Zahlreiche Kleinstaaten (zusammen 112 [[Reichsstände]] rechts des Rheins) werden aufgehoben, indem fast sämtliche geistlichen Herrschaften säkularisiert (rechtsrheinisch allein rund 10.000 qkm mit über 3 Mio. Untertanen) und kleinere Territorien mediatisiert werden. | |||
===Entschädigungslande=== | |||
Die geistlichen Gebiete, außer Mainz und den beiden geistlichen Ritterorden, sowie die Reichsstädte, außer Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a.M.. Nürnberg und Augsburg, dienen zur Ausführung der versprochenen Entschädigungen, wobei die Betroffenen z.T. das Mehrfache ihrer Verluste erhalten. | |||
===[[Übergangsterritorien]]=== | |||
Unter andrem Bildung von vier neuen Kurfürstentümern: Baden. Hessen-Kassel, Salzburg (bis 1805), Württemberg, den Großherzogtümern [[Großherzogtum Berg|Berg]] und [[Großherzogtum Hessen|Hessen-Darmstadt]]....... | |||
===Zerstörung des Kaisertums=== | |||
Säkularisation und Mediatisierung zerstören die letzten Grundlagen kaiserlicher Macht im Reich (außerhalb des Hauses [[Österreich]]), geistliche Herrschaften. Reichsstädte sowie - de facto, nicht de jure - [[Reichsritterschaft]], und stärken u. a. die mit Frankreich verbündeten deutschen Mittelstaaten. | |||
=== Kaiser von Österreich=== | |||
1804 Als (vorweggenommene) Antwort auf die (bevorstehende) Kaiserkrönung Napoleons nimmt Kaiser Franz II. den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. | |||
===Neue Königreiche=== | |||
Nach der Niederlage in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz (Dritter Koalitionskrieg Österreich mit Verbündeten gegen Frankreich: Preußen wieder neutral) ist Österreich zum Frieden von Preßburg gezwungen und tritt Venetien an das Königreich Italien sowie Tirol, Vorarlberg, Eichstätt, Passau, Burgau, Brixen, Trient an Bayern ab, welches außerdem die Freie Stadt Augsburg erhält. Bayern und Württemberg werden Königreiche. Österreich erhält Salzburg als Entschädigung. | |||
==Rheinbund== | |||
1806 Errichtung des Rheinbundes: 16 süd- und westdeutsche Fürsten treten aus dem Reich aus und gründen in Paris unter Napoleons Protektorat den Rheinbund (bis 1811 weitere 20. Fürstprimas ist bis 1810 der bisherige Kurerzkanzler Karl Theodor von Dalberg (* 1744, + 1817). Österreich. Preußen, Braunschweig, Kurhessen halten sich fern. | |||
==Formales Ende des HRR== | |||
Kaiser Franz II. legt auf ein Ultimatum Napoleons hin die Römisch-deutsche Kaiserwürde nieder. Nun auch formales Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. | |||
==Quelle== | |||
Ploetz, Deutsche Geschichte, Epochen und Daten. 4. Auflage 1988 ISBN 3-87640-136-4 | |||
===Online-Quellen=== | |||
* [http://www.documentarchiv.de/index.html Historische Dokumenten- und Quellensammlung zur deutschen Geschichte ab 1800.] | |||
====1803==== | |||
* [http://www.documentarchiv.de/nzjh/rdhs1803.html Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation "Reichsdeputationshauptschluß" (25.02.1803)] | |||
* [http://www.documentarchiv.de/nzjh/1803/reichsgutachten-rdhs.html Reichsgutachten über den Reichsdeputations-Hauptschluß (24.03.1803)] | |||
* [http://www.documentarchiv.de/nzjh/1803/reichsgutachten-ratifikation-rdhs.html Kaiserliche Ratifikation des Reichsgutachtens über den Reichsdeputations-Hauptschluß (27.04.1803)] | |||
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Version vom 16. Januar 2007, 14:08 Uhr
Hierarchie: Regional> Historisches Territorium > Reichsdeputationshauptschluß
Reichsdeputationshauptschluß (-hauptbeschluß)
Die deutschen Fürsten beschlossen am 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).
Ende des alten Reiches
Durch den Reichsdeputationshauptschluß werden die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, HRR) zerstört.
Säkularisation, Mediatisierung
Zahlreiche Kleinstaaten (zusammen 112 Reichsstände rechts des Rheins) werden aufgehoben, indem fast sämtliche geistlichen Herrschaften säkularisiert (rechtsrheinisch allein rund 10.000 qkm mit über 3 Mio. Untertanen) und kleinere Territorien mediatisiert werden.
Entschädigungslande
Die geistlichen Gebiete, außer Mainz und den beiden geistlichen Ritterorden, sowie die Reichsstädte, außer Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a.M.. Nürnberg und Augsburg, dienen zur Ausführung der versprochenen Entschädigungen, wobei die Betroffenen z.T. das Mehrfache ihrer Verluste erhalten.
Übergangsterritorien
Unter andrem Bildung von vier neuen Kurfürstentümern: Baden. Hessen-Kassel, Salzburg (bis 1805), Württemberg, den Großherzogtümern Berg und Hessen-Darmstadt.......
Zerstörung des Kaisertums
Säkularisation und Mediatisierung zerstören die letzten Grundlagen kaiserlicher Macht im Reich (außerhalb des Hauses Österreich), geistliche Herrschaften. Reichsstädte sowie - de facto, nicht de jure - Reichsritterschaft, und stärken u. a. die mit Frankreich verbündeten deutschen Mittelstaaten.
Kaiser von Österreich
1804 Als (vorweggenommene) Antwort auf die (bevorstehende) Kaiserkrönung Napoleons nimmt Kaiser Franz II. den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an.
Neue Königreiche
Nach der Niederlage in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz (Dritter Koalitionskrieg Österreich mit Verbündeten gegen Frankreich: Preußen wieder neutral) ist Österreich zum Frieden von Preßburg gezwungen und tritt Venetien an das Königreich Italien sowie Tirol, Vorarlberg, Eichstätt, Passau, Burgau, Brixen, Trient an Bayern ab, welches außerdem die Freie Stadt Augsburg erhält. Bayern und Württemberg werden Königreiche. Österreich erhält Salzburg als Entschädigung.
Rheinbund
1806 Errichtung des Rheinbundes: 16 süd- und westdeutsche Fürsten treten aus dem Reich aus und gründen in Paris unter Napoleons Protektorat den Rheinbund (bis 1811 weitere 20. Fürstprimas ist bis 1810 der bisherige Kurerzkanzler Karl Theodor von Dalberg (* 1744, + 1817). Österreich. Preußen, Braunschweig, Kurhessen halten sich fern.
Formales Ende des HRR
Kaiser Franz II. legt auf ein Ultimatum Napoleons hin die Römisch-deutsche Kaiserwürde nieder. Nun auch formales Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.
Quelle
Ploetz, Deutsche Geschichte, Epochen und Daten. 4. Auflage 1988 ISBN 3-87640-136-4