Postwesen: Unterschied zwischen den Versionen
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==Einführung== | |||
Die Straßen- und Wegeverbindungen lokal, regiomal und darüber hinaus bildeten zu allen Zeiten die wichtigste Voraussetzung zur Nachrichtenverbreitung. Lokal waren bestimmende Nachrichteträger die Botenpostverbindungen durch [[Bote|Bauernboten]]. in den Kirchspielen. Die [[Bote|Botenwesen]] war die Keimzelle der Post. Regional beginnt die eigentliche Postgeschichte mit der Einrichtung regionaler Poststationen für die Reit- und Fahrpost. | |||
Die Beförderungsanstalten in den alten Staaten vor dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] (25.02.1803) und im Mittelalter dienten ausschliesslich Regierungszwecken. Franz von Taxis errichtete 1516 auf Veranlassung Kaiser Maximilians I. eine reitende Post zwischen Wien und Brüssel, welches Beispiel weitere Nachahmung fand. 1595 wurde Leonhard von Taxis zum Generalpostmeister des deutschen Reichs ernannt und 1615 an Lamoral von Taxis diese Würde erblich verliehen. Obwohl 1597 die Post als kaiserl. [[Regal]] in Auspruch genommen wurde, so kam doch keine allgemeine deutsche Postanstalt zu Stande, indem viele [[Reichsstände]] eigene Landesposten unterhielten. | Die Beförderungsanstalten in den alten Staaten vor dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] (25.02.1803) und im Mittelalter dienten ausschliesslich Regierungszwecken. Franz von Taxis errichtete 1516 auf Veranlassung Kaiser Maximilians I. eine reitende Post zwischen Wien und Brüssel, welches Beispiel weitere Nachahmung fand. 1595 wurde Leonhard von Taxis zum Generalpostmeister des deutschen Reichs ernannt und 1615 an Lamoral von Taxis diese Würde erblich verliehen. Obwohl 1597 die Post als kaiserl. [[Regal]] in Auspruch genommen wurde, so kam doch keine allgemeine deutsche Postanstalt zu Stande, indem viele [[Reichsstände]] eigene Landesposten unterhielten. | ||
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* 20.06.1803 Anstellungsurkunde von Carl Loomans als Postverwalter für die Postverwaltung Elberfeld (Oberpostamt Deutz) durch den Fürsten von Thurn und Taxis (). | * 20.06.1803 Anstellungsurkunde von Carl Loomans als Postverwalter für die Postverwaltung Elberfeld (Oberpostamt Deutz) durch den Fürsten von Thurn und Taxis (). | ||
===Rheinbund=== | ===[[Rheinbund]] 1806=== | ||
Die den Rheinbundfürsten bewilligte Souveränetät hatte weitere Beschränkung der taxisschen Posten zur Folge. Dagegen gewährleistete die Bundesakte (Art. 17) die Gerechtsame des Hauses Thurn und Taxis, ohne jedoch, falls letzteres entschädigt würde, die Errichtung von Landesposten zu verbieten. | Die den Rheinbundfürsten 1806 bewilligte Souveränetät hatte weitere Beschränkung der taxisschen Posten zur Folge. Dagegen gewährleistete die Bundesakte (Art. 17) die Gerechtsame des Hauses Thurn und Taxis, ohne jedoch, falls letzteres entschädigt würde, die Errichtung von Landesposten zu verbieten. | ||
=== Norddeutscher Bund 1866 === | === [[Norddeutscher Bund]] 1866 === | ||
Bis zu Errichtung des norddeutschen Bundes 1866 war das Postwesen in Deutschland sehr verwickelt, indem 12 Staaten (Oesterreich, Preussen, Bayern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, beide Mecklenburg, Oldenburg, Luxemburg und Braunschweig) eigene Landesposten, einige kleine (Anhalt, Waldeck, die schwarzburg. Unterherrschaften, Birkenfeld) preussische, Sachsen-Altenburg sächsische, Holstein, Lauenburg u. das oldenburgische Fürstentum Lübeck dänische u. 16 Staaten (beide Hessen, Nassau, Sachsen-Weimar, Sachsen - Koburg-Gotha, Sachsen -Meiningen, die schwarzburgischen Oberherrschaften, die reussischen Lande, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg, Frankfurt a/M., Lübeck, Bremen und Hamburg) thurn- und -taxissche Posten mit einer Generaldirektion in Frankfurt a/M. hatten. | Bis zu Errichtung des norddeutschen Bundes 1866 war das Postwesen in Deutschland sehr verwickelt, indem 12 Staaten (Oesterreich, Preussen, Bayern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, beide Mecklenburg, Oldenburg, Luxemburg und Braunschweig) eigene Landesposten, einige kleine (Anhalt, Waldeck, die schwarzburg. Unterherrschaften, Birkenfeld) preussische, Sachsen-Altenburg sächsische, Holstein, Lauenburg u. das oldenburgische Fürstentum Lübeck dänische u. 16 Staaten (beide Hessen, Nassau, Sachsen-Weimar, Sachsen - Koburg-Gotha, Sachsen -Meiningen, die schwarzburgischen Oberherrschaften, die reussischen Lande, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg, Frankfurt a/M., Lübeck, Bremen und Hamburg) thurn- und -taxissche Posten mit einer Generaldirektion in Frankfurt a/M. hatten. | ||
===Vertrag mit Thurn und Taxis von 1867=== | ===Vertrag mit Thurn und Taxis von 1867=== | ||
Vergeblich bemühten sich einzelne-Regierungen u. Ständekammern, das thurn- uud - taxissche [[Lehen| | Vergeblich bemühten sich einzelne-Regierungen u. Ständekammern, das thurn- uud - taxissche [[Lehen|Lehnspostwesen]] als feudale Institution zu beseitigen. Dies geshhah erst durch den Vertrag Preussens mit dem Hause Thurn und Taxis vom 28. Jan. 1867, wonach es am 30.06. d. J. nach vierthalbhundertjährigem Bestehen aufhörte. | ||
===Post als einheitliche Staatsverkehrsanstalt 1867=== | ===Post als einheitliche Staatsverkehrsanstalt 1867=== | ||
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===Zeitzeichen 1872=== | ===Zeitzeichen 1872=== | ||
Status 1872: In den ausserdeutschen Staaten ist das Postwesen überall Staatsanstalt, am weitesten vorgeschritten in England, Frankreich und Belgien. Doch befassen sich die Postverwaltungen dieser Länder wie der Niederlande, Spaniens, Portugals, der Vereinigten Staaten etc. lediglich mit Beförderung von Briefen, Zeitungen und Geldanweisungen, während Personen - und Packettransport Privatgesellschaften überlassen ist. | Status 1872: In den ausserdeutschen Staaten ist das Postwesen überall Staatsanstalt, am weitesten vorgeschritten in England, Frankreich und Belgien. Doch befassen sich die Postverwaltungen dieser Länder wie der Niederlande, Spaniens, Portugals, der Vereinigten Staaten etc. lediglich mit Beförderung von Briefen, Zeitungen und Geldanweisungen, während Personen - und Packettransport Privatgesellschaften überlassen ist. | ||
===Postwesen in den Kolonien=== | |||
* 1888 Gründung des Postwesens in [[Deutsch-Südwestafrika]], Hugo von Goldammer wird erster Postmeister. | |||
* 13.04.1899 Inbetriebnahme einer direkten Telegrafieverbindung via Unterseekabel zwischen Swakopmund und Deutschland. | |||
* 18.05.1914 Erste Inland-Luftpost in [[Deutsch-Südwestafrika]]. | |||
===[[Heliographie]]=== | |||
* 1901 Start der ersten Heliographenlinie der Schutztruppe zwischen Windhoek und Gibeon in [[Deutsch-Südwestafrika]]. | |||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
* Stephan: Geschichte der preussischen Post (1859). | * Stephan: Geschichte der preussischen Post (1859). | ||
* Hüttner: Das Postwesen unserer Zeit, 1854— 60, 5 Bde; | * Hüttner: Das Postwesen unserer Zeit, 1854— 60, 5 Bde; | ||
* Hartmann: | *Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, mit besonderer Beziehung auf Deutschland; Verlag Franz Wagner, Leipzig 1868 {{GBS|jzcsAAAAYAAJ|Kat=no}} | ||
[[Kategorie:Postwesen|!]] | [[Kategorie:Postwesen|!]] | ||
[[Kategorie:Verkehrswesen]] |
Aktuelle Version vom 16. November 2019, 08:51 Uhr
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Verkehr > Post- und Telegrafenwesen > Postwesen
Einführung
Die Straßen- und Wegeverbindungen lokal, regiomal und darüber hinaus bildeten zu allen Zeiten die wichtigste Voraussetzung zur Nachrichtenverbreitung. Lokal waren bestimmende Nachrichteträger die Botenpostverbindungen durch Bauernboten. in den Kirchspielen. Die Botenwesen war die Keimzelle der Post. Regional beginnt die eigentliche Postgeschichte mit der Einrichtung regionaler Poststationen für die Reit- und Fahrpost.
Die Beförderungsanstalten in den alten Staaten vor dem Reichsdeputationshauptschluss (25.02.1803) und im Mittelalter dienten ausschliesslich Regierungszwecken. Franz von Taxis errichtete 1516 auf Veranlassung Kaiser Maximilians I. eine reitende Post zwischen Wien und Brüssel, welches Beispiel weitere Nachahmung fand. 1595 wurde Leonhard von Taxis zum Generalpostmeister des deutschen Reichs ernannt und 1615 an Lamoral von Taxis diese Würde erblich verliehen. Obwohl 1597 die Post als kaiserl. Regal in Auspruch genommen wurde, so kam doch keine allgemeine deutsche Postanstalt zu Stande, indem viele Reichsstände eigene Landesposten unterhielten.
Nachforschung bei Verlusten
- 16.08.1786 Schreiben des Dr. Wirtz an eine unbekannte Adlige betreffend eine auf dem Postweg verloren gegangene Schachtel, mit einem Postskript betreffend die Verpachtung der Gronauer Mühle.
Post der Fürsten von Thurn und Taxis
- 20.06.1803 Anstellungsurkunde von Carl Loomans als Postverwalter für die Postverwaltung Elberfeld (Oberpostamt Deutz) durch den Fürsten von Thurn und Taxis ().
Rheinbund 1806
Die den Rheinbundfürsten 1806 bewilligte Souveränetät hatte weitere Beschränkung der taxisschen Posten zur Folge. Dagegen gewährleistete die Bundesakte (Art. 17) die Gerechtsame des Hauses Thurn und Taxis, ohne jedoch, falls letzteres entschädigt würde, die Errichtung von Landesposten zu verbieten.
Norddeutscher Bund 1866
Bis zu Errichtung des norddeutschen Bundes 1866 war das Postwesen in Deutschland sehr verwickelt, indem 12 Staaten (Oesterreich, Preussen, Bayern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, beide Mecklenburg, Oldenburg, Luxemburg und Braunschweig) eigene Landesposten, einige kleine (Anhalt, Waldeck, die schwarzburg. Unterherrschaften, Birkenfeld) preussische, Sachsen-Altenburg sächsische, Holstein, Lauenburg u. das oldenburgische Fürstentum Lübeck dänische u. 16 Staaten (beide Hessen, Nassau, Sachsen-Weimar, Sachsen - Koburg-Gotha, Sachsen -Meiningen, die schwarzburgischen Oberherrschaften, die reussischen Lande, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg, Frankfurt a/M., Lübeck, Bremen und Hamburg) thurn- und -taxissche Posten mit einer Generaldirektion in Frankfurt a/M. hatten.
Vertrag mit Thurn und Taxis von 1867
Vergeblich bemühten sich einzelne-Regierungen u. Ständekammern, das thurn- uud - taxissche Lehnspostwesen als feudale Institution zu beseitigen. Dies geshhah erst durch den Vertrag Preussens mit dem Hause Thurn und Taxis vom 28. Jan. 1867, wonach es am 30.06. d. J. nach vierthalbhundertjährigem Bestehen aufhörte.
Post als einheitliche Staatsverkehrsanstalt 1867
Nach der Verfassung des norddeutschen Bundes vom 15.06.1867 (Art. 48) und nach der Verfassung des deutschen Reichs vom 16.04.1871 (Art. 52) ist des Postwesen für das gesammte Gebiet desselben (mit Ausnahme von Bayern u. Würtemberg) als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet und verwaltet, steht unter der oberen Leitung des Kaisers im Deutschen Reich und sind die Einnahmen für das ganze Reich gemeinschaftlich. Die reglementarischen und Tarifbestimmungen für den internen Verkehr Bayerns und Würtembergs, sowie für den unmittelbaren Verkehr beider Staaten mit den dem Reiche nicht angehörigen Nachbarstaaten sind den betreffenden Regierungen überlassen.
Zeitzeichen 1872
Status 1872: In den ausserdeutschen Staaten ist das Postwesen überall Staatsanstalt, am weitesten vorgeschritten in England, Frankreich und Belgien. Doch befassen sich die Postverwaltungen dieser Länder wie der Niederlande, Spaniens, Portugals, der Vereinigten Staaten etc. lediglich mit Beförderung von Briefen, Zeitungen und Geldanweisungen, während Personen - und Packettransport Privatgesellschaften überlassen ist.
Postwesen in den Kolonien
- 1888 Gründung des Postwesens in Deutsch-Südwestafrika, Hugo von Goldammer wird erster Postmeister.
- 13.04.1899 Inbetriebnahme einer direkten Telegrafieverbindung via Unterseekabel zwischen Swakopmund und Deutschland.
- 18.05.1914 Erste Inland-Luftpost in Deutsch-Südwestafrika.
Heliographie
- 1901 Start der ersten Heliographenlinie der Schutztruppe zwischen Windhoek und Gibeon in Deutsch-Südwestafrika.
Literatur
- Stephan: Geschichte der preussischen Post (1859).
- Hüttner: Das Postwesen unserer Zeit, 1854— 60, 5 Bde;
- Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, mit besonderer Beziehung auf Deutschland; Verlag Franz Wagner, Leipzig 1868 Digitalisat der Google Buchsuche (jzcsAAAAYAAJ)