Auffahrt (Heirat): Unterschied zwischen den Versionen
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;Bedeutung: [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] = feierliche Einheirat und [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] in und auf ein Erbgut. | |||
;1.Variante: [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)|Bestattung]] = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten. | |||
;2.Variante: siehe auch [[Ausbestattung]], [[Gewinn]] | |||
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Version vom 24. Mai 2018, 09:07 Uhr
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...
Auffahrt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Auffahrt. |
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Auffahrt (Heirat)
Auffahrt (Heirat)
- Bedeutung
- Auffahrt = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
- 1.Variante
- Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
- 2.Variante
- siehe auch Ausbestattung, Gewinn
Beispiel
- Haus Ostendorf: (...)1722 den 5ten 9bris hatd auf absterben zu Hamm der Kötderin Marien Kösters zum Hamm der Viduus Jacob mit Enneken Hanss, freygebohren, zur zweyten Ehe zu schreiten und deroselben Auffahrt grossgnädig. zu verstatden inständig gebetden,(...) [1]
Beispiel eines Regelkreises
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch 1629-1748