Hessen-Homburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
=== 1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen ===
=== 1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen ===
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das [[Großherzogtum Hessen]] eingegliedert, das [[Amt Meisenheim]] fiel jedoch bereits am 3. September 1866 an [[Preußen]].
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das [[Großherzogtum Hessen]] eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an [[Preußen]] (das [[Amt Homburg]] an die Provinz [[Hessen-Nassau]], das [[Amt Meisenheim]] an die [[Rheinprovinz]]).


== Archive und Bibliotheken ==
== Archive und Bibliotheken ==

Version vom 10. September 2006, 09:53 Uhr

Disambiguation notice Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffserklärung).


Disambiguation notice Homburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Homburg.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Hessen-Homburg

Einleitung

Hessen-Homburg ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Hessen-Homburg bestand bis 1866 aus den Ämtern:

Geschichte

1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen

Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).

Archive und Bibliotheken

Archive