Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/057: Unterschied zwischen den Versionen

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Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem
Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem
Manne 5 fl. und von einem Weib 21X2 fl. eingezogen. Es wird gefragt,
Manne 5 fl. und von einem Weib fl. eingezogen. Es wird gefragt,
ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt,
ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt,
daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. 1740
daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. 1740
muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen,
muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen,
wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine
wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine
Weibspersvn 3 fl. 3 Schilling; ein Bürgersohn, wenn er heiratet,
Weibsperson 3 fl. 3 Schilling; ein Bürgersohn, wenn er heiratet,
5 Schilling. 1784 berichtet das Amt hierher: »Den Fr. Steinle
5 Schilling. 1784 berichtet das Amt hierher: „Den Fr. Steinle
hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine
hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine
Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre
Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre
es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen Ver-
es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen Vermehrung
mehrung der Einheimischen garnicht annehmen würde. Dergleichen
der Einheimischen garnicht annehmen würde. Dergleichen
Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen
Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen
und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken,
und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken,
es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke
es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke
kommen. - 1801 wird vorgebracht, daß die Bewohner beim Schloß
kommen. - 1801 wird vorgebracht, daß die Bewohner beim Schloß
anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen
anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen
seien, die ein- jährliches Schutzgeld von 4 fl. und 1 fl. Frohngeld der
seien, die ein jährliches Schutzgeld von 4 fl. und 1 fl. Frohngeld der
hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige
hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige
Stücke Vieh auf die Weide des-herrschaftlichen Kammergutes treiben
Stücke Vieh auf die Weide des herrschaftlichen Kammergutes treiben
zu dürfen. 1812 wird ein Peter Jakob Schelersky aus Moskau,
zu dürfen. 1812 wird ein Peter Jakob Schelersky aus Moskau,
Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden
Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden
oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, zuge-
oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, zugewiesen,
wiesen, und zwar kam er hierher. Die beiden Amter Baden und
und zwar kam er hierher. Die beiden Amter Baden und
Rastatt wollten ihn durchaus nicht. 1812 wehrt sich die Gemeinde
Rastatt wollten ihn durchaus nicht. 1812 wehrt sich die Gemeinde
mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von
mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von
Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter
Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter
eines Rüppurrers Die Gemeinde ist als arm bekannt. 1814 soll
eines Rüppurrers. Die Gemeinde ist als arm bekannt. 1814 soll
Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier
Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier
wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt
wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt
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Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten,
Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten,
beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein
beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein
Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben-
Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben,
wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach
wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach
sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen, —- 1818 will Soldat
sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen. –- 1818 will Soldat
und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei Uberlingen Bürger hier
und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei Überlingen Bürger hier
werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und
werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und
er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier
er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier
Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl.
Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl.
Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier
Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier
niederzulassen Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen,
niederzulassen. Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen,
aber sie müssen. 1819 will ein Leineweber und ehemaliger Großh-
aber sie müssen. 1819 will ein Leineweber und ehemaliger Großh.

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Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem Manne 5 fl. und von einem Weib 2½ fl. eingezogen. Es wird gefragt, ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt, daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. – 1740 muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen, wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine Weibsperson 3 fl. 3 Schilling; ein Bürgersohn, wenn er heiratet, 5 Schilling. – 1784 berichtet das Amt hierher: „Den Fr. Steinle hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen Vermehrung der Einheimischen garnicht annehmen würde. Dergleichen Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken, es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke kommen. –- 1801 wird vorgebracht, daß die Bewohner beim Schloß anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen seien, die ein jährliches Schutzgeld von 4 fl. und 1 fl. Frohngeld der hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige Stücke Vieh auf die Weide des herrschaftlichen Kammergutes treiben zu dürfen. – 1812 wird ein Peter Jakob Schelersky aus Moskau, Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, zugewiesen, und zwar kam er hierher. Die beiden Amter Baden und Rastatt wollten ihn durchaus nicht. – 1812 wehrt sich die Gemeinde mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter eines Rüppurrers. Die Gemeinde ist als arm bekannt. – 1814 soll Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt gute Zeugnisse vor, wehrt sich wiederholt gegen seine ausgesprochene Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten, beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben, wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen. –- 1818 will Soldat und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei Überlingen Bürger hier werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl. Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier niederzulassen. Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen, aber sie müssen. – 1819 will ein Leineweber und ehemaliger Großh.