Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/057: Unterschied zwischen den Versionen
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Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem | Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem | ||
Manne 5 fl. und von einem Weib | Manne 5 fl. und von einem Weib 2½ fl. eingezogen. Es wird gefragt, | ||
ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt, | ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt, | ||
daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. | daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. – 1740 | ||
muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen, | muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen, | ||
wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine | wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine | ||
Weibsperson 3 fl. 3 Schilling; ein Bürgersohn, wenn er heiratet, | |||
5 Schilling. | 5 Schilling. – 1784 berichtet das Amt hierher: „Den Fr. Steinle | ||
hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine | hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine | ||
Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre | Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre | ||
es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen | es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen Vermehrung | ||
der Einheimischen garnicht annehmen würde. Dergleichen | |||
Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen | Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen | ||
und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken, | und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken, | ||
es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke | es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke | ||
kommen. | kommen. –- 1801 wird vorgebracht, daß die Bewohner beim Schloß | ||
anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen | anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen | ||
seien, die ein | seien, die ein jährliches Schutzgeld von 4 fl. und 1 fl. Frohngeld der | ||
hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige | hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige | ||
Stücke Vieh auf die Weide des | Stücke Vieh auf die Weide des herrschaftlichen Kammergutes treiben | ||
zu dürfen. | zu dürfen. – 1812 wird ein Peter Jakob Schelersky aus Moskau, | ||
Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden | Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden | ||
oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, | oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, zugewiesen, | ||
und zwar kam er hierher. Die beiden Amter Baden und | |||
Rastatt wollten ihn durchaus nicht. | Rastatt wollten ihn durchaus nicht. – 1812 wehrt sich die Gemeinde | ||
mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von | mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von | ||
Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter | Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter | ||
eines Rüppurrers Die Gemeinde ist als arm bekannt. | eines Rüppurrers. Die Gemeinde ist als arm bekannt. – 1814 soll | ||
Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier | Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier | ||
wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt | wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt | ||
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Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten, | Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten, | ||
beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein | beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein | ||
Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben | Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben, | ||
wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach | wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach | ||
sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen | sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen. –- 1818 will Soldat | ||
und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei | und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei Überlingen Bürger hier | ||
werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und | werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und | ||
er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier | er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier | ||
Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl. | Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl. | ||
Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier | Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier | ||
niederzulassen Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen, | niederzulassen. Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen, | ||
aber sie müssen. | aber sie müssen. – 1819 will ein Leineweber und ehemaliger Großh. |
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Flecken je die Hälfte zukomme. Aber statt dessen wurden von einem
Manne 5 fl. und von einem Weib 2½ fl. eingezogen. Es wird gefragt,
ob solches verrechnet worden ist. Auf Verneinung wird festgestellt,
daß noch Mannspersonen leben, die soviel bezahlt haben. – 1740
muß eine Mannsperson 5 fl. 10 Schilling Bürgeraufnahme bezahlen,
wovon je die Hälfte der Kellerei und dem Flecken zufällt. Eine
Weibsperson 3 fl. 3 Schilling; ein Bürgersohn, wenn er heiratet,
5 Schilling. – 1784 berichtet das Amt hierher: „Den Fr. Steinle
hat das Bürgergericht mit der Bedingung angenommen, daß er keine
Bürgergabe Holz unentgeltlich erhalten solle. Noch besser aber wäre
es, wenn man dergleichen fremde Leute bei der ohnehin großen Vermehrung
der Einheimischen garnicht annehmen würde. Dergleichen
Leute gehen im Anfang alles ein, um nur die Aufnahme zu erlangen
und wenn sie diese haben, so legen sie sich aufs Betteln und denken,
es müsse doch nach und nach geraten, daß sie zu ihrem Endzwecke
kommen. –- 1801 wird vorgebracht, daß die Bewohner beim Schloß
anfangs kein Bürgerrecht dahier gehabt, sondern Hintersassen gewesen
seien, die ein jährliches Schutzgeld von 4 fl. und 1 fl. Frohngeld der
hiesigen Verwaltung bezahlt haben. Dafür hatte jeder das Recht, einige
Stücke Vieh auf die Weide des herrschaftlichen Kammergutes treiben
zu dürfen. – 1812 wird ein Peter Jakob Schelersky aus Moskau,
Geschirrhändler und heimatlos, einer der beiden Gemeinden Daxlanden
oder Rüppur, die ihn ordnungswidrig bei sich geduldet haben, zugewiesen,
und zwar kam er hierher. Die beiden Amter Baden und
Rastatt wollten ihn durchaus nicht. – 1812 wehrt sich die Gemeinde
mit Erfolg gegen die Annahme als Bürger des Leopold B. von
Hof-Rüppurr, weil er sehr arm sei, obgleich verheiratet mit der Tochter
eines Rüppurrers. Die Gemeinde ist als arm bekannt. – 1814 soll
Gerber Trautwein von Schiltach, obgleich er seit 19 Jahren hier
wohnt, ausgewiesen und in seine Heimat befördert werden. Er legt
gute Zeugnisse vor, wehrt sich wiederholt gegen seine ausgesprochene
Ausweisung und gegen die aktenmäßigen Lügen der Ortsvorgesetzten,
beschwert sich auch, daß diese seine Mobilien hinausgeworfen uud sein
Weib und seine Kinder handgreiflich aus der Wohnung gejagt haben,
wobei im Schrecken seine zwei Kinder in den vorüberfließenden Bach
sprangen. Er wird aber trotz allem abgewiesen. –- 1818 will Soldat
und Schuhmacher Sebastian Kitt aus H. bei Überlingen Bürger hier
werden, da von vier Schuhmachern hier nur einer das Handwerk treibe und
er hier besser fortkommen könne, als in seiner Heimat, wo schon vier
Schumacher seien; auch habe er ein parates Vermögen von 671 fl.
Er sei zwar katholisch, aber das würde ihn nicht abhalten, sich hier
niederzulassen. Die Vorgesetzten wollen ihn durchaus nicht annehmen,
aber sie müssen. – 1819 will ein Leineweber und ehemaliger Großh.