Die Kirchenbücher in Baden (1957)/24: Unterschied zwischen den Versionen

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Täler Gansingen, Kaisten, Mettau, Sulz. Auch die dies Gebiet von Süden umfassende schweizerische Landvogtei Baden (jetzt Kanton Aargau) war
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weithinein durchsetzt von rcichsständischem Besitz: des Bischofs und der Stadt Konstanz, der Abtei Stl Blasien, der Deutschordenskommende Beuggen (in Lengnau) des Johanniterordens (in Leuggern), zwischen denen buntgewürfelt reichsdeutische Niedergerichtsbarkeit und kirchlicher und privater Besitz gestreut war.
Stadt Konstanz, der Abtei Sl Blasic-n, der Deutschordenskommcnde Beuggen
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{{NE}}Ahnlich griff rheinaufwärts und dem See entlang die Landeshoheit von Stadt und Bischof von Konstanz, Streubesitz des Domkapitels, der Abteien Petershausen, MarchtaI und Zwiefalten weit hinein in die Landvogtei Thurgau und den See entlang bis Arbon und Rorschach in den Kanton
Stadt und Bischof von Konstanz, Streubesitz des Domkapitels, der Abteien
St. Gallen.
Petershausen, MarchtaI und Zwiel'alten weit hinein in die Landvogtei
Thurgau   und   den   See   entlang   bis   Arbun  und   Rorsdiach  in   den   Kanton


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{{NE}}Von der anderen Seite aber drängte schweizerische Landeshoheit und Schweizer Besitz längst über den Hochrhein herüber, dort wo schwachere
und zersplitterte deutsche Herrschaft weniger Widerstand leistete. Der Kanton ''Schaffhausen'' schob sich seit 1600 von Eglisau bis vor Konstanz
über den Rhein und die Juraausläufer (Randen) hinweg in den Klettgau und Hegau zur Wutach und durch Zuwachs von Stein, Hemmishofen und Ramsen (1803) bis vor Singen. Einzelne heute badische Orte wurden ganz (Büsingen) oder nahezu von schweizerischem Gebiet umschlossen (Jestetten, Lottstetten). Zeitweise reichte schaffhausensche Niedergerichtsbarkeit bis Obereggingen auf siühlingischem Gebiet, seine Grundherrschaft bis Nordhalden und Büßlingen, vorübergehend bis Reuthe bei Stockach, für das die Stadt Schaffhausen zu den vorderösterreichischen Landständen
zählte. Zu Anfang des 16. Jhdts erwarb die ''Stadt Basel'' die rechtsrheinischen Dörfer Riechen und Bettingen, der ''Bischof von Basel'' im Breisgau die Burgvogtei Binzen (1503-1769), die Dörfer Istein, Huttingen und die Herrschaft Schliengen, durch die er bis 1803 Mitglied des Oberrheinischen Kreises wurde, obwohl das Bistum Basel sich im Gegensatz zu allen anderen südwestdeutschen Bistümern von Konstanz bis Köln  nie auf das rechte Rheinufer erstreckte<ref>Vgl. C. Seith, Die reehtsrh. Gebiete d Bist. Basel u ihr Übergang an Baden, D. Markgräflerland 1951. - Siehe auch unter Laufenburg.</ref>.


Von der anderen Seile aber drängte schweizerische. Landeshoheit und
{{NE}}Die ''Abtei St Gallen'' besaß im Breisgau seit dem Mittelalter die Herrschaft Ebringen und Norsingen, in der Baar Kirchdorf. Die kirchlichen Territorial- und Besitzrechte fielen durch die Säkularisation an Baden, während die rechtsrheinischen Besitzungen der Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen Bestand hatten, auch nachdem 1798 hezw 1803 alle Rechte deutscher Reichsstände links des Rheins aufgehört hatten. Die heutige Grenzziehung zwischen Baden und der Schweiz - fast 400 km, die in gerader Linie dem Rhein entlang kaum 180 km betragen würde - hemmt in unnatürlicher Weise an manchen Stellen Verkehr und Wirtschaft.
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ganz (Büsingcn) oder nahezu von schweizerischem Gebiet umschlossen
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bis Nordhalden und Büßlingen, vorübergehend bis Reuthc bei Siockach,
für das die Stadt Sehaffhausen zu den vorderösterreichischen LancKtänden
zählte. Zu Anfang des 16. Jhdts erwarb die Stadt Basel die rechtsrheini-
sclicn Dörfer Riechen und Bettingen, der Bischof von Basel im Breisgau die
Burgvogtei Binzen (1503—1769), die Dörfer Istein, Huttingen und die
Herrschaft Schliengen, durch die er bis 1803 Mitglied des Oberrheinischen
Kreise:-, wurde, obwohl das Bistum Base! sich im Gegensatz zu allen anderen
südwcsldculschen  Bistümern  von  Konstanz  bis  Köln  nie  auf  das  rechte


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Die Abtei St Gallen besaß im Breisgau seit dem Mittelalter die Herrschaft
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! bringt n und Norsingen, in der Baar Kirchdorf. Die kirchlichen Territorial-
und Besitzrechte fielen durch die Säkularisation an Baden, während die
rechtsrheinischen Besitzungen der Kantone Busel-Stadt und Schalfhausen Be-
stand hauen, auch nachdem 1798 hezw 1803 alle Rechte deutscher Reichsstände
links des Rheins aufgehört hatten. Die heutige Grenzziehung zwischen Baden
und  der Schweiz — fast  400 km, die in gerader Linie  dem Rhein  entlang
 
kaum  ISO km betragen wurde — hemmt in unnatürlicher Weise an man-
chen Stellen Verkehr und Wirtschaft.
 
Noch Verwirrender als die staatsrechtlichen Überschneidungen waren die
vielgestaltigen BesttaverbSltnisse dieser (frenzgebiete: Breisgauische Adels-
und  Bürgerfamilien,  rechtsrheinische  Pfarreien  und  Klöster  bezogen  von
 
61 Vgl.  C.  Suiih,  Die  reehtssh.  Gebiete  d  Bist.  Basel  u  ihr  Übergang  :in  Baden,
 
D.  Mark^i j.II'i l.ni'1  1951.  —  Siehe  auch  unter  Laufenburg.
 
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dieser auch mit ihrn jetzt schweizerischen Teilen zum Breisgau zählenden Landesteile. Es waren dies die Landschaften Fricktal, Möhlinbach, die Täler Gansingen, Kaisten, Mettau, Sulz. Auch die dies Gebiet von Süden umfassende schweizerische Landvogtei Baden (jetzt Kanton Aargau) war weithinein durchsetzt von rcichsständischem Besitz: des Bischofs und der Stadt Konstanz, der Abtei Stl Blasien, der Deutschordenskommende Beuggen (in Lengnau) des Johanniterordens (in Leuggern), zwischen denen buntgewürfelt reichsdeutische Niedergerichtsbarkeit und kirchlicher und privater Besitz gestreut war.

      Ahnlich griff rheinaufwärts und dem See entlang die Landeshoheit von Stadt und Bischof von Konstanz, Streubesitz des Domkapitels, der Abteien Petershausen, MarchtaI und Zwiefalten weit hinein in die Landvogtei Thurgau und den See entlang bis Arbon und Rorschach in den Kanton St. Gallen.

      Von der anderen Seite aber drängte schweizerische Landeshoheit und Schweizer Besitz längst über den Hochrhein herüber, dort wo schwachere und zersplitterte deutsche Herrschaft weniger Widerstand leistete. Der Kanton Schaffhausen schob sich seit 1600 von Eglisau bis vor Konstanz über den Rhein und die Juraausläufer (Randen) hinweg in den Klettgau und Hegau zur Wutach und durch Zuwachs von Stein, Hemmishofen und Ramsen (1803) bis vor Singen. Einzelne heute badische Orte wurden ganz (Büsingen) oder nahezu von schweizerischem Gebiet umschlossen (Jestetten, Lottstetten). Zeitweise reichte schaffhausensche Niedergerichtsbarkeit bis Obereggingen auf siühlingischem Gebiet, seine Grundherrschaft bis Nordhalden und Büßlingen, vorübergehend bis Reuthe bei Stockach, für das die Stadt Schaffhausen zu den vorderösterreichischen Landständen zählte. Zu Anfang des 16. Jhdts erwarb die Stadt Basel die rechtsrheinischen Dörfer Riechen und Bettingen, der Bischof von Basel im Breisgau die Burgvogtei Binzen (1503-1769), die Dörfer Istein, Huttingen und die Herrschaft Schliengen, durch die er bis 1803 Mitglied des Oberrheinischen Kreises wurde, obwohl das Bistum Basel sich im Gegensatz zu allen anderen südwestdeutschen Bistümern von Konstanz bis Köln nie auf das rechte Rheinufer erstreckte[1].

      Die Abtei St Gallen besaß im Breisgau seit dem Mittelalter die Herrschaft Ebringen und Norsingen, in der Baar Kirchdorf. Die kirchlichen Territorial- und Besitzrechte fielen durch die Säkularisation an Baden, während die rechtsrheinischen Besitzungen der Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen Bestand hatten, auch nachdem 1798 hezw 1803 alle Rechte deutscher Reichsstände links des Rheins aufgehört hatten. Die heutige Grenzziehung zwischen Baden und der Schweiz - fast 400 km, die in gerader Linie dem Rhein entlang kaum 180 km betragen würde - hemmt in unnatürlicher Weise an manchen Stellen Verkehr und Wirtschaft.

      Noch verwirrender als die staatsrechtlichen Überschneidungen waren die vielgestaltigen Besitzverhältnisse dieser Grenzgebiete: Breisgauische Adels- und Bürgerfamilien, rechtsrheinische Pfarreien und Klöster bezogen von

  1. Vgl. C. Seith, Die reehtsrh. Gebiete d Bist. Basel u ihr Übergang an Baden, D. Markgräflerland 1951. - Siehe auch unter Laufenburg.