Lebenshaltung 1864 (Kreis Coesfeld): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein eigenes Beet, einen Verschlag für ein Mastschwein, einige Hühner oder Gänse, konnten der Familie eines Tagelöhners schon ein Grundauskommen sichern. Dies auf dem Lande eigentlich regelmäßig der Fall. Bei einer Untersuchung für die Stadt Haltern ergab sich, daß um 1810,  bezogen auf alle Familien, 35 Prozent über keinerlei Grundbesitz verfügten, und auf private, städtische oder kirchlichen Gartenverpachtungen angewiesen waren.
Ein eigenes Beet, einen Verschlag für ein Mastschwein, einige Hühner oder Gänse, konnten der Familie eines Tagelöhners schon ein Grundauskommen sichern. Dies auf dem Lande eigentlich regelmäßig der Fall. Bei einer Untersuchung für die Stadt Haltern ergab sich, daß um 1810,  bezogen auf alle Familien, 35 Prozent über keinerlei Grundbesitz verfügten, und auf private, städtische oder kirchlichen Gartenverpachtungen angewiesen waren.
* '''siehe dazu:''' ''Stratmann, Bodo (Bearb.): Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769 bis 1816 (2015, Heimatverein Haltern)''
* '''siehe dazu:''' ''Stratmann, Bodo (Bearb.): Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769 bis 1816 (2015, [http://www.heimatverein-haltern.de/ Verein für Altertumskunde und Heimatpflege e.V. in in Haltern am See])''


===Ländliche Unterklasse===
===Ländliche Unterklasse===

Version vom 18. Januar 2016, 12:33 Uhr

Lebenshaltung 1864: Informationen über zeitliche Lebensbedingungen unserer Vorfahren geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Coesfeld > Lebenshaltung 1864 (Kreis Coesfeld)

Beschwerliche Lebenshaltung

Städtische Unterklasse

Vier Städte gabe es bei der Gründung des Kreises Coesfeld. Innerhalb der Stadtmauern bab es keine Gärten. Ohne einen eigenen oder gepachteten Garten ging es früher nicht, diese lagen außerhalb der Stadtmauern. Der Anbau von Gemüse lieferte die Ernährungsgrundlage der Stadtbewohner, nur wenige besser gestellte Mitbürger in den Städten konnten darauf verzichten.

Ein eigenes Beet, einen Verschlag für ein Mastschwein, einige Hühner oder Gänse, konnten der Familie eines Tagelöhners schon ein Grundauskommen sichern. Dies auf dem Lande eigentlich regelmäßig der Fall. Bei einer Untersuchung für die Stadt Haltern ergab sich, daß um 1810, bezogen auf alle Familien, 35 Prozent über keinerlei Grundbesitz verfügten, und auf private, städtische oder kirchlichen Gartenverpachtungen angewiesen waren.

Ländliche Unterklasse

Auf dem Lande, im Kirchspiel, außerhalb der Stadtmauern, wurden die landwirtschaftlichen Handarbeiten bei Vollerwerbsbetrieben im Haus und auf dem Felde durch Gesinde und Tagelöhner verrichtet, wobei die Tegelöhner nicht mit in die häusliche Familie eingebunden waren.

Als Tagelöhner auf dem Lande lebten sie als Einwohnerfamilien beispielsweise in Backhäusern, Speichern oder Altenteilerwohnungen auf dem Grund eines größeren bäuerlichen Betriebes. Außer niedrigen Lohn in barem Geld, erhielten sie dann freie Wohnung und freie Nutzung eines kleinen Garten- oder Ackerstückes und ähnlicher Vorteile. Dafür hatten sie zu jeder Zeit zur Disposition zu stehen.

Städtische Wohnungen

1864: Die Wohnungen der Tagelöhner und geringen Gewerbetreibenden sind in der Regel sehr beschränkt. Es kanen Einraumwohnungen in Betracht, aber Kleinwohnfkächen mit Küche, Wohnstube (mit Webstuhl) und einer bis höchstens zwei Kammern, etwas Keller und Bodenraum und manchmal Stallung für eine Ziege. Diese Räume waren dazu sehr niedrig und klein, dann auch meistens im schlechten baulichen Zustand. Befindet sich das Haus im Eigenbesitz, ist es häufig so mit Schulden belastet, das die Zinsen etwa einer vergleichbaren Miete entsprechen. Vergleichbare Hausbewertungen lassen sich den Brandkatastern entnehmen.

Für eine solch geringe Wohnung dieser Art wird gerechnet auf dem Land 4 bis 6 Taler und in den Städten 10 bis 16 Talern Miete im Jahr. So wird 1864 angegeben der Mietwert angegen für eine

  • Stadt Haltern Mietwert einer Lehrerwohnung 15 Taler
  • Bauerschaft Mietwert der Lehrerwohnung 10 Taler
    • Währung: 1838 - 1873 in Preußen: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfenni(n)g

Regelbedarfsberechnung 1864

1864: Wird bei der Ermittlung des Regelbedarfs für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt eine städtische Arbeiterfamilie als Norm genommen, welch damals üblicherweise aus Mann und Frau mit etwa 3 Kindern, von denen eins schulpflichtig, die zwei übrigen aber noch kleiner waren, so dürfte mit Rücksicht auf den nur durch den allein erwerbsfähigen Mann angenomm werden, dass im Laufe des Jahres 1865 folgende Ausgaben in bar erforderlich sind:

Nr. Ausgabenart Aufwand
Taler
a. * an Wohnungsmiete usw. 12
b. * an für Feuerung (Holz) und Licht (Petroleum, Öl, Kerze) 10
c. * an für Kleidung und Wäsche 15
d. * an für Hausgeräte und werkzeuge 5
e. * an an Staatssteuern 1
f. * an an Schulgeld und Kommunalsteuern 2
g. * an an Gatenmiete (Pacht) 5
h * an an Viktualien (Lebensmittel) etwa 50
-.- ** überhaupt also pp. (zusammengefaßt) die Summe von 100
-.- unter Position "h." wird von Folgenden Ausgaben ausgegangen: Aufwand
Taler
-.- für Schwarzbrot (1 1/2 Malter Roggen) 18
-.- für Weißbrot 2
-.- für Fleisch und Fett pro Tag 1 Silbergroschen 12
-.- für Milch 2
-.- für Kaffee 2
-.- für Cichorien 2
-.- für Salz und Gewürze 1
-.- für Butter 6
-.- für Kartoffeln und Gemüse, da der Garten gewöhnlich nicht den vollen Bedarf deckt 5
-.- Summa für "h." Aufwand
Taler