Auffahrt (Heirat): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster|Poena]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Version vom 3. August 2015, 18:05 Uhr

Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...

Disambiguation notice Auffahrt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Auffahrt.

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Auffahrt (Heirat)


Einleitung

Germanisches Museum, Nürnberg, 1900
Hochzeitswagen im Egerland, mit Brautkiste u. Bett

Heirat

Beispiel eines Regelkreises

1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.

Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.

Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.