Bezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezirk ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgem. Veraltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbzirk). Quelle: Brockhaus, 1982
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== Der Begriff ==
'''Bezirk''' ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden ([[Amtsbezirk]]), speziell der Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung in einer Reihe von Bundesländern ([[Regierungsbezirk]]).<ref>Brockhaus, 1982</ref>


...Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung „Kreis“, während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet. Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk]
== Einzelne Definitionen ==
===Bayern===
Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung "[[Kreis]]", während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 [[Bezirksamt|Bezirksämter]] hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den '''Bezirk''' und "Bezirk" für den [[Landkreis]] auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet.<ref>{{Wikipedia-Link|Bezirk}}</ref>
===Württemberg===
In Württemberg war im Gegensatz zu Bayern der Name für die Mittelinstanz seit ihrer Einführung 1806 bis zu ihrer Auflösung 1924 "Kreis", der der unteren Verwaltungsbehörde bis 1934 [[Oberamt]].


===DDR===
In der [[DDR]] wurden 1952 die [[Land|Länder]] aufgelöst und in '''Bezirke''' aufgeteilt, welche bis 1990 bestanden.


=== Schweiz ===


Seit dem 19. Jh. sind die [[Kanton|Kantone]] in Bezirke, [[Arrondissement|Arrondissements]] oder  [[Amtsbezirk|Amtsbezirke]] unterteil. <ref>Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980</ref>


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==[[GOV]]-Objekttyp==
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===Besonderheiten===
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===Ähnliche Objekttypen===
 
 
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]

Aktuelle Version vom 2. Februar 2015, 10:17 Uhr

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Der Begriff

Bezirk ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbezirk).[1]

Einzelne Definitionen

Bayern

Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung "Kreis", während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet.[2]

Württemberg

In Württemberg war im Gegensatz zu Bayern der Name für die Mittelinstanz seit ihrer Einführung 1806 bis zu ihrer Auflösung 1924 "Kreis", der der unteren Verwaltungsbehörde bis 1934 Oberamt.

DDR

In der DDR wurden 1952 die Länder aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt, welche bis 1990 bestanden.

Schweiz

Seit dem 19. Jh. sind die Kantone in Bezirke, Arrondissements oder Amtsbezirke unterteil. [3]

GOV-Objekttyp

5 - Bezirk - {deu=Bezirk, rus=округ}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Bezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Brockhaus, 1982
  2. Artikel Bezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980