Amtsgericht Münster: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahre 1879 erhielt des üntergericht in Münster die Bezeichnung Amtsgericht. Untergebracht war es in dem zum 01.10.1879 in Benutzung genommenen Neubau des Landgerichts am Hindenburgplatz (früher Neuplatz), 1911 wurden Teile des Amtsgerichts in dem vom Schreinermeister Kintrup angemieteten Hause Badestrasse 15, im Jahr 1926 in dem von der Landesversicherungsanstalt angemieteten Gebäude Georgskommende 33 untergebracht. 1907 wurden weitere Räume in der Gerichtsstrasse 1 und 1935 in der Gerichtsstrasse 4 angemietet. Gerichtstage wurden 1957 abgehalten in Greven, Nottuln, Telgte und Drensteinfurt. <ref name="Oppenheim"/> | Im Jahre 1879 erhielt des üntergericht in Münster die Bezeichnung Amtsgericht. Untergebracht war es in dem zum 01.10.1879 in Benutzung genommenen Neubau des Landgerichts am Hindenburgplatz (früher Neuplatz), 1911 wurden Teile des Amtsgerichts in dem vom Schreinermeister Kintrup angemieteten Hause Badestrasse 15, im Jahr 1926 in dem von der Landesversicherungsanstalt angemieteten Gebäude Georgskommende 33 untergebracht. 1907 wurden weitere Räume in der Gerichtsstrasse 1 und 1935 in der Gerichtsstrasse 4 angemietet. Gerichtstage wurden 1957 abgehalten in Greven, Nottuln, Telgte und Drensteinfurt. <ref name="Oppenheim"/> | ||
===Preußisches Provinzialrecht=== | |||
* [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=859&url_tabelle=tab_literatur Provinzialrecht des Fürstenthums Münster und ehemaliger Besitzungen der Standesherren, imgleichen der Grafschaft Steinfurt und der Herrschaften Anholt und Gehmen]<ref>'''Quelle:''' Schlüter, Clemens August Provinzialrecht des Fürstenthums Münster...- (Leibzig 1829)</ref> | |||
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Version vom 10. November 2014, 15:32 Uhr
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Münster (Westfalen) > Amtsgericht Münster
Zeitschiene vor 1803
Rechtgrundlage
Allgemeines Recht
- Landrechte des Münsterlandes (u.a. Münstersche Eigentumsordnung vom 03.11.1770)
- Lokale Weistümer
Markenrecht
- Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.
Regionalgerichte
Vor der Säkularisation 1803 stand der Bezirk des Land- und Stadtgerichts Münster unter folgenden Gerichten:
- domkapitularisches Gogericht zum Bakenfeld
- fürstbischöfliches Gogericht Hastehausen
- fürstbischöfliches Gogericht Sendenhorst
- fürstbischöfliches Gogericht Telgte
- fürstbischöfliches Stadtgericht Telgte
- domkapitularisches Gogericht zur Meest
- domkapitularisches Gericht Domhof-Immunität
- Droste-Vischeringsches Gericht Lütkenbeck
- Stadtgericht Münster
- dem städtisches Gericht aufm Bispinghoff
- fürstbischöfliches Gericht Wolbeck
- fürstbischöfliches Pfahlgericht Münster [1]
Landesherrlich gesetzliche Grundlagen
Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind
Zeitschiene nach 1802
Preußische Gerichtsbarkeit
Im Jahre 1815 wurde in Münster ein Land- und Stadtgericht, eingerichtet. Dem Bezirk des Land- und Stadtgerichts Münster wurden von den zum 01.10.1817 aufgelösten Land- und Stadtgerichten Telgte und Sendenhorst angegliedert:
- von Telgte die Städte und Kirchspiele Telgte und Wolbeck und die Kirchspiele Angelmodde, Alverskirchen und Westbevern
- von Sendenhorst die Kirchspiele Rinkerode, Albersloh und Amelsbüren.
Weiter wurden dem Bezirk zum 01.07.1823 der bisher zum Land- und Stadtgericht Rheine gehörige, links der Ems gelegene Teil des Kirchspiels Greven angegliedert.
Das Land- und Stadtgericht Münster war untergebracht in der früheren Schaesberf`schen Kurie, Pferdegasse Nr. 7, gegenüber dem Oberlandes-Gericht. Das im Weltkrieg zerstörte Gebäude lag mit der Front in Richtung Domplatz und mit der Giebelseite zur Pferdegasse. Der Zugang erfolgte über die sogenannte "Buxe", ein schmales Gäßchen zwischen Domplatz und Ägidiistrasse (später Margaretenstiege). Im Hof befand sich noch ein winziges Häuschen, in dem sich die Gerichtsboten aufhielten. Die weggelegten Akten wurden in der benachbarten Margaretenkapelle aufbewahrt, welchem Zweck diese auch bereits in der fürstbichöflichen Zeit gedient hatte.
Die Gefängnisse des Gerichts waren die des Inquisitoriats, jedoch wurden auch die Polizeigefangnisse mitbenutzt.
Gerichtstage wurden in Telgte abgehalten. Es handelte sich hier um die erstmalige Einrichtung von Gerichtstagen im münsterischen Raum; insofern ist die Verfügung des Justizministers vom 06.09.1817, die ausführliche Anweisungen Über die Durchführung, Zuständigkeit usw. enthält, von besonderem Interesse.
Im Jahre 1849 wurde das Münstersche Untergericht in ein Kreisgericht umgewandelt. Es war untergebracht in dem früheren von der Recke'schen Hof, dessen an die Ludgeristrasse grenzender Teil die Hausnummer 19 trug. Das Gebäude war 1849 vom Justizfiskus käuflich erworben und beherbergte nach dem Auszug des Kreisgerichts das Landeskulturamt; es wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Ein Teil des Grundstücks wurde zum Neubau des Landeskulturamts Windthorstrasse/Stubengasse verwendet. Von der Ludgeristrasse ab gingen zwei Gäßchen an dem Hof vorbei, von denen eines das "Gerichtsgäßchen" hieß. Gerichtstage wurden abgehalten in Greven, Nottuln und Telgte.
Von der Staatsanwaltschaft beim Kreisgericht in Münster wurden auch die Staatsanwaltschaften bei den Kreisgeriohten Lüdinghausen, Warendorf und ab 1877 auch Steinfurt mitverwaltet.
Im Jahre 1879 erhielt des üntergericht in Münster die Bezeichnung Amtsgericht. Untergebracht war es in dem zum 01.10.1879 in Benutzung genommenen Neubau des Landgerichts am Hindenburgplatz (früher Neuplatz), 1911 wurden Teile des Amtsgerichts in dem vom Schreinermeister Kintrup angemieteten Hause Badestrasse 15, im Jahr 1926 in dem von der Landesversicherungsanstalt angemieteten Gebäude Georgskommende 33 untergebracht. 1907 wurden weitere Räume in der Gerichtsstrasse 1 und 1935 in der Gerichtsstrasse 4 angemietet. Gerichtstage wurden 1957 abgehalten in Greven, Nottuln, Telgte und Drensteinfurt. [1]
Preußisches Provinzialrecht
- Provinzialrecht des Fürstenthums Münster und ehemaliger Besitzungen der Standesherren, imgleichen der Grafschaft Steinfurt und der Herrschaften Anholt und Gehmen[2]
Fußnoten
Bibliografie
Archiv
- Land- und Stadtgericht Münster, Bestandsgeschichte:
- Laufzeit : 1796-1857; Umfang : 32 Akten (11 Kartons), Findbücher Q 350 (Land- und Stadtgericht) und Q 350t (Testamente).
- Kreisgericht Münster, Bestandsgeschichte:
- Laufzeit : 1848-1878; Umfang : 2451 Akten (108 Kartons), Findbücher Q 438 (Kreisgericht) und Q 438t (Testamente).
- Amtsgericht Münster, Bestandsgeschichte:
- Umfang : Ca. 13.700 Akten (855 Kartons), Findbücher Q 557 (Amtsgericht), Q 557t (Testamente) und Q 557g (Grundakten).
Grundbücher
- Grundbuchamt Münster: Bisher übernommen wurden ausschließlich Grundbücher aus der Zeit vor Einführung des losen Grundbuches ca. 1960/1970.
Weblinks
Offizielle Webseiten
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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