Amtsgericht Gronau: Unterschied zwischen den Versionen
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In Ehesachen hatte der Richter zu Gronau mit Zuziehung des reformierten Predigers und des Kirchenkonvents das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile Proestanten waren. Die Appellation ging dann an das weltliche Hofgericht, das aber auf Verlangen einer Partei die Sache nach ihrem Abschluss zur Entscheidung an eine protestantische Universität schicken musste. Ebenso wurde es in der Revisionsinstanz gehalten. Gehörte einer der streitenden Teile zur katholischen Konfession, dann hatte das Geistliche Hofgericht das ausschliessliche Recht der ersten Instanz. | In Ehesachen hatte der Richter zu Gronau mit Zuziehung des reformierten Predigers und des Kirchenkonvents das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile Proestanten waren. Die Appellation ging dann an das weltliche Hofgericht, das aber auf Verlangen einer Partei die Sache nach ihrem Abschluss zur Entscheidung an eine protestantische Universität schicken musste. Ebenso wurde es in der Revisionsinstanz gehalten. Gehörte einer der streitenden Teile zur katholischen Konfession, dann hatte das Geistliche Hofgericht das ausschliessliche Recht der ersten Instanz. | ||
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* Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte. | |||
===Regionalgerichte=== | |||
* Vor der Säkularisation war im Bezirk Gronau das fürstliche [[Gogericht Sandwelle]] zuständig.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref> | * Vor der Säkularisation war im Bezirk Gronau das fürstliche [[Gogericht Sandwelle]] zuständig.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref> | ||
Version vom 10. November 2014, 10:55 Uhr
Amtsgericht Gronau, Gerichtswesen im Münsterland: In oft kurzen Zeitabschnitten erlebten wir im Münsterland unterschiedliche, oft gegensätzliche politische Systeme: Feudalismus, Einzug der Moderne unter Napoleon, preußisches Kaiserreich, Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime die Bundesrepublik. Dabei wurden Rechtsordnungen wie Wäschestücke gewechselt. Was blieb waren die Juristen und nahezu sämtliche Führungsstäbe des jeweiligen Systems, auch auf der regionalen Ebene.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Gronau > Amtsgericht Gronau
Zeitschiene vor 1803
Gronau war eine Besitzung des Grafen von Bentheim-Rheda, stand aber unter der Landeshoheit des Fürstbischofs von Münster. In Zivilsachen hatte das Stadtgericht zu Gronau das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile in Gronau wohnten. Wohnte aber ein Teil ausserhalb von Gronau, dann hatte das geistliche und weltliche Hofgericht konkurrente Gerichtsbarkeit mit dem Stadtgericht Gronau.
In Ehesachen hatte der Richter zu Gronau mit Zuziehung des reformierten Predigers und des Kirchenkonvents das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile Proestanten waren. Die Appellation ging dann an das weltliche Hofgericht, das aber auf Verlangen einer Partei die Sache nach ihrem Abschluss zur Entscheidung an eine protestantische Universität schicken musste. Ebenso wurde es in der Revisionsinstanz gehalten. Gehörte einer der streitenden Teile zur katholischen Konfession, dann hatte das Geistliche Hofgericht das ausschliessliche Recht der ersten Instanz.
Rechtgrundlage
Allgemeines Recht
- Landrechte der Grafschaft Bentheim
- Lokale Weistümer
Markenrecht
- Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.
Regionalgerichte
- Vor der Säkularisation war im Bezirk Gronau das fürstliche Gogericht Sandwelle zuständig.[1]
Zeitschiene nach 1802
Französische Zeit
Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Preußische Gerichtsbarkeit
Durch Gesetz vom 30.04.1913 wurde in Gronau zum 01.02.1917 ein Amtsgericht errichtet. Untergebracht wurde das Gericht in dem am Markt gelegenen Gerichts- und Gefängnisgebäude, welches von der Stadt Gronau laut Bau- und Mietvertrag vom 02.01.1913 errichtet und am 01.02.1917 in Benutzung genommen wurde. Nach dem gleichen Vertrag hat die Stadt in der Parkstraße 25 ein Richterwohnhaus und in der Ochtruperstraße 34 u. 42 zwei Inspektorenwohnhäuser als Dienstwohnungen errichtet.
Nachdem der Vertrag vom 02.01.1913 abgelaufen war, wurde am 11.02.1950 ein neuer Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, in dem sie das Amtsgericht und Gefängnisgebäude und die Richterdienstwohnung weiter vermietete. Bezüglioh der Inspektorenwohnungen wurde der Vertrag nicht verlängert, so dass diese der Stadt zurückgegeben wurden.[1]
Archiv
- Amtsgericht Gronau Bestandsgeschichte:
- Umfang : 1205 Akten (147 Kartons), Findbücher Q 529 (Amtsgericht) und Q 529g (Grundakten).
Grundbücher
- Grundbuchamt Gronau: Bisher übernommen wurden ausschließlich Grundbücher aus der Zeit vor Einführung des losen Grundbuches ca. 1960/1970.