Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/097: Unterschied zwischen den Versionen

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| || ||colspan=2 |<center>der Gemeinde-<br /> glieder</center>||colspan=2 |<center>der immer steuerbaren<br />Nichtgemeindsglieder</center>||colspan=2 |<center>der vorhin<br />Freien</center>
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|zu||Bingenheim||26||3,524||38||3,0155|| -||1,9655
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|"||Berstadt||2||1,5269||8||0,04847|| -||0,56047
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|"||Gettenau|| -|| -||4||2,45228|| -||0,27628
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zu erheben. Da indessen diese Ausschläge zu stark sind, als daß sie, ohne dem Vermögensstande der Beitragspflichtigen verderblich zu werden, auf einmal ausgeführt werden könnten, so werden von dem Herrn Amtmann Zuehl in Bingenheim, als dem von der Zahlungsfähigkeit der Debenten am besten Unterrichteten, vermöge des demselben ertheilten Auftrags die geeigneten Zahlungs-Termine angeordnet werden.<br />
{{NE}}Gießen den 1. März 1820.
<div align="right">Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.</div>
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|width=250px | ||<center>in Gemeindesachen<br />{{Sperrschrift |Haberkorn.  Knorr.}}</center>
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<div align="right">vt. Görtz.</div>
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<center>{{Sperrschrift |Dienstbestellungen und Ernennungen.}}</center>
{{NE}}Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 19. des vorigen Monats dem von Mühlheim an der Ruhr gebürtigen Candidaten der Rechte, {{Sperrschrift |Friedrich Carl Müller}}, zu Gießen, das Indigenats-Recht in den Großherzogl. Landen, zu bewilligen - den 21. desselben, den bisher provisorisch adhibirten Schul-Candidaten {{Sperrschrift |Martin Adam Heyder}}, zu Dieburg, nunmehr definitiv als Rector an der Schule der oberen Knabenklasse daselbst, zu bestätigen - am 26. desselben, dem Polizeikommissär, {{Sperrschrift |Georg Rauch}}, zu Gießen, das Prädicat als Polizeirath beizulegen - am 2. des laufenden Monats, dem bisherigen zweiten Regierungsregistrator  {{Sperrschrift |Georg Carl Bichmann}} dahier, die erledigte erste Registratorsstelle bei hiesiger Großherzogl. Regierung - und dem zeitherigen Kirchen- und Schulrathsregistrator und Secretariats-Gehülfen, {{Sperrschrift |Friedrich Kutscher}} dahier, die bei hiesiger Regierung in Erledigung gekommene zweite Registratorsstelle zu übertragen, gnädigst geruhet.

Aktuelle Version vom 6. November 2014, 22:02 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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der Gemeinde-
glieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Bingenheim 26 3,524 38 3,0155 - 1,9655
" Berstadt 2 1,5269 8 0,04847 - 0,56047
" Bisses 19 1,757 17 1,5878 - 1,6276
" Blofeld 8 1,47 14 0,54472 - 0,61072
" Dauernheim - - 8 1,0283 - 1,1795
" Echzell - 0,82169 9 1,3975 - 1,4943
" Gettenau - - 4 2,45228 - 0,27628
" Leidhecken - - 16 3,2847 - 1,1507

zu erheben. Da indessen diese Ausschläge zu stark sind, als daß sie, ohne dem Vermögensstande der Beitragspflichtigen verderblich zu werden, auf einmal ausgeführt werden könnten, so werden von dem Herrn Amtmann Zuehl in Bingenheim, als dem von der Zahlungsfähigkeit der Debenten am besten Unterrichteten, vermöge des demselben ertheilten Auftrags die geeigneten Zahlungs-Termine angeordnet werden.
      Gießen den 1. März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.




Dienstbestellungen und Ernennungen.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 19. des vorigen Monats dem von Mühlheim an der Ruhr gebürtigen Candidaten der Rechte, Friedrich Carl Müller, zu Gießen, das Indigenats-Recht in den Großherzogl. Landen, zu bewilligen - den 21. desselben, den bisher provisorisch adhibirten Schul-Candidaten Martin Adam Heyder, zu Dieburg, nunmehr definitiv als Rector an der Schule der oberen Knabenklasse daselbst, zu bestätigen - am 26. desselben, dem Polizeikommissär, Georg Rauch, zu Gießen, das Prädicat als Polizeirath beizulegen - am 2. des laufenden Monats, dem bisherigen zweiten Regierungsregistrator Georg Carl Bichmann dahier, die erledigte erste Registratorsstelle bei hiesiger Großherzogl. Regierung - und dem zeitherigen Kirchen- und Schulrathsregistrator und Secretariats-Gehülfen, Friedrich Kutscher dahier, die bei hiesiger Regierung in Erledigung gekommene zweite Registratorsstelle zu übertragen, gnädigst geruhet.