Amtsgericht Gronau: Unterschied zwischen den Versionen

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In Ehesachen hatte  der  Richter  zu  Gronau mit  Zuziehung  des  reformierten Predigers  und  des  Kirchenkonvents  das  ausschliessliche  Recht der  ersten  Instanz,  wenn beide  Teile  Proestanten waren.  Die Appellation ging  dann an das weltliche  Hofgericht,  das  aber auf  Verlangen  einer Partei  die  Sache  nach  ihrem Abschluss  zur Entscheidung  an eine  protestantische  Universität  schicken musste.  Ebenso  wurde  es  in  der Revisionsinstanz  gehalten. Gehörte  einer  der  streitenden Teile  zur  katholischen Konfession, dann hatte  das  Geistliche  Hofgericht  das  ausschliessliche Recht  der  ersten  Instanz.
In Ehesachen hatte  der  Richter  zu  Gronau mit  Zuziehung  des  reformierten Predigers  und  des  Kirchenkonvents  das  ausschliessliche  Recht der  ersten  Instanz,  wenn beide  Teile  Proestanten waren.  Die Appellation ging  dann an das weltliche  Hofgericht,  das  aber auf  Verlangen  einer Partei  die  Sache  nach  ihrem Abschluss  zur Entscheidung  an eine  protestantische  Universität  schicken musste.  Ebenso  wurde  es  in  der Revisionsinstanz  gehalten. Gehörte  einer  der  streitenden Teile  zur  katholischen Konfession, dann hatte  das  Geistliche  Hofgericht  das  ausschliessliche Recht  der  ersten  Instanz.


* Vor  der  Säkularisation war  im Bezirk  Gronau das  fürstliche [[Gogericht  Sandwelle]]  zuständig.
* Vor  der  Säkularisation war  im Bezirk  Gronau das  fürstliche [[Gogericht  Sandwelle]]  zuständig.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref>


==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==
==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==

Version vom 12. Oktober 2014, 11:05 Uhr

Amtsgericht Gronau, Gerichtswesen im Münsterland: In oft kurzen Zeitabschnitten erlebten wir im Münsterland unterschiedliche, oft gegensätzliche politische Systeme: Feudalismus, Einzug der Moderne unter Napoleon, preußisches Kaiserreich, Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime die Bundesrepublik. Dabei wurden Rechtsordnungen wie Wäschestücke gewechselt. Was blieb waren die Juristen und nahezu sämtliche Führungsstäbe des jeweiligen Systems, auch auf der regionalen Ebene.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Gronau > Amtsgericht Gronau

"Gronau: Zollamt, Amtsgericht", von einer Postkate vor 1919

Zeitschiene vor 1803

Gronau war eine Besitzung des Grafen von Bentheim-Rheda, stand aber unter der Landeshoheit des Fürstbischofs von Münster. In Zivilsachen hatte das Stadtgericht zu Gronau das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile in Gronau wohnten. Wohnte aber ein Teil ausserhalb von Gronau, dann hatte das geistliche und weltliche Hofgericht konkurrente Gerichtsbarkeit mit dem Stadtgericht Gronau.

In Ehesachen hatte der Richter zu Gronau mit Zuziehung des reformierten Predigers und des Kirchenkonvents das ausschliessliche Recht der ersten Instanz, wenn beide Teile Proestanten waren. Die Appellation ging dann an das weltliche Hofgericht, das aber auf Verlangen einer Partei die Sache nach ihrem Abschluss zur Entscheidung an eine protestantische Universität schicken musste. Ebenso wurde es in der Revisionsinstanz gehalten. Gehörte einer der streitenden Teile zur katholischen Konfession, dann hatte das Geistliche Hofgericht das ausschliessliche Recht der ersten Instanz.

Zeitschiene nach 1802

Französische Zeit

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

"Notgeldironie 1921" z. Gefängnisneubau

Preußische Gerichtsbarkeit

Durch Gesetz vom 30.04.1913 wurde in Gronau zum 01.02.1917 ein Amtsgericht errichtet. Untergebracht wurde das Gericht in dem am Markt gelegenen Gerichts- und Gefängnisgebäude, welches von der Stadt Gronau laut Bau- und Mietvertrag vom 02.01.1913 errichtet und am 01.02.1917 in Benutzung genommen wurde. Nach dem gleichen Vertrag hat die Stadt in der Parkstraße 25 ein Richterwohnhaus und in der Ochtruperstraße 34 u. 42 zwei Inspektorenwohnhäuser als Dienstwohnungen errichtet.

Nachdem der Vertrag vom 02.01.1913 abgelaufen war, wurde am 11.02.1950 ein neuer Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, in dem sie das Amtsgericht und Gefängnisgebäude und die Richterdienstwohnung weiter vermietete. Bezüglioh der Inspektorenwohnungen wurde der Vertrag nicht verlängert, so dass diese der Stadt zurückgegeben wurden.

Archiv

  • Landesarchiv NRW Abt. Westfalen

Fußnoten

  1. Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  2. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.

Weblinks

Offizielle Webseiten