Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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Fast alle historischen oder gegenwärtigen Staaten sind bzw. waren [[Republik]]en, [[Kaiserreich]]e, [[Königreich]]e, [[Großherzogtum|Großherzogtümer]] usw. Soweit sie zutreffen, sollten diese Objekttypen im GOV verwendet werden, um die Staatsform so präzise wie möglich zu beschreiben. | |||
Der GOV-Objekttyp '''Staat''' sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn für einen bestimmten Staat kein passenderer Objekttyp existiert und auch nicht sinnvollerweise beantragt wird. | |||
Ein Beispiel für die sinnvolle Verwendung ist z.B. der ''État Français'' (Französischer Staat, 1940-44). | |||
== Der Begriff Staat für deutsche Territorien und Länder== | |||
In der deutschen Geschichte bezeichnet man mit '''Staaten''' auch die ehemaligen [[Territorium|Territorien]] des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]], die mit dessen Ende 1806 selbstständig wurden. Sie sind die Vorläufer der späteren [[Land|Länder]] bzw. heutigen [[Bundesland|Bundesländer]]. Obwohl heute im völkerrechtlichen Sinne die Bundesrepublik Deutschland ein ''Staat'' ist, hat sich die Bezeichnung ''Staat'' teilweise auch für die Bundesländer erhalten: So werden viele Institutionen der Länder als ''Staatliches ...'' bezeichnet; einige Bundesländer nennen sich offiziell ''[[Freistaat]]'' (Bayern, Sachsen, Thüringen).<ref>Quelle bitte hier ergänzen</ref> | In der deutschen Geschichte bezeichnet man mit '''Staaten''' auch die ehemaligen [[Territorium|Territorien]] des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]], die mit dessen Ende 1806 selbstständig wurden. Sie sind die Vorläufer der späteren [[Land|Länder]] bzw. heutigen [[Bundesland|Bundesländer]]. Obwohl heute im völkerrechtlichen Sinne die Bundesrepublik Deutschland ein ''Staat'' ist, hat sich die Bezeichnung ''Staat'' teilweise auch für die Bundesländer erhalten: So werden viele Institutionen der Länder als ''Staatliches ...'' bezeichnet; einige Bundesländer nennen sich offiziell ''[[Freistaat]]'' (Bayern, Sachsen, Thüringen).<ref>Quelle bitte hier ergänzen</ref> | ||
== Einzelne Definitionen == | == Einzelne Definitionen == |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2013, 08:36 Uhr
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Verwendung des Begriffes Staat im GOV
Fast alle historischen oder gegenwärtigen Staaten sind bzw. waren Republiken, Kaiserreiche, Königreiche, Großherzogtümer usw. Soweit sie zutreffen, sollten diese Objekttypen im GOV verwendet werden, um die Staatsform so präzise wie möglich zu beschreiben.
Der GOV-Objekttyp Staat sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn für einen bestimmten Staat kein passenderer Objekttyp existiert und auch nicht sinnvollerweise beantragt wird.
Ein Beispiel für die sinnvolle Verwendung ist z.B. der État Français (Französischer Staat, 1940-44).
Der Begriff Staat für deutsche Territorien und Länder
In der deutschen Geschichte bezeichnet man mit Staaten auch die ehemaligen Territorien des Heiligen Römischen Reiches, die mit dessen Ende 1806 selbstständig wurden. Sie sind die Vorläufer der späteren Länder bzw. heutigen Bundesländer. Obwohl heute im völkerrechtlichen Sinne die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, hat sich die Bezeichnung Staat teilweise auch für die Bundesländer erhalten: So werden viele Institutionen der Länder als Staatliches ... bezeichnet; einige Bundesländer nennen sich offiziell Freistaat (Bayern, Sachsen, Thüringen).[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
50 - Staat - {eng=country, deu=Staat, pol=państwo, cze=stát, rus=государство}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Staat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Quelle bitte hier ergänzen